Welchen Status haben Sie?
Widerruf, Probe und Lebenszeit haben nicht dieselbe Versorgung. Bund, Land oder Kommune, Dienstzeit, möglicher Dienstunfall und besondere Laufbahnregeln gehören mit Ernennungsurkunde und Dienstzeitübersicht an den Anfang.
Beamtenstatus, tatsächliche Versorgungslücke und Vertragswortlaut müssen zusammenpassen. Wir trennen Dienstherrnverfahren und Versicherungsleistung – und verbinden beides in einer DU-Akte.

Drei Ebenen
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung passt nur, wenn beamtenrechtlicher Status, erwartete Versorgung und Leistungsauslöser im Vertrag zusammenpassen. Das häufige Etikett „echte DU-Klausel“ beantwortet keine dieser Ebenen vollständig.
Auch der Amtsarzt trifft nicht allein die Versicherungsentscheidung. Die ärztliche Einschätzung ist medizinische Grundlage. Der Dienstherr entscheidet über die dienstrechtliche Folge. Der Versicherer prüft anschließend nach den Bedingungen, ob die Voraussetzungen für die vereinbarte Rente erfüllt sind.
Eine belastbare Absicherung verbindet diese Prozesse, ohne sie gleichzusetzen. Sie zeigt außerdem, welche Versorgung bei einem frühen Eintritt tatsächlich besteht und bis wann eine private Rente benötigt wird.
DU-Prüfung anfragenEntscheidungsschiene
Widerruf, Probe und Lebenszeit haben nicht dieselbe Versorgung. Bund, Land oder Kommune, Dienstzeit, möglicher Dienstunfall und besondere Laufbahnregeln gehören mit Ernennungsurkunde und Dienstzeitübersicht an den Anfang.
Keine pauschale Mindestrente aus dem Internet: Benötigt werden persönliche Versorgungsauskunft, Haushaltsbudget, weiterlaufende Kranken- und Pflegekosten, private Vorsorge sowie der Zeitraum bis zur Altersversorgung.
Entlassung oder Ruhestandsversetzung, versicherte Statusgruppen, begrenzte, teilweise oder besondere Dienstunfähigkeit, Nachprüfung, Laufzeit und Erhöhungsoptionen müssen im Wortlaut belegt werden.
Zwei Versorgungslagen
Eine Beamtin auf Probe wird aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienstverhältnis entlassen. Ob eine beamtenrechtliche Versorgung entsteht, hängt unter anderem von Ursache, Rechtskreis und konkreter Entscheidung ab. Eine mögliche Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist davon zu trennen und ersetzt nicht automatisch den bisherigen Lebensunterhalt.
Die DU-Akte muss deshalb den Status am Entscheidungstag, den Entlassungsgrund, mögliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und den privaten Vertragsauslöser gemeinsam abbilden. Ein Vertrag, der nur die Ruhestandsversetzung von Lebenszeitbeamten aufgreift, wäre für diese Lage nicht allein wegen seines Namens passend.
Ein Beamter auf Lebenszeit wird nach dem vorgesehenen Verfahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein grundsätzlicher Versorgungsanspruch beantwortet noch nicht, ob das verfügbare Haushaltsnetto für laufende Verpflichtungen reicht. Dienstzeit, ruhegehaltfähige Bezüge, mögliche Abschläge, Kranken- und Pflegekosten sowie der jeweilige Rechtskreis beeinflussen das Ergebnis.
Hier beginnt die private Bedarfsprüfung mit einer persönlichen Versorgungsauskunft und dem Haushaltsbedarf. Erst die verbleibende Restlücke wird mit Rentenhöhe, Leistungsdauer und Dynamik des Vertrags abgeglichen. Die Illustration enthält bewusst keine Pauschalbeträge, weil sie keine individuelle Versorgungsberechnung ersetzen kann.
In beiden Lagen zählen Bescheid und Vertragswortlaut. Unterschiedlich sind vor allem die öffentlich-rechtliche Versorgung, der benötigte private Zeitraum und die Frage, ob Entlassung oder Ruhestandsversetzung den versicherten Auslöser bildet.
Beamtenrechtlicher Prozess
Eine zuständige Ärztin oder ein zuständiger Arzt untersucht den Gesundheitszustand und erstellt eine Einschätzung. Zuständigkeit und Unterlagen richten sich nach dem Dienstrecht.
Vor Ruhestand ist zu klären, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. Krankheit bedeutet nicht automatisch sofortige Entlassung oder Ruhestandsversetzung.
