Welche Entscheidung steht bei Ihnen zuerst an?
Klären Sie Ihren heutigen Versorgungsanspruch, den Schutz ab dem nächsten Stichtag und anschließend das passende Versicherungsbudget.
- Sie erhalten individuelle Beihilfe: Halten Sie Dienstherr, Bemessungssatz und Angehörige fest. Prüfen Sie den benötigten Restkostenschutz und einen möglichen GKV-Weg.
- Sie erhalten Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung: Klären Sie Pflegeversicherung, Ende dieses Anspruchs und den späteren Anschluss. Eine laufende Restkosten-PKV ist damit eine andere Frage als eine Anwartschaft.
- Sie stehen vor Ausbildung oder Ernennung: Prüfen Sie Status und Beginn des Anspruchs aus den Unterlagen. Bereiten Sie Gesundheitsangaben und mögliche Antragsfristen vor, bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen.
Wie teilen sich Beihilfe und PKV eine Rechnung?
Die Beihilfe zahlt ihren Bemessungssatz auf beihilfefähige Aufwendungen. Die PKV erstattet nach den vereinbarten Tarifbedingungen. Beide Prüfungen können von der Rechnungssumme abweichen.
Der Beihilfesatz ist keine Zusage, denselben Anteil jeder Arztrechnung zu bezahlen. Im Bundesrecht müssen Aufwendungen grundsätzlich notwendig und wirtschaftlich angemessen sein. Ob eine Leistung anerkannt wird und welcher Höchstbetrag gilt, prüfen Sie vor der Anwendung des Prozentsatzes. Das folgt aus § 6 BBhV.
Daneben steht Ihr Versicherungsvertrag. Gebührenbegrenzungen, Hilfsmittelverzeichnisse, Genehmigungen, Leistungsausschlüsse oder Selbstbehalte können die Erstattung beeinflussen. Beihilferecht, Tarifbedingungen und die konkrete Rechnung bilden deshalb drei getrennte Grundlagen. Die MB/KK, § 1 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 verweisen für den Leistungsumfang auf Vertrag und Tarif. Die Musterbedingungen ersetzen die Bedingungen Ihres Versicherers nicht.
100-Euro-Beispiel: wann kein Eigenanteil bleibt
- Aufwendung: 100 Euro. Der Betrag ist im Modell vollständig beihilfefähig und tariflich erstattungsfähig.
- Beihilfe: 50 Euro. Unterstellt ist ein persönlicher Bemessungssatz von 50 Prozent.
- PKV: 50 Euro. Unterstellt sind ein passender Restkostentarif und erfüllte Vertragsbedingungen.
Vergleichen Sie drei frei angenommene Fälle derselben 100-Euro-Rechnung. In jedem Fall rechnen wir mit 50 Prozent Beihilfe und einer PKV-Zahlung von 50 Prozent der jeweils eigenen angenommenen Erstattungsbasis, ohne Selbstbehalt oder weitere Begrenzungen.
| Angenommener Fall | Beihilfe: Basis × 50 % = Zahlung | PKV: eigene Basis × 50 % = Zahlung | Eigener Rest |
|---|---|---|---|
| Beide Basen 100 | 100 × 50 % = 50 | 100 × 50 % = 50 | 0 |
| Beide Basen 80 | 80 × 50 % = 40 | 80 × 50 % = 40 | 20 |
| Beihilfe 80, PKV 100 | 80 × 50 % = 40 | 100 × 50 % = 50 | 10 |
Im dritten Fall bleiben 100 − 40 − 50 = 10 Euro selbst zu tragen. Gleiche Prozentsätze können sich auf verschiedene Beträge beziehen. Die PKV zahlt hier aus ihrer angenommenen 100-Euro-Basis; sie füllt nicht automatisch jede Beihilfelücke. Ihre konkreten AVB können anders rechnen.
Welche Bemessungssätze nennt die Bundesbeihilfe?
| Person oder Situation beim Bund | Grundsätzlicher Satz | Was Sie zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| Aktive beihilfeberechtigte Person | 50 Prozent | Höhere Sätze und persönliche Ausnahmen |
| Mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder | 70 Prozent für die berechtigte Person | Zuordnung nach Absatz 3; der höhere Satz gilt nicht automatisch für beide Eltern |
| Empfang von Versorgungsbezügen, außer Waisen | 70 Prozent | Tatsächlichen Status und Änderungsstichtag |
| Berücksichtigungsfähiger Ehe- oder Lebenspartner | 70 Prozent | Voraussetzungen und Einkünfte nach dem geltenden Recht |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent | Eigene Berücksichtigungsfähigkeit und Versicherung |
| Beihilfeberechtigte Person in Elternzeit | 70 Prozent | Bundesregel; kein allgemeiner Satz für alle Länder |
Die Tabelle betrifft Krankheitsaufwendungen. Pflegefälle haben gesonderte Regeln. Einen persönlichen Anspruch lesen Sie aus dem Beihilfenachweis und dem für Ihren Dienstherrn geltenden Recht. Der Ratgeber zu Beihilfesätzen nach Dienstherr und Bundesland hilft bei dieser Zuordnung.
Ein Ergänzungstarif kann bestimmte Lücken zwischen Rechnung, Beihilfe und Haupttarif abdecken. Er verpflichtet den Versicherer nicht automatisch zur Übernahme jeder verbleibenden Differenz. Welche Positionen und Grenzen zu prüfen sind, erklärt Beihilfeergänzung und verbleibende Eigenanteile.
Was gehört zum vollständigen PKV-Beitrag?
Erfassen Sie Restkostentarif, vereinbarte Zusatzbausteine, ausgewiesene Zuschläge und Pflegepflicht als vollständigen Monatsbeitrag. Selbstbehalt und offene Erstattungen kommen als eigene Jahreskosten hinzu.
Ein günstiger Einzelbaustein beantwortet die Budgetfrage noch nicht. Ihr persönliches Angebot hängt unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitsangaben, Leistungsumfang, Restkostenprozentsatz und Selbstbehalt ab. Partner und Kinder werden gesondert erfasst. Ein fremdes Rankingprofil ersetzt diese Eingaben nicht.
