Reicht ein Berufsrechtsschutz für Beamte aus?
Nicht zwingend. Die Bezeichnung sagt noch nicht, ob öffentlich-rechtliche Dienstkonflikte, Verwaltungsverfahren oder disziplinarische Auseinandersetzungen versichert sind. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen und der vereinbarte Umfang.
Gibt es immer eine feste Wartezeit?
Nein. Wartezeiten können je nach Anbieter, Baustein und Anlass unterschiedlich geregelt sein oder entfallen. Zusätzlich muss der maßgebliche Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen bestimmt werden. Beides ist getrennt zu prüfen.
Ersetzt Gewerkschaftsrechtsschutz eine private Police?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann auf dienst- oder berufsbezogene Angelegenheiten, einen bestimmten Antragsweg und weitere Voraussetzungen begrenzt sein. Private Risiken wie Verkehr oder Wohnen können außerhalb dieses Schutzes liegen.
Kann ich einen bereits laufenden Streit neu versichern?
Ein Neuabschluss bietet regelmäßig keinen verlässlichen Schutz für einen schon eingetretenen oder vorvertraglich verursachten Versicherungsfall. Entscheidend ist die Definition in den Bedingungen. Bestehende Verträge und Mitgliedschaftsleistungen sollten zuerst geprüft werden.
Darf ich meinen Anwalt selbst wählen?
Das Versicherungsvertragsgesetz sichert grundsätzlich die freie Wahl unter Rechtsanwälten, deren Vergütung vom Vertrag erfasst wird. Vor der Beauftragung sollten Deckungsumfang, Vergütung und mögliche Mehrkosten abgestimmt werden.