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Polizeibeamtin – Heilfürsorge für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr
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Heilfürsorge

Heilfürsorge für Beamte – was sie leistet und wo sie endet

Polizisten, Feuerwehrbeamte und Soldaten erhalten oft vollständige Heilfürsorge vom Dienstherrn. Wir zeigen, wo Lücken entstehen und wie Sie sich optimal ergänzend absichern.

Grundlagen

Was ist Heilfürsorge?

Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung für ausgewählte Beamtengruppen. Anders als bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr hier die Kosten vollständig – Sie müssen keine eigene PKV abschließen und zahlen keine Eigenbeteiligung für die Grundversorgung.

Die Heilfürsorge gilt primär für Polizeivollzugsbeamte, Bundeswehrsoldaten und Berufsfeuerwehrbeamte. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Dienstverhältnis erheblich. Im Ruhestand oder bei Statuswechsel erlischt der Anspruch in der Regel.

Als freier Makler bei Beamtenberatung24 kennen wir die Heilfürsorgeregeln jedes Bundeslandes und zeigen Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind – als Teil einer vollständigen Beamtenabsicherung.

  • Keine eigenen PKV-Beiträge für die Grundabsicherung
  • Ärztliche Behandlung ohne Eigenbeteiligung
  • Krankenhaus-Grundversorgung vollständig abgedeckt
  • Medikamente und Hilfsmittel über den Dienstherrn
  • Gilt ab dem ersten Dienst­tag ohne Wartezeit
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Wer ist anspruchsberechtigt?

Polizeivollzugsbeamte
In den meisten Bundesländern, teils mit Einschränkungen
Feuerwehrbeamte
Berufsfeuerwehr in bestimmten Bundesländern
Soldaten der Bundeswehr
Volle Heilfürsorge während der Dienstzeit
Beamte des Justizvollzugs
In einigen Bundesländern anspruchsberechtigt
Beamtenanwärter der oben genannten Gruppen
Gilt häufig bereits ab Beginn der Ausbildung

Hinweis

Die Regelungen zur Heilfürsorge variieren stark zwischen den Bundesländern. Im Ruhestand wechseln die meisten Beamten automatisch in die Beihilfe. Eine frühzeitige Planung dieses Übergangs ist entscheidend.

Versorgungslücken

Wo die Heilfürsorge nicht ausreicht

Trotz der umfassenden Grundversorgung gibt es typische Lücken, die durch eine Ergänzungsversicherung gezielt geschlossen werden sollten.

Zahnersatz & Kieferorthopädie

Zahnprothesen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen werden von der Heilfürsorge oft nur zu einem geringen Anteil übernommen oder ganz ausgeschlossen.

Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen werden in der Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen erstattet – auch bei starker Fehlsichtigkeit.

Familienmitglieder

Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder sind nicht mitversichert und müssen separat abgesichert werden.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder andere Wahlleistungen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang der Heilfürsorge enthalten.

Unser Tipp: Eine Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung schließt genau die Lücken, die Ihr Dienstherr nicht abdeckt – ohne dass Sie eine vollständige PKV benötigen. Wir vergleichen die passenden Tarife für Ihre konkrete Situation und Ihr Bundesland.

Übergang in den Ruhestand

Was passiert mit der Heilfürsorge im Ruhestand?

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch auf Heilfürsorge in den meisten Bundesländern. Stattdessen erhalten Sie – wie andere Beamte im Ruhestand – Beihilfe in Höhe von 70% Ihrer anerkannten Krankheitskosten.

Das bedeutet: Sie benötigen dann erstmals eine eigene private Krankenversicherung, die den verbleibenden 30%-Eigenanteil abdeckt. Wer dies nicht rechtzeitig plant, riskiert im Alter deutlich höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen.

Wir empfehlen, den Übergang von der Heilfürsorge zur PKV frühzeitig – idealerweise 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung – gemeinsam zu planen. So sichern Sie sich günstige Beiträge und lückenlose Absicherung bis ins hohe Alter.

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Bundesländer

Heilfürsorge nach Bundesland — ein Überblick

Die Berechtigung hängt nicht vom Beruf, sondern vom Dienstherrn ab. Bund, Länder und Kommunen haben unterschiedliche Regelungen — hier ein Überblick der häufigsten Konstellationen.

Dienstherr / LandPolizeiBerufsfeuerwehrAnmerkung
BayernJaNeinBF: Beihilfe
Baden-WürttembergJaJa (LFS)Eigene HVO
NRWJaTeilsKommunen abweichend
BerlinJaJaEigene HFO Berlin
HamburgJaJaHmbHFVO
BundespolizeiJaBBhV + vollst. HF
BundeswehrVolle HF für Soldaten

Überblick — für Ihre exakte Situation sprechen Sie uns an. Regelungen können sich ändern.