Diese Beitragsteile müssen auf derselben Grundlage stehen
- Beitrag des beihilfekonformen Krankheitskostentarifs;
- Beitrag zu vereinbarter Beihilfeergänzung oder Wahlleistung;
- gesetzlicher Zuschlag, soweit er für den Vertrag anfällt;
- vereinbarter individueller Risikozuschlag;
- Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegepflicht ist ein eigener Bestandteil der Absicherung. Die entsprechenden Pflichten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und bestimmte Heilfürsorgekonstellationen regelt § 23 SGB XI. Ist ihr Beitrag bereits in einer ausgewiesenen Gesamtsumme enthalten, addieren Sie ihn nicht ein zweites Mal.
Die Pflegepflichtversicherung für Beamte erklärt die Zuordnung von privater oder sozialer Pflegeversicherung, Beihilfe und laufendem Schutz. Prüfen Sie diesen Pflichtbaustein getrennt von freiwilliger Pflegezusatzabsicherung.
Der gesetzliche Zuschlag hat eine andere Funktion als ein individueller Risikozuschlag. § 149 VAG bestimmt einen Zuschlag von 10 Prozent auf die gesetzlich bezeichnete Prämienbasis und enthält Alters- und Tarifgrenzen. Übernehmen Sie die tatsächliche Ausweisung aus dem Angebot. Rechnen Sie nicht pauschal 10 Prozent auf jede Kranken-, Zusatz- und Pflegeposition.
Eigene Kosten bei tatsächlicher Nutzung
Der volle Monatsbeitrag läuft auch in einem Jahr mit Behandlungen weiter. Zusätzlich können ein genutzter Selbstbehalt, nicht erstattete Positionen oder bewusst selbst bezahlte Rechnungen anfallen. Fassen Sie diese Beträge als eigene Jahreskosten zusammen. Enthält diese Summe den Selbstbehalt bereits, darf er nicht nochmals hinzugerechnet werden.
Eine Beitragsrückerstattung ist kein sicherer Rabatt auf den Monatsbeitrag. Voraussetzungen, begünstigte Leistungen und Höhe hängen vom Vertrag ab. Vergleichen Sie eine mögliche Rückerstattung erst gesondert mit der tatsächlich erreichbaren Erstattung und weiteren Folgen. Die folgende Grundrechnung zieht weder Rückerstattung noch Steuervorteile ab.
Langfristige Tragbarkeit und Tarifwechsel
Alterungsrückstellungen dienen der Finanzierung des mit dem Alter veränderten Risikos. Sie garantieren keinen unveränderten Beitrag. Beitragsanpassungen bleiben unter den Voraussetzungen des § 203 VVG möglich. Ein höherer Beihilfesatz im Ruhestand verändert den benötigten Restkostenprozentsatz, ist aber keine Prognose für das gesamte spätere Budget.
Bei einem internen Wechsel mit gleichartigem Schutz sind erworbene Rechte und Alterungsrückstellung anzurechnen. Mehrleistungen können zusätzliche Bedingungen auslösen. Bei einem Unternehmenswechsel gelten begrenztere Übertragungsregeln. Grundlage ist § 204 VVG; die Schritte erklärt Tarifwechsel innerhalb der PKV.
Für reale Quellenprofile müssen Alter, Status, Beihilfe, Tarifumfang, Beitragsteile und historischer Datenstand angegeben sein. Solche Profile und die persönliche Kostenprüfung finden Sie unter PKV-Kosten für Beamte.
Wie vergleichen Sie zwei vollständige Jahresbudgets?
Im illustrativen Modell kostet B monatlich 30 Euro mehr, hat aber 480 Euro weniger eigene Jahreskosten. Deshalb liegt sein Jahresbudget mit 4.080 Euro um 120 Euro unter A.
Die folgenden Modelle A und B sind frei gesetzte Rechenannahmen, keine echten Angebote, Anbietertarife oder Marktpreise. Modellstand: 05.10.2026. Für beide Zeilen unterstellen wir dieselbe aktive Person: 30 Jahre, Bundesbeamter, keine Kinder, 50 Prozent individuelle Beihilfe und 50 Prozent Restkostenschutz. Auch der medizinische Nutzungsfall ist gleich angesetzt. Die eigenen Jahreskosten unterscheiden sich ausdrücklich zwischen den Modellen; sie sind keine berechnete Leistungszusage eines Versicherers.
Die Aufteilung dient nur dazu, den vollständigen Beitrag sichtbar zu machen. Der individuelle Risikozuschlag ist hier mit null Euro angenommen. Daraus folgt keine Annahmeentscheidung für Ihre Gesundheit. Im Modell ist allein der substitutive Restkostentarif als zuschlagsfähige Prämienbasis angesetzt. Die wirkliche Zuschlagsbasis bestimmt der Vertrag im Rahmen von § 149 VAG. Pflegepflicht wird als eigener Beitragsteil mitgeführt; Rechtsrahmen: § 23 SGB XI.
| Angenommener Beitragsteil | Modell A pro Monat | Modell B pro Monat |
|---|---|---|
| Restkosten-Krankenversicherung | 230,00 Euro | 250,00 Euro |
| Gesetzlicher Zuschlag im Modell | 23,00 Euro | 25,00 Euro |
| Pflegepflichtversicherung im Modell | 37,00 Euro | 37,00 Euro |
| Ergänzungsbaustein im Modell | 10,00 Euro | 18,00 Euro |
| Individueller Risikozuschlag, nur Rechenannahme | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Vollständiger Monatsbeitrag | 300,00 Euro | 330,00 Euro |
Die eigene Jahresbelastung wird für denselben unterstellten Nutzungsfall mit 600 Euro bei A und 120 Euro bei B angesetzt. Sie umfasst genutzten Selbstbehalt und offene Erstattungen zusammen, jeweils einmal. Die angenommenen Ergänzungsbeiträge belegen nicht, dass ein realer Ergänzungstarif diese Differenz übernehmen würde. Dafür wären die konkreten Bedingungen und Abrechnungen zu prüfen.
| Rechenschritt | Modell A | Modell B |
|---|---|---|
| Voller Monatsbeitrag | 300,00 Euro | 330,00 Euro |
| Beitrag für zwölf Monate | 3.600,00 Euro | 3.960,00 Euro |
| Eigene Jahreskosten, einmal einschließlich Selbstbehalt und offener Erstattungen | 600,00 Euro | 120,00 Euro |
| Jahresbudget | 4.200,00 Euro | 4.080,00 Euro |
Formel: vollständiger Monatsbeitrag × 12 + eigene Jahreskosten. Für A ergibt das 300 × 12 + 600 = 4.200 Euro. Für B ergibt das 330 × 12 + 120 = 4.080 Euro. B verursacht 360 Euro mehr Jahresbeitrag und 480 Euro weniger eigene Jahreskosten. Unter genau diesen Annahmen bleibt ein Vorteil von 120 Euro pro Jahr.