Kann das Amt noch in reduziertem Umfang ausgeübt werden, kann im Bundesrecht begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommen. Landesrecht ist separat zu prüfen.
Beim Bund entscheidet die zuständige Behörde auf Basis des Gutachtens und des Verfahrens. Betroffene werden über die beabsichtigte Folge informiert und können Einwendungen erheben.
Der Versicherer prüft Leistungsauslöser und Nachweise nach AVB. Ob der Bescheid genügt oder zusätzliche Prüfung möglich ist, muss im Vertrag stehen.
Krankheit, Freizeitunfall und Dienstunfall können unterschiedliche Versorgungsfolgen haben. Das Bundesversorgungsrecht kennt etwa Ausnahmen von der fünfjährigen Wartezeit bei bestimmten dienstbezogenen Schädigungen. Die konkrete Ursache und der Rechtskreis gehören deshalb in die Akte.
Bundes- und Statusrecht:§ 44 BBG – Dienstunfähigkeit§ 45 BBG – begrenzte Dienstfähigkeit§ 47 BBG – Verfahren§ 26 BeamtStG
Statusleiter
In der frühen Phase besteht regelmäßig noch kein Ruhegehalt wie bei Lebenszeit. Endet ein versicherungsfreies Dienstverhältnis ohne Versorgungsanspruch, kann unter den Voraussetzungen des § 8 SGB VI eine Nachversicherung folgen. Das schafft nicht automatisch sofort ausreichende Erwerbsminderungsversorgung. Vertraglichen Widerrufsschutz ausdrücklich belegen.
Ursache und Entscheidung zählen. § 49 BBG unterscheidet bei Bundesbeamten dienstbezogene und andere Ursachen; „Probezeit bedeutet immer Entlassung ohne Versorgung“ ist zu grob. Landesrecht und Vertragsauslöser müssen separat passen.
Im Bundesrecht besteht Ruhegehalt grundsätzlich nach mindestens fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit; Ausnahmen können greifen. Dienstjahre, Abschläge und Mindestversorgungsregeln ergeben keine universelle Netto-Prognose. Persönliche Versorgungsauskunft und Landesrecht bleiben entscheidend.
Richter, Soldaten und spezielle Vollzugslaufbahnen dürfen nicht unter ein Standardmodell fallen. Prüfen Sie Sonderrecht, besonderen Leistungsauslöser und ob der angebotene Vertrag diesen Status überhaupt umfasst.
Privater Schutz ist besonders prüfenswert, wenn noch kein belastbarer Ruhegehaltsanspruch besteht, die erwartete Versorgung Verpflichtungen nicht deckt oder der Haushalt stark von den aktiven Bezügen abhängt. Vermögen und andere sichere Einkünfte können das Ergebnis verändern.
Bundesrahmen:§ 49 BBG – Probe§ 4 BeamtVG – Ruhegehalt§ 8 SGB VI – Nachversicherung
Altvertragsrevision
Ernennung, Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit, Dienstherrnwechsel, neue Laufbahn sowie Beginn und Inhalt der neuen Verwendung mit Datum festhalten.
In Police und AVB prüfen, ob der neue Status weiterhin versichert ist und ob aus einer allgemeinen eine besondere Dienstfähigkeit wird oder umgekehrt.
Ruhestandsversetzung, Entlassung, Teil- oder Spezial-DU, versicherte Rente, Dynamik, Endalter und Nachprüfung anhand der neuen Lage abgleichen.
Nachversicherung, Ausbaugarantie oder berufliche Änderungsanzeige nur nach dem konkreten Bedingungswerk beurteilen; Anlass, Nachweis, Frist und Obergrenze notieren.
Einen bestehenden Vertrag nicht allein wegen eines Wechsels ersetzen. Erst Fortgeltung, Änderungsrechte, erneute Gesundheitsprüfung, neue Ausschlüsse und Gesamtleistung vollständig gegenüberstellen.
Änderung | bisherige AVB-Fundstelle | Wirkung im neuen Status | nutzbares Anpassungsrecht | Frist | offener Nachweis. Erst dieses Protokoll zeigt, ob der Altvertrag unverändert passt, angepasst werden kann oder eine Alternative geprüft werden sollte.
Versorgungswasserfall
Formel · keine Leistungsberechnung
Anschließend wird geprüft, ob die Lücke später sinkt, wie Kaufkraft nachgeführt wird und welches Endalter zur Versorgungslaufbahn passt.
