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Feuerwehr & Dienstunfähigkeit:
Was gilt wann?

Berufsfeuerwehr vs. freiwillige Feuerwehr — beamtenrechtliche Unterschiede, G26-Tauglichkeit und Absicherung erklärt.

Berufsfeuerwehr: BeamtenstatusG26: AtemschutztauglichkeitFreiwillige FF: private BU sinnvoll
Wann gilt man als dienstunfähig?

Dienstunfähigkeit bei der Feuerwehr – was gilt wo?

Die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit gilt nur für Beamte – und das ist entscheidend für die Frage, welche Versicherung sinnvoll ist. Einen Gesamtüberblick liefert unsere Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Berufsfeuerwehr

Beamtenrechtliche DU möglich

Beamte der Berufsfeuerwehr unterliegen dem Beamtenrecht (§ 26 BeamtStG). Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Dienstpflichten zu erfüllen.

Besonders relevant: Die G26-Untersuchung für Atemschutzgeräteträger. Wer die Atemschutztauglichkeit verliert, kann ggf. in andere Bereiche umgesetzt werden – ist das nicht möglich, wird ein DU-Verfahren eingeleitet.

  • Staatliches Ruhegehalt bei DU nach Beamtenrecht
  • Höhe abhängig von Dienstjahren und Besoldungsgruppe
  • Versorgungslücke bleibt – DU-Versicherung empfehlenswert
Freiwillige Feuerwehr

Kein Beamtenstatus – private Absicherung trotzdem sinnvoll

Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind Ehrenamtliche, keine Beamten. Es gibt keine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit für sie. Sie haben keinen Anspruch auf beamtenrechtliches Ruhegehalt.

Wer im Hauptberuf verbeamtet ist (z.B. als Lehrer, Polizist oder Verwaltungsbeamter), kann und sollte eine DUV für dieses Beamtenverhältnis abschließen. Für alle anderen gilt: Eine private BU-Versicherung sichert den Einkommensausfall ab.

  • Keine beamtenrechtliche DU-Absicherung
  • Private BU-Versicherung sinnvoll
  • Bei Hauptberuf als Beamter: DUV für das Beamtenverhältnis
Absicherung

DU-Versicherung für Feuerwehrbeamte

Für Beamte der Berufsfeuerwehr gelten dieselben Grundsätze wie für andere Beamte – mit besonderen Anforderungen an die Police. Beamtenberatung24 prüft die Bedingungen für Sie.

Beamte der Berufsfeuerwehr sollten eine DU-Versicherung mit echter DU-Klausel abschließen. Das amtsärztliche Gutachten muss von der Versicherung ohne eigene Nachprüfung akzeptiert werden.

Besonders wichtig: Die Police sollte keine Ausschlussklauseln für Einsatzverletzungen oder Erkrankungen durch Rauch- und Schadstoffbelastung enthalten. Wir prüfen das vor der Antragstellung für Sie.

Eine frühe Absicherung – bereits in der Ausbildung oder zu Beginn der Beamtenlaufbahn – spart Beiträge und sichert die besten Konditionen.

Jetzt DU-Schutz anfragen

Auf diese Klauseln achten

  • Echte DU-Klausel (amtsärztliches Gutachten bindend)
  • Kein Ausschluss von Einsatzverletzungen
  • Psychische Erkrankungen mitversichert
  • Keine Ausschlüsse für Rauch-/Schadstoffbelastung
  • Nachversicherungsgarantie bei Statuswechsel
  • Weltweiter Versicherungsschutz
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Häufige Fragen

Fragen zur Dienstunfähigkeit bei der Feuerwehr

01Gilt die Dienstunfähigkeitsversicherung auch für die freiwillige Feuerwehr?

Nicht im beamtenrechtlichen Sinne. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind Ehrenamtliche, keine Beamten – daher gibt es keine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit. Wer jedoch im Hauptberuf verbeamtet ist (z.B. als Lehrer oder Verwaltungsbeamter), kann eine DUV für dieses Beamtenverhältnis abschließen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bleibt auch für freiwillige Feuerwehrleute sinnvoll.

02Welche Tauglichkeitsvoraussetzungen gelten bei der Berufsfeuerwehr?

Bei der Berufsfeuerwehr ist die G26-Untersuchung (Atemschutztauglichkeit) eine zentrale Voraussetzung. Wer die Atemschutztauglichkeit verliert, kann nicht mehr im Einsatzdienst eingesetzt werden. In solchen Fällen wird geprüft, ob eine Umsetzung in andere Bereiche (z.B. Leitstelle, Verwaltung) möglich ist. Ist das nicht möglich, kann ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Rechner

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Berechnen Sie anhand Ihrer Besoldungsgruppe und Dienstjahre, wie viel monatliche DU-Rente Sie benötigen.

Ihre Angaben

Alle Felder wirken sich live auf das Ergebnis aus.

5 Jahre
30 Jahre

* Schätzung auf Basis Bundesbesoldung 2025 ( § 14 BeamtVG). Abweichungen nach Bundesland, Steuerklasse, Familienzuschlag möglich. Versorgungsabschläge ( § 14 Abs. 3 BeamtVG, max. 10,8 %) nicht eingerechnet. Kein Rechtsanspruch.

Ihre Berechnung

Grundgehalt brutto

A10, Stufe 3

3.158 €

Nettogehalt (geschätzt)

inkl. Familienzuschlag

2.242 €

Ruhegehaltssatz

5 J. × 1,79375 %

35.00 %

Ruhegehalt netto (geschätzt)

bei sofortiger DU

917 €
Versorgungslücke
1.325

59% Ihres Nettogehalts fehlen bei DU

Empfohlene DU-Rente

zum Schließen der Lücke

1.350
Lücke von 1.325 € absichern

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