Im Budgetrechner können Sie die vollen Monatsbeiträge und eigenen Jahreskosten beider Modelle ändern. Pflegepflicht und Zuschläge müssen im Monatsfeld schon enthalten sein. Tragen Sie selbst getragene Kosten nur einmal ins Jahresfeld ein. Die Rechnung bewertet weder Tarifqualität noch tatsächliche Erstattungsfähigkeit und prognostiziert keine späteren Beiträge.
Zwei Jahresbudgets auf derselben Grundlage vergleichen
Illustrative Modelle, keine Versichererangebote. Der vollständige Monatsbeitrag enthält die Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zutreffende Zuschläge. Tragen Sie alle eigenen Jahreskosten einmal ein.
Wann kommen GKV und pauschale Beihilfe infrage?
Prüfen Sie zuerst den gesetzlichen Zugang zur GKV und danach das Zuschussrecht Ihres Dienstherrn. Pauschale Beihilfe ist ein Zuschussmodell, kein eigener Krankenversicherungstarif.
Beihilfe und Versicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Mit individueller Beihilfe wird ein Teil anerkannter Aufwendungen erstattet; dazu passt ein entsprechender Restkostentarif. Bei pauschaler Beihilfe kann dagegen nach dem zuständigen Recht ein Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung in Betracht kommen. Eine Vollversicherung darf dabei nicht mit einem nur anteiligen Beihilfetarif verwechselt werden.
Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V begründet keine PKV-Pflicht und auch keine jederzeitige freie Aufnahme in die GKV. Ob eine freiwillige Mitgliedschaft möglich ist, hängt unter anderem von der bisherigen Versicherung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Einen Mitgliedschaftspfad regelt § 9 SGB V. Lassen Sie den Zugang von der Krankenkasse getrennt von der Beihilfestelle klären.
| Prüffaktor | Individuelle Beihilfe plus PKV | Freiwillige GKV | Pauschale Beihilfe, sofern angeboten |
|---|---|---|---|
| Beitrag | Eigener Beitrag je versicherter Person; Restkostenprozentsatz und Vertrag zählen | Einkommensbezogene Beitragsbemessung nach gesetzlichen Regeln; Zuschusslage gesondert prüfen | Beitragszuschuss nach zuständigem Recht; die gewählte GKV oder private Vollversicherung bleibt Grundlage |
| Familie | Eigener Krankenversicherungsschutz; Beihilfe und Beitrag für jede Person prüfen | Familienversicherung nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen | Zuschuss- und Familienwirkung gemeinsam anhand des konkreten Rechts prüfen |
| Leistung | Tarifbedingungen und Beihilferecht sind zwei Regelungsebenen | Gesetzlich geregelte Leistungen und zusätzliche Kassenleistungen | Der Zuschuss erweitert den gewählten Versicherungsschutz nicht automatisch |
| Gesundheit und Zugang | Reguläre Gesundheitsprüfung; Sonderzugang nur unter passenden Voraussetzungen | Gesetzlicher Mitgliedschaftszugang, keine individuelle Risikozuschlagprüfung wie bei regulärer PKV | GKV-Zugang oder PKV-Annahme zusätzlich zur Zuschussberechtigung prüfen |
| Laufbahn und Wechsel | Beihilfeänderung und vertragliche Anpassbarkeit dokumentieren | Mitgliedschaft und Beitragsgrundlagen nach Statusänderungen prüfen | Bindung, Antragsfrist und Folgen eines Dienstherrnwechsels nach zuständigem Recht klären |
Vorteile und Belastungspunkte Ihrer Lebenslage
Ein Restkostentarif lässt sich auf einen persönlichen Beihilfeanspruch und vertraglich gewünschte Leistungen abstimmen. Dem stehen Gesundheitsprüfung, eigene Beiträge für weitere privat versicherte Personen, mögliche Erstattungsgrenzen und der Aufwand zweier Abrechnungsverfahren gegenüber. Eine bestimmte Tarifleistung muss im Bedingungswerk belegt sein.
In der GKV kann eine beitragsfreie Familienversicherung den Haushalt entlasten, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Kindern ist auch § 10 Absatz 3 SGB V zu prüfen. Der Beitrag freiwilliger Mitglieder berücksichtigt die gesetzlich bestimmte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; § 240 SGB V ist dafür ein Ausgangspunkt. Teilzeit, weitere Einnahmen, Partner und Kinder verändern die persönliche Rechnung.
Zwei begrenzte Behördenbeispiele zur pauschalen Beihilfe
Baden-Württemberg: Das amtliche Merkblatt LBV 375a, Stand 01/26 beschreibt den Zuschuss zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Es schafft keinen neuen GKV-Zugang. Pflegeversicherungsbeiträge werden nach dem Merkblatt nicht bezuschusst; aufwendungsbezogene Beihilfe im Pflege- und Todesfall ist gesondert geregelt. Die Wahl ist im beschriebenen Rechtskreis grundsätzlich bindend; mögliche Ausnahmen und neue Berechtigungen sind nach dem Merkblatt zu prüfen. Für die Antragstellung nennt das Merkblatt grundsätzlich eine Ausschlussfrist von fünf Monaten mit bestimmten Beginnregeln. Eine Ernennung auf Lebenszeit ist dort für sich allein kein neuer Fristbeginn.
Hamburg, Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte: Die Behördeninformation zur pauschalen Beihilfe nennt grundsätzlich den hälftigen Krankenversicherungsbeitrag, einen gesonderten Antrag und die Bindung für die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Pflegepflichtbeiträge sind nicht eingeschlossen. Für eine spätere Einstellung als Beamter auf eine unbefristete Lehrerstelle beschreibt die Behörde eine erneute Wahlmöglichkeit. Das ist ein konkret begrenztes Landes- und Statusbeispiel.