Wichtig: Auch innerhalb eines Bundeslandes kann die Berechtigung abweichen – etwa bei Wechsel von Landespolizei zu kommunaler Feuerwehr oder bei Statuswechsel in der Laufbahn. Wir klären Ihre konkrete Situation kostenlos.

Was es kostet

Was Sie trotz Heilfürsorge selbst zahlen

Die Grundversorgung ist abgedeckt — aber bei diesen drei Bereichen entstehen regelmäßig erhebliche Eigenanteile, die eine Ergänzungsversicherung schließen sollte.

Zahnimplantat

Gesamtkosten3.000 €
Heilfürsorge übernimmt1.200 €
Ihr Eigenanteil1.800 €

Bundesbeamte: HF übernimmt nur 40 % der Material- & Laborkosten

Krankenhaus 7 Tage (Einbettzimmer)

Gesamtkosten700–1.050 €
Heilfürsorge übernimmt0 €
Ihr Eigenanteil700–1.050 €

Wahlleistungen: 100–150 €/Nacht, vollständiger Eigenanteil

Sehhilfe (Brille)

Gesamtkosten400 €
Heilfürsorge übernimmt0 €
Ihr Eigenanteil400 €

Brillen werden in der Regel nicht erstattet

Unser Tipp: Eine Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung ist bereits ab ca. 15–30 € monatlich erhältlich und schließt genau diese Lücken. Als freier Makler vergleichen wir alle relevanten Tarife für Ihr Bundesland — ohne Produktbindung.

Häufige Fragen

Fragen zur Heilfürsorge — klar beantwortet

01

Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?

Heilfürsorge übernimmt die gesamten Krankheitskosten direkt – Sie zahlen keine Eigenbeteiligung für die Grundversorgung. Die Beihilfe hingegen erstattet nur einen prozentualen Anteil (50–70 %) der entstandenen Kosten; den Rest müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern. Polizisten und Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst haben in den meisten Bundesländern Heilfürsorge; Lehrer, Richter oder Verwaltungsbeamte dagegen Beihilfe.

02

Haben meine Kinder und mein Ehepartner auch Heilfürsorge?

Nein. Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für den Beamten selbst. Angehörige haben Anspruch auf Beihilfe nach den jeweils geltenden Landesvorschriften. Für Ehepartner und Kinder empfiehlt sich entweder eine PKV oder – bei geringem Einkommen des Ehepartners – die gesetzliche Krankenversicherung.

03

Brauche ich trotz Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Nicht zwingend für die Grundversorgung, aber sinnvoll für die Lücken: Zahnersatz, Sehhilfen, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus sind in der Regel nicht oder nur teilweise abgedeckt. Eine Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung schließt genau diese Bereiche, ohne dass Sie eine vollständige PKV abschließen müssen.

04

Was passiert mit der Heilfürsorge bei Urlaub ohne Bezüge?

Bei Urlaub ohne Bezüge bis zu 31 Kalendertagen bleibt der Heilfürsorgeanspruch bestehen. Bei längerer Beurlaubung ohne Bezüge ruht der Anspruch – außer bei Eltern- oder Pflegezeit. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit endet die Heilfürsorge mit der Versetzung in den Ruhestand.

05

Ab wann sollte ich eine Anwartschaft auf eine PKV abschließen?

So früh wie möglich – idealerweise zu Beginn der Ausbildung oder spätestens mit Beginn des Beamtenverhältnisses. Eine Anwartschaft sichert Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren PKV-Eintritt. Erkrankungen, die während der Heilfürsorgezeit auftreten, werden dann nicht zum Problem bei der späteren Aufnahme.

06

Gilt die Heilfürsorge auch für Polizeibeamte in Ausbildung?

In den meisten Bundesländern ja – der Heilfürsorgeanspruch beginnt mit dem Tag, an dem Besoldungsbezüge gewährt werden, also in der Regel ab Beginn der Ausbildung als Beamter auf Widerruf.

Freie Beratung

Als freier Makler kennen wir alle Tarife — ohne Produktbindung

Viele Anbieter am Markt sind an eigene Produkte gebunden. Wir nicht. Als freier Makler vergleichen wir für Sie alle relevanten Heilfürsorge-Ergänzungsversicherungen und Anwartschaftstarife – abgestimmt auf Ihr Bundesland, Ihre Dienstgruppe und Ihren Gesundheitszustand.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden, ob und was für Sie passt.

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