Aktuelle Bezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Rechtskreis und amtliche Versorgungsauskunft sind belastbarer als ein allgemeines Online-Beispiel. Rentenhöhe, Dynamik und Laufzeit folgen erst aus dieser Rechnung.
DU oder BU
BU leistet nach ihrer Definition, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich im vereinbarten Umfang nicht mehr ausgeübt werden kann. Welche Schwelle und Prognose gelten, steht im Vertrag.
Das Beamtenverfahren klärt Dienstfähigkeit und dienstrechtliche Folge. Eine DU-Regelung kann den Bescheid als Auslöser oder Beweiserleichterung aufgreifen. Wie weit das reicht, variiert nach Status, Dauer und zusätzlichen Prüfungsrechten.
Prüfen Sie, ob nur Lebenszeitbeamte im Ruhestand erfasst sind oder auch Entlassungen von Probe- und Widerrufsbeamten, ob die Anerkennung zeitlich begrenzt ist und welche zusätzlichen Nachweise der Versicherer verlangen darf.
Klauselakte
Widerruf, Probe und Lebenszeit ausdrücklich suchen. Wechsel zwischen Statusgruppen sowie Richter, Soldaten oder besondere Vollzugsdienste separat prüfen.
Ruhestandsversetzung, Entlassung oder zusätzliche berufliche Einschränkung? Anerkannte Behörde und Urkunde mit Absatz und Seite notieren.
Wann beginnt die Rente, gilt sie für einzelne Statusgruppen nur befristet und welche weitere Prüfung ist danach möglich?
Welche Schwelle, Leistungshöhe und Berechnung gelten bei reduzierter Dienstfähigkeit? Kein Marktbegriff ersetzt die Klausel.
Bei Polizei, Feuerwehr oder Vollzug konkrete amtliche Feststellung und Wirkung einer anderweitigen Verwendung nachweisen.
Zulässige Auskünfte, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, Mitwirkung, Arztanordnung und erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis lesen.
Endalter, Nachversicherungsanlässe, Fristen, Betragsgrenzen und Obergrenzen müssen zur realen Laufbahn passen.
Prüffrage | Fundstelle in den AVB | konkrete Wirkung | offener Punkt. Fehlt eine Fundstelle, bleibt die Werbeaussage unbewiesen. „Echt“ oder „vollständig“ sind keine gesetzlich standardisierten Gütesiegel.
Antragsakte
Behandler, Diagnosen, Beschwerden, Medikamente, Untersuchungen und Zeiträume sammeln; Patientenakte und Abrechnungsdaten bei Unklarheit nutzen.
Abfragezeiträume unterscheiden sich. Bekannte gefahrerhebliche Umstände, nach denen in Textform gefragt wird, vollständig und richtig aufbereiten.
Anonymisierte Anfrage kann Annahmetendenzen zeigen, ist aber keine Garantie. Ergebnis gilt nur für übermittelte Angaben und mögliche Vorbehalte.
Zuschläge, Ausschlüsse oder Rückfragen gemeinsam mit Leistungsauslöser, Rentenhöhe, Laufzeit und Beitrag in einer Zeile vergleichen.
Finalen Antrag vollständig stellen; anschließend Police, Klauseln und mögliche Abweichungen von Antrag oder Angebot kontrollieren.
Rechtsrahmen:§ 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht
Leistungsfalldossier
Verlauf und medizinische Unterlagen sichern.
Gutachten, andere Verwendung und mögliche begrenzte Dienstfähigkeit.
Entlassung, Ruhestand oder andere Entscheidung vollständig ablegen.
Anzeige, Nachweise, Klausel und Rückfragen nach AVB.
Änderung des Status, Reaktivierung, Fortsetzung oder Ende nach Vertrag.
Ernennungs- und Statusnachweis, Beschreibung der letzten Tätigkeit, medizinische Unterlagen, amts- oder personalärztliche Stellungnahmen, dienstrechtlicher Bescheid, Versorgungsberechnung und Versichereranzeige. Tatsächlich geschuldete Dokumente ergeben sich aus AVB und konkreter Anfrage.
Dokumentenrollen · nicht austauschbar
Berufsgruppen
Beratungsergebnis
Muster · DU-Entscheidungsakte
Rechtsverbindliche Versorgungsauskünfte kommen vom Dienstherrn oder der Versorgungsstelle; Versicherungsleistungen ergeben sich aus Police und Bedingungen.
DU-Prüfung anfragenFAQ
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