Diese Beispiele sind keine vollständige aktuelle Länderliste. Beziehen Sie Frist, Bindung, Zuschusshöhe, Pflege und einen möglichen Dienstherrnwechsel auf das für Sie geltende Recht. Der passende nächste Schritt ist die Prüfung der pauschalen Beihilfe nach dem zuständigen Recht. Die persönliche Haushalts- und Leistungsabwägung vertieft GKV und PKV nach Ihrer Lebenslage vergleichen.
Wie bereiten Sie Vorerkrankungen und Öffnungsaktion vor?
Beantworten Sie die tatsächlichen Gesundheitsfragen vollständig. Die Öffnungsaktion kann qualifizierenden Personen erleichterten Zugang geben; Gruppe, Frist, Versicherer und begünstigter Schutz müssen dafür zusammenpassen.
Beim regulären Antrag können Gesundheitsangaben Rückfragen, einen Risikozuschlag, einen Ausschluss oder eine fehlende Annahme auslösen. Risikovereinbarungen behandelt § 203 Absatz 1 VVG. Eine Diagnose erlaubt deshalb weder eine pauschale Zusage noch die Aussage, die PKV sei in jedem Fall ausgeschlossen.
Öffnungsaktion: Gruppen, Frist und Grenzen zuerst
Die Verbandsbroschüre zur Öffnungsaktion, Stand Januar 2026 nennt unter anderem beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf und bestimmte Beamtenanfänger. Dazu zählen insbesondere Beamte auf Probe; Zeit- oder Lebenszeitbeamte sind nach den dortigen Regeln nur ohne vorausgegangenes Probeverhältnis erfasst. Die erstmalige private Absicherung und die ausdrücklich geregelten Ausnahmen sind zusätzlich zu prüfen.
- Frist: Für die erfassten Widerrufs- und Anfängergruppen gelten grundsätzlich sechs Monate ab dem maßgeblichen Beginn des Beamtenverhältnisses. Es zählt der rechtzeitige Antragseingang, nicht allein ein gewünschter Versicherungsbeginn.
- Annahme: Bei erfüllten Teilnahmebedingungen gibt es im begünstigten Schutz keine risikobedingte Ablehnung oder Leistungsausschlüsse; erforderliche Risikozuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
- Umfang: Begünstigt ist der beihilfekonforme Restkostenschutz. Wahlleistungen sind an die entsprechende Beihilfe gekoppelt. Beihilfeergänzungstarife fallen nicht unter die Öffnungsaktion.
Quelle für diese Regeln: Öffnungsbroschüre, Abschnitte I und II. Wer pauschale Beihilfe mit einem Beitragszuschuss gewählt hat, gehört nach den beschriebenen Ausschlüssen nicht zu diesem Anfängerweg. Auch die Teilnahme eines Versicherers muss für die konkrete Gruppe passen.
| Situation | Was sich gegenüber dem Anfängerweg unterscheidet |
|---|---|
| Beamtenanwärter oder Referendar auf Widerruf | Beihilfeanspruch und für Widerruf offene Tarife prüfen; nicht jede Ausbildungsform ist ein Beamtenverhältnis |
| Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung | Begünstigt kann eine Anwartschaft sein; Frist knüpft an den Beginn dieses Anspruchs an, nicht erst an dessen Ende |
| Erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige | Eigene Berechtigung, Versicherungssituation und gruppenbezogene Frist prüfen; keine automatische Mitaufnahme |
| Besondere Altfallgruppe der Öffnungsaktion | Bereits am 31.12.2004 in einem erfassten Dienstverhältnis und bei Antrag freiwillig GKV-versichert: nach Broschüre kein befristeter Anfängerantrag |
Die erleichterten Bedingungen muss grundsätzlich nur das teilnehmende Unternehmen gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Die Broschüre enthält auch die Regel für einen Erstantrag bei einem nicht teilnehmenden Unternehmen. Klären Sie den Annahmeweg daher vor einer verbindlichen Erklärung. Die vollständige Prüfung von Teilnahme und Frist der Öffnungsaktion gehört zum bestehenden Detailratgeber.
So bereiten Sie den regulären Antrag vor
- Gesundheitshistorie vervollständigen. Beschaffen Sie bei Bedarf Behandlungsunterlagen, Patientenquittungen und Abrechnungsdaten. Ordnen Sie Diagnosen, Beschwerden, Zeiträume und Verläufe.
- Die Originalfragen beantworten. Maßgeblich sind die bekannten erheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Raten Sie bei Unklarheiten nicht aus dem Gedächtnis und verändern Sie keine Angaben, um die Annahme wahrscheinlicher erscheinen zu lassen.
- Ergebnisse dokumentieren. Halten Sie übermittelte Angaben, Rückfragen, Zuschläge, Ausschlüsse und mögliche Vorbehalte fest. Eine Risikovoranfrage kann Hinweise auf die Annahme geben, ersetzt aber keinen angenommenen Versicherungsantrag. Klären Sie vorab, welche Daten weitergegeben werden, an wen die Anfrage geht und wie der Datenschutz organisiert ist.
- Die ausgewählte Option beantragen. Stimmen Sie Leistungsumfang, Angaben und Annahmeweg ab. Prüfen Sie anschließend Police und Annahmeerklärung gegen den vollständig abgegebenen Antrag.
Rechtsrahmen ist § 19 VVG. Folgen unvollständiger oder falscher Angaben hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall ab. Wie Sie die vorgelagerte Anfrage mit klarer Datenbasis und möglichen Vorbehalten vorbereiten, erklärt PKV-Risikovoranfrage vorbereiten.
Wie Sie einzelne Fragen mit Zeitfenstern und Behandlungsunterlagen abgleichen, erklärt die PKV-Gesundheitsprüfung für Beamte. Sie behandelt den Inhalt Ihrer Antworten; Übermittlung und Vergleich von Risikovoten bleiben ein eigener Schritt.
Welche Unterlagen brauchen Sie vor dem Tarifvergleich?
Halten Sie Status und Beihilfe, die Systementscheidung und die Vertragsbedingungen nacheinander fest. Erst auf dieser Grundlage sind konkrete Angebote sinnvoll vergleichbar.
1. Status und Beihilfe dokumentieren
Ernennungsurkunde, aktueller Beihilfenachweis und der Beginn eines Heilfürsorgeanspruchs beantworten unterschiedliche Fragen. Erfassen Sie Dienstherr, Rechtskreis, aktiven Dienst oder Ruhestand, den eigenen Bemessungssatz und die Angehörigen. Eine Berufsbezeichnung allein ist keine vollständige Eingabe. Für den Bundesrahmen zählen § 6 BBhV und § 46 BBhV.
2. Das Versorgungssystem für den Haushalt wählen
Vergleichen Sie dieselben Personen und denselben Stichtag. Notieren Sie einen bestätigten GKV-Zugang, die Beitragsgrundlagen und eine tatsächlich mögliche Zuschusswahl. Ergänzen Sie geplante Kinder, Teilzeit und Dienstherrnwechsel als eigene Szenarien. Das Ergebnis kann je Lebensphase anders ausfallen.
3. Bedingungen und Annahme neben den Beitrag legen
Fordern Sie vollständige Tarifbedingungen, das persönliche Angebot und die Annahmebedingungen an. Gleichen Sie ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, Hilfsmittel, Psychotherapie, Selbstbehalt und Änderungsrechte ab. Zu jeder wichtigen Leistung gehört eine konkrete Fundstelle.
Ein Testsiegel kann eine Vorauswahl erklären, beurteilt aber nicht Ihre vollständige Personenkonstellation. Es ersetzt weder eine individuelle Annahme noch die Prüfung des Beihilferechts. Die Methodik für konkrete Angebote und Testprofile finden Sie unter PKV-Angebote unter gleichen Voraussetzungen vergleichen.
Welche Leistungen und Grenzen muss Ihr Tarif abdecken?
Vergleichen Sie jede wichtige Leistung zusammen mit Erstattungssatz, Grenze, Voraussetzung und Vertragsfundstelle. Ein Tarifname oder hoher Prozentsatz allein belegt den Schutz nicht.
Grundtarif, Ergänzung und Wahlleistung lösen unterschiedliche Aufgaben. Der Restkostentarif versichert einen passenden Anteil der Krankheitskosten. Ein Ergänzungstarif kann bestimmte Lücken adressieren. Wahlleistungen betreffen beispielsweise besondere Unterkunft oder privatärztliche Krankenhausbehandlung. Ob und wie diese Leistungen erstattet werden, steht im jeweiligen Bedingungswerk.
Wenn Sie Ihre Auswahl bereits auf DBV und Debeka eingegrenzt haben, zeigt der Vergleich konkreter DBV- und Debeka-Tarife die Unterschiede für dasselbe Beamtenprofil.
Im Leistungsrahmen der MB/KK, §§ 1, 4 und 5 finden sich Art und Umfang, medizinische Notwendigkeit und mögliche Einschränkungen. Zusätzlich bleibt das einschlägige Beihilferecht maßgeblich. Auch die Voraussetzungen der Öffnungsaktion erweitern den begünstigten Schutz nicht automatisch um beliebige Zusätze.
| Bereich | Was in die Prüfung gehört | Was Sie dokumentieren |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlung | Honorare und Gebührenrahmen, Arznei- und Heilmittel, Psychotherapie, Hilfsmittel und mögliche Genehmigungen | Umfang, Verzeichnis, Begrenzung, erforderlicher Nachweis und AVB-Fundstelle |
| Stationäre Behandlung | Allgemeine Krankenhausleistung, Zimmer und privatärztliche Behandlung, Privatklinik, Reha und Anschlussheilbehandlung | Grund-/Wahlleistung, Beihilfefähigkeit, tarifliche Voraussetzung und mögliche Zusage vor Beginn |
| Zahn | Behandlung, Zahnersatz, Implantate, Material und Labor, fehlende Zähne und anfängliche Summenbegrenzungen | Erstattung nach Anrechnung anderer Leistungen, Staffel, Höchstbetrag und Eigenanteil |
| Service und Eigenbeteiligung | Selbstbehalt, mögliche Rückerstattung, Einreichung und Auskunft bei strittigen Rechnungen | Was bei Nutzung zu zahlen bleibt und wie die Prüfung erreichbar ist |
| Änderbarkeit | Beihilfeänderung, Optionsrechte, interner Tarifwechsel und spätere Mehrleistungen | Anlass, Frist, Voraussetzungen und Wirkung auf den Schutz |
Hilfsmittel und Psychotherapie konkret lesen
Bei Hilfsmitteln reicht das Wort „erstattungsfähig“ nicht. Prüfen Sie, welche Geräte erfasst sind, ob ein abschließendes Verzeichnis gilt und ob vor der Beschaffung eine Genehmigung nötig ist. Bei Psychotherapie gehören Behandlungsform, mögliche Sitzungs- oder Betragsgrenzen und Bewilligungsregeln zusammen. Auch die Beihilfe kann eigene Voraussetzungen haben.
Krankenhaus und Ausland auseinanderhalten
Einbettzimmer, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung sind eigenständige Fragen. Reha, Anschlussheilbehandlung und gemischte Einrichtungen benötigen ebenfalls einen Blick in die Bedingungen. Für das Ausland lesen Sie räumliche Geltung, Aufenthaltsdauer, Notfallleistungen und Rücktransport gesondert. Eine im Produkttext genannte Auslandsleistung gilt nicht automatisch in jeder Situation.
Spätere Änderungen vor dem Abschluss prüfen
Beihilfeänderungen und zusätzliche Wunschleistungen sind verschiedene Anlässe. Das gesetzliche Anpassungsrecht aus § 199 VVG ist vom Tarifwechselrecht nach § 204 VVG zu unterscheiden. Halten Sie für beide Rechte fest, was ohne neue Prüfung verändert werden kann und wo Mehrleistungen zusätzliche Bedingungen auslösen können.
Wie bleibt die Entscheidung über Ihre Laufbahn tragfähig?
Prüfen Sie dieselben Leistungs- und Budgetfragen für heute, geplante Veränderungen und den Ruhestand. Recht, Familie und Einkommen können sich ändern; heutige Beiträge sind keine Zukunftsprognose.
Alleinstehend im aktiven Dienst
Ohne berücksichtigungsfähige Angehörige lässt sich der heutige Restkostenbedarf zunächst für eine Person abgrenzen. Trotzdem reicht ein Monatsbeitrag nicht als Entscheidungsgrundlage. Zu prüfen sind tatsächliche Beihilfe, Leistungsumfang, individuelle PKV-Annahme und ein möglicher freiwilliger GKV-Beitrag. Eine pauschale Beihilfe gehört nur dann in den Vergleich, wenn die persönlichen und dienstrechtlichen Voraussetzungen bestehen.
Notieren Sie auch, welche Änderungen bereits absehbar sind. Der heutige Vertrag sollte nicht nur im ersten Dienstjahr handhabbar sein. Änderungsrechte, eigener Liquiditätspuffer und der spätere Übergang in einen anderen Beihilfesatz gehören von Beginn an zur Prüfung.
Familie, Teilzeit oder Dienstherrnwechsel geplant
Erfassen Sie für Partner und Kinder jeweils Versicherung und mögliche Beihilfe. Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe und GKV-Familienversicherung sind verschiedene Prüfungen; für Letztere gilt § 10 SGB V. Teilzeit verändert nicht automatisch alle Beihilfevoraussetzungen, kann aber das verfügbare Haushaltsbudget und die Beitragsgrundlagen beeinflussen.
Ein geplanter Wechsel des Landes oder Dienstherrn erfordert einen zweiten Rechtsstand und einen konkreten Stichtag. Vergleichen Sie bisherigen und künftigen Anspruch, mögliche Zuschussbindung und vertragliche Anpassbarkeit. Die Rechnung bleibt an Bedingungen geknüpft. Ändern sich Recht, Einkommen oder Familienstatus, aktualisieren Sie die Annahmen und Unterlagen.
Wenn der Wechsel zugleich Ihre Verwendung oder Ihre Versorgungsansprüche verändert, sollten Sie den BU- und DU-Schutz bei einem Statuswechsel anhand der vorhandenen Police, des neuen Status und der benötigten Einkommensabsicherung prüfen.
Drei Zeitpunkte auf derselben Grundlage
- Heute: Status, Beihilfe, reale Monatsbeiträge, Leistungen und eigene Kosten mit einem gemeinsamen Stichtag erfassen.
- Bei Veränderung: Geburt, Partnerschaft, Teilzeit, Ende der Heilfürsorge oder Dienstherrnwechsel mit den dafür geltenden Voraussetzungen prüfen.
- Vor dem Ruhestand: Dann geltenden Beihilfesatz, verbleibenden Restkostenschutz, Pflegepflicht und mögliche Tarifoptionen klären.
Für Bundesversorgungsempfänger nennt § 46 Absatz 2 BBhV grundsätzlich 70 Prozent bei den dort erfassten Personen. Das kann einen anderen Restkostenprozentsatz erfordern. Es legt keinen künftigen Gesamtbeitrag fest. Das Anpassungsrecht nach § 199 VVG und mögliche Prämienanpassungen nach § 203 VVG bleiben getrennt.
Was gilt für Ausbildung, Familie, Heilfürsorge und Ruhestand?
Erfassen Sie für jede Person und jeden Stichtag den Versorgungsanspruch und den benötigten Versicherungsschutz. Angehörige, Ausbildungsstatus und spätere Beihilfeänderungen folgen eigenen Voraussetzungen.
Anwärter und Referendare
Vor dem ersten Diensttag zählt die tatsächliche Ernennung. Ein Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Beihilfe ist eine andere Ausgangslage als ein Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung in anderem Rechtsstatus. Prüfen Sie Versicherungsbeginn, Beihilfe und den Anschluss nach der Ausbildung zusammen. Stimmen Sie Ende und Beginn auf denselben Stichtag ab, damit keine ungeklärte Versorgungslücke entsteht. Die Grundlagen vertieft PKV für Beamtenanwärter.
Im Referendariat müssen zusätzlich Ausbildungsform und Übergang nach dem Examen feststehen. Der vorhandene Ratgeber PKV im Referendariat behandelt diese konkrete Statusfrage. Aus der Bezeichnung Referendar allein folgen weder Beihilfe noch Öffnungsberechtigung; dazu gelten die jeweiligen gesetzlichen und Aktionsvoraussetzungen.
Was folgt nach Examen oder Entlassung? Prüfen Sie Ihren nächsten Status:
- Neue Ernennung: Lassen Sie Beginn, Beihilfeanspruch und passenden Restkostenschutz bestätigen.
- Anstellung: Lassen Sie die Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus und Mitgliedschaftsbeginn prüfen; ein Arbeitsvertrag allein bestätigt keinen GKV-Anschluss.
- Zwischenphase ohne bestätigte Stelle: Klären Sie Beihilfeende und benötigten Anschluss mit Beihilfestelle und Versicherer, bevor der bisherige Status endet.
Halten Sie bisheriges Enddatum, nächsten Status samt Beginn, Beihilfeende oder Fortbestand sowie Versicherungs- beziehungsweise Anpassungsbestätigung fest. Prüfen Sie die maßgeblichen Fristen. Die konkreten Wege erklärt Krankenversicherung nach Referendariat oder Entlassung prüfen.
Partner, Kinder, Geburt und Elternzeit
In der PKV braucht grundsätzlich jede Person eigenen Krankenversicherungsschutz. Ob und mit welchem Satz Angehörige berücksichtigt werden, richtet sich nach dem zuständigen Beihilferecht. Im Bund sind unter anderem § 6 BBhV und § 46 BBhV zu beachten. Ein geringes Einkommen oder die Verwandtschaft allein ersetzt die vollständige Anspruchsprüfung nicht.
Ob Partner oder Kinder gesetzlich familienversichert bleiben können, ist eine eigene Prüfung. Der Ratgeber zur Familienversicherung bei Beamten und PKV führt durch Personenstatus, Einkommen und die besondere Elternkonstellation.
Klären Sie Geburt oder Adoption frühzeitig mit Beihilfestelle und Versicherer: Berücksichtigungsfähigkeit, Anmeldung, Schutzumfang und mögliche Kindernachversicherung sind unterschiedliche Punkte. Die Voraussetzungen erklärt Beihilfe für Familienangehörige. Pflegeversicherung prüfen Sie gesondert; die Krankenversicherungslogik darf nicht unverändert auf sie übertragen werden.
Elternzeit bedeutet keine allgemeine Beitragsfreiheit der PKV. Beim Bund nennt § 46 Absatz 3 BBhV einen erhöhten Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen in Elternzeit; Länder und mögliche Beitragszuschüsse sind separat zu lesen. Die konkrete Beitrags- und Übergangsprüfung finden Sie unter PKV in der Elternzeit.
Heilfürsorge und späterer Anschluss
Bestimmen Sie, bis wann Ihr konkreter Heilfürsorgeanspruch gilt und welche Versorgung anschließend beginnt. Eine Anwartschaft soll je nach Vertrag bestimmte Rechte für den späteren Schutz sichern. Sie ist währenddessen keine laufende Restkostenversicherung für alle Behandlungskosten. Zieltarif, Aktivierung, geschützte Rechte und Fristen müssen aus den Bedingungen hervorgehen.
Bei einem erleichterten Zugang zur Anwartschaft dürfen Sie nicht automatisch bis zum Ende der Heilfürsorge warten. Die Öffnungsbroschüre, I.2 und I.3 knüpft die relevante Frist an den Beginn des Heilfürsorge- oder truppenärztlichen Anspruchs. Der Ratgeber zur Anwartschaft beim Versorgungswechsel erklärt die vertragliche Vorbereitung.
Pflegebedürftigkeit ist daneben gesondert abzusichern. § 23 Absatz 4 SGB XI erfasst bestimmte Heilfürsorgeberechtigte, die nicht sozial pflegeversichert sind. Den passenden praktischen Prüfweg beschreibt Pflegepflicht bei Heilfürsorge.
Dienstherrnwechsel und Ruhestand
Notieren Sie den bisherigen und den neuen Beihilfeanspruch samt Änderungsdatum. Ändert sich der Satz oder entfällt der Anspruch, kann eine Anpassung innerhalb bestehender Krankheitskostentarife verlangt werden. Bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung ist sie nach § 199 Absatz 2 VVG ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zu gewähren. Absatz 3 nimmt den Basistarif hiervon aus.
Vor dem Ruhestand prüfen Sie Satz, Restkostenschutz, Pflegebeitrag und Haushalt gemeinsam. Bundesrecht ersetzt die Landesregel nicht. Ein höherer Beihilfesatz allein verspricht keinen bestimmten künftigen Monatsbeitrag. Die Umstellung erläutert PKV beim Eintritt in den Ruhestand.
Wie reichen Sie Rechnungen bei Beihilfe und PKV ein?
Verfolgen Sie Zahlungsziel und beide Erstattungsverfahren getrennt. Vergleichen Sie anschließend jeden Rechnungsposten mit den Entscheidungen der Beihilfe und Ihres Versicherers.
Fünf Schritte von der Rechnung zur geklärten Differenz
- Form und Zahlungsziel prüfen. Sie erhalten eine Rechnung und müssen Ihre Zahlungspflicht und Frist beachten. Ob und wie Sie die Rechnung schon vor der Zahlung einreichen können, klären Sie im jeweiligen Verfahren. Eine Einreichung setzt nicht nach einer allgemeingültigen PKV-Regel immer voraus, dass Sie bereits gezahlt haben.
- Beihilfe und PKV beteiligen. Reichen Sie die geforderten Nachweise über die zulässigen Wege ein. Antragsfristen, Beleganforderungen und digitale Verfahren unterscheiden sich nach Stelle und Versicherer.
- Beide Abrechnungen lesen. Ordnen Sie jede Position der Rechnung dem anerkannten Betrag, der Erstattung und der Begründung zu. Ein passender Gesamtprozentsatz ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Die Ursache eines Eigenanteils bestimmen. Nichtbeihilfefähigkeit, Tarifgrenze, Selbstbehalt oder fehlender Nachweis sind unterschiedliche Gründe. Eine Ablehnung der Beihilfe verpflichtet den Versicherer nicht automatisch zur Zahlung und umgekehrt.
- Frist und nächsten Weg sichern. Fragen Sie gezielt nach, reichen Sie erforderliche Unterlagen nach und beachten Sie Hinweise zum weiteren Verfahren. Bewahren Sie Rechnung, beide Entscheidungen und die Korrespondenz zusammen auf.
Der rechtliche und vertragliche Ausgangspunkt bleibt die getrennte Prüfung: § 6 BBhV für die Bundesbeihilfe und die konkreten Bedingungen Ihres Versicherers. Die MB/KK, § 6 stellen für die Auszahlung auf geforderte Nachweise und die Fälligkeit der Versicherungsleistung ab.
Eine Zeile pro strittigem Rechnungsposten
Halten Sie Rechnungsbetrag, von der Beihilfe anerkannten Betrag, Beihilfezahlung, PKV-Zahlung und verbleibende Differenz nebeneinander fest. Ergänzen Sie jeweils Begründung, Tarif- oder Rechtsfundstelle und den noch fehlenden Nachweis. So lässt sich eine gezielte Rückfrage stellen.
Gerade bei größeren Rechnungen gehört Liquidität zur Planung. Das Zahlungsziel des Leistungserbringers und die Bearbeitungsdauer einer Erstattungsstelle laufen nicht automatisch parallel. Klären Sie absehbare Schwierigkeiten rechtzeitig, ohne aus einem offenen Antrag bereits eine sichere Zahlung abzuleiten.
Was sollte eine nachvollziehbare PKV-Entscheidung enthalten?
Eine dokumentierte Entscheidung verbindet Status, System, Leistungsbedingungen, Annahme, vollständiges Budget und offene Schritte. Jeder wichtige Punkt sollte aus Unterlagen nachvollziehbar sein.
Sechs Ergebnisse, die Sie prüfen können
- Statusblatt: Dienstherr, Rechtskreis, Beihilfesatz, Angehörige und geplante Lebensereignisse mit Stichtag.
- Systementscheidung: Zugangsbedingungen, Familienkosten, Beitragslogik und mögliche Bindung der Zuschusswahl.
- Bedingungsvergleich: Fundstellen zu ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen, Hilfsmitteln, Psychotherapie und Änderungen.
- Annahmeübersicht: Identische Gesundheitsangaben, Rückfragen, Zuschläge, Ausschlüsse und Vorbehalte.
- Budget: Vollständiger Monatsbeitrag, nachvollziehbare eigene Jahreskosten und klar abgegrenzte Modellannahmen.
- Nächste Schritte: Fehlende Dokumente, maßgebliche Fristen sowie offene Auskünfte von Beihilfestelle, Krankenkasse oder Versicherer.
Eine Auskunft zum eigenen Beihilfeanspruch und eine Annahmeentscheidung des Versicherers beantworten verschiedene Fragen. Prüfen Sie außerdem, welche Anbieter und Verträge ein konkreter Vergleich tatsächlich umfasst und wie die Beratung oder Vermittlung vergütet wird. Diese Angaben müssen aus den jeweiligen Unterlagen hervorgehen.
Wenn Sie Status, Bedingungen oder ein vorhandenes Angebot persönlich besprechen möchten, können Sie Persönliche Beratung anfragen. Bringen Sie die einschlägigen Bescheide und Angebote mit; offene Punkte lassen sich damit konkret zuordnen.
Welche offenen Punkte sollten Sie vor dem Antrag klären?
Klären Sie offene Anspruchs-, Leistungs- und Annahmefragen mit der jeweils zuständigen Stelle. Eine ungeklärte Differenz sollte nicht als gesicherter Versicherungsschutz in die Entscheidung eingehen.
Bei der Beihilfestelle fragen Sie nach dem konkreten Bemessungssatz, der Berücksichtigung Angehöriger, einem bevorstehenden Wechsel und einer tatsächlich möglichen pauschalen Zuschusswahl. Bei der Krankenkasse klären Sie den gesetzlichen Mitgliedschaftsweg und die Beitragsgrundlagen.
Beim Versicherer benötigen Sie die konkreten Fundstellen für Leistungen, Eigenbeteiligung, Änderung des Beihilfesatzes und gegebenenfalls Öffnungsaktion. Eine allgemeine Produktbeschreibung genügt nicht, wenn etwa eine bestimmte Behandlung, ein Hilfsmittel oder ein Übergang offen ist.
Vor Abgabe eines Antrags gleichen Sie die vollständigen Gesundheitsantworten mit den beschafften Unterlagen ab. Halten Sie fest, welche Frage noch ungeklärt ist und welche Auskunft fehlt. Nach der Annahme gehören Antrag, Police und jede zusätzliche Vereinbarung in dieselbe Dokumentation.
Häufige Fragen
Müssen Beamte eine private Krankenversicherung wählen?
Ist die PKV für Beamte grundsätzlich günstiger als die GKV?
Können Vorerkrankungen zum Problem werden?
Was passiert, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?
Sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert?
Woran erkenne ich einen beihilfekonformen Tarif?
Verliere ich bei einem Tarifwechsel alle Alterungsrückstellungen?
Quellen und Geltungsbereich
Bundesrecht dient hier als benannte Referenz. Für Landesbeamte sind die Regeln ihres Dienstherrn zu prüfen. Versicherungsleistungen richten sich nach dem konkret vereinbarten Vertrag.
- § 6 SGB V: VersicherungsfreiheitBundesrecht, insbesondere Absatz 1 Nummer 2; öffentlich geprüft am 05.10.2026
- § 9 SGB V: Freiwillige VersicherungBundesrecht; Voraussetzungen und Fristen der Mitgliedschaft, geprüft am 05.10.2026
- § 10 SGB V: FamilienversicherungBundesrecht, insbesondere Absätze 1 bis 3; keine pauschale Familienzusage, geprüft am 05.10.2026
- § 240 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger MitgliederBundesrecht; individuelle Beitragsbemessung, geprüft am 05.10.2026
- § 6 BBhV: Beihilfefähigkeit von AufwendungenBundesbeihilfe; Länderrecht gesondert, geprüft am 05.10.2026
- § 46 BBhV: Bemessung der BeihilfeBundesbeihilfe, Personen- und Zuordnungsregeln sowie Ausnahmen; keine Länder-Gesamttabelle, geprüft am 05.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009Dokumentstand Juni 2024, vollständig gelesen am 05.10.2026; Rahmenbedingungen, kein Ersatz konkreter Tarif-AVB
- § 23 SGB XI: Pflegeversicherungspflicht bei privater KrankenversicherungBundesrecht, insbesondere Absätze 1, 3 und 4; Ausnahmen und soziale Pflegeversicherung beachten, geprüft am 05.10.2026
- § 149 VAG: Gesetzlicher PrämienzuschlagBundesrecht; gesetzliche Alters- und Tarifgrenzen, tatsächliche Zuschlagsbasis aus dem Angebot entnehmen, geprüft am 05.10.2026
- § 19 VVG: Vorvertragliche AnzeigepflichtBundesrecht; bekannte gefahrerhebliche Umstände und Fragen in Textform, geprüft am 05.10.2026
- § 203 VVG: Prämien- und BedingungsanpassungBundesrecht; Risikovereinbarung und Beitragsanpassung nach gesetzlichen Voraussetzungen, geprüft am 05.10.2026
- PKV-Verband: Öffnungsaktionen für Beamte und AngehörigeBroschüre Januar 2026, vollständig erneut gelesen am 05.10.2026; Gruppen, Fristen, begünstigter Schutz, Teilnehmer und Erstantrag
- § 199 VVG: Anpassung für BeihilfeempfängerBundesrecht, insbesondere Absätze 2 und 3; bestehende Krankheitskostentarife, Sechsmonatsfrist und Basistarifausnahme, geprüft am 05.10.2026
- § 204 VVG: TarifwechselBundesrecht; interner Wechsel, Mehrleistungen und begrenzter Übertragungswert beim Unternehmenswechsel, geprüft am 05.10.2026
- LBV Baden-Württemberg: Informationen zur pauschalen Beihilfe, LBV 375aAmtliches Merkblatt 01/26, sechs Seiten, aktueller Download vollständig geprüft am 05.10.2026; ausschließlich Baden-Württemberg
- Hamburg: Pauschale Beihilfe im Vorbereitungsdienst für LehrkräfteBehördeninformation, gelesen am 05.10.2026; ausschließlich der dort beschriebene Hamburger Vorbereitungsdienst und Anschluss
