⚖️ DU-Versicherung Justizvollzug

Dienstunfähigkeit Justizvollzug:
Hohe Belastung, hohes Risiko

Gewalt, PTSD und chronischer Stress — Vollzugsbeamte zählen zu den am stärksten belasteten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Berechnen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke.

Stark belastete BerufsgruppePsychische Erkrankungen häufigste UrsacheBeispiel-Lücke: ~1.150 €/Monat
Häufige Gründe

Warum werden Vollzugsbeamte dienstunfähig?

Vollzugsbeamte arbeiten täglich in einem hochbelastenden Umfeld: Körperliche Auseinandersetzungen, psychologische Manipulation durch Inhaftierte und das erzwungene Miterleben extremer Lebenssituationen hinterlassen Spuren. PTSD und Belastungsreaktionen sind im Justizvollzug ein zentrales Thema.

Chronischer Stress durch Unterbesetzung und Schichtdienst verschärft die Situation. Psychische Erkrankungen sind im Justizvollzug die mit Abstand häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit. Wir sind Ihr freier Beamtenversicherungsmakler und vergleichen über 40 Anbieter für Sie.

Jetzt DU-Schutz anfragen

Häufige Gründe für Dienstunfähigkeit im Justizvollzug

01Psychische Erkrankungen (PTSD, Burnout, Depression)
02Erkrankungen des Bewegungsapparats
03Körperliche Verletzungen durch Gewalt
04Herz-Kreislauf-Erkrankungen
05Sonstige Ursachen

Typische Ursachen, nach Häufigkeit geordnet — qualitative Einordnung, keine amtliche Statistik.

Beamtenstatus

Leistungen bei Dienstunfähigkeit im Justizvollzug

Was der Staat zahlt – und was die Versicherung schließen sollte.

Beamtenanwärter / Ausbildung

Kein Ruhegehalt bei krankheitsbedingter DU. Entlassung + GRV-Nachversicherung.

Beamte auf Probe

Ruhegehalt nur bei Dienstunfall. Krankheitsbedingte DU führt zur Entlassung.

Verbeamtete Vollzugsbeamte

Ruhegehalt ab 5 Dienstjahren, Mindestsatz ~35 %. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vollzugsgesetze.

Versorgungslücke

Versorgungslücke für Vollzugsbeamte konkret

Beispielrechnung: Justizvollzugsbeamter A7, 8 Dienstjahre.

Ein Justizvollzugsbeamter (A7, Brutto ca. 3.000 €, Netto ca. 2.200 €) erhält nach 8 Dienstjahren bei DU das Mindestruhegehalt (~35 %). Netto verbleiben ca. 950–1.100 €. Monatliche Versorgungslücke: 1.100–1.300 €.

Als freier Makler vergleichen wir über 40 Anbieter für Sie.

Versorgungslücke berechnen lassen

Beispiel: Justizvollzugsbeamter A7, 8 Dienstjahre

Nettoeinkommen aktiv~2.200 €
Mindestruhegehalt (netto)~1.050 €
Versorgungslücke~1.150 €

* Beispielhafte, vereinfachte Rechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Bundesland, Besoldungsgruppe und Dienstjahren.

Heilfürsorge

Heilfürsorge im Justizvollzug — was gilt wann?

In einigen Bundesländern haben Vollzugsbeamte Anspruch auf Heilfürsorge — aber die Regelungen variieren stark.

Bundesländer mit Heilfürsorge

Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen — nicht alle gewähren Vollzugsbeamten Heilfürsorge. Prüfen Sie Ihren Anspruch beim Dienstherrn.

Warum trotzdem DU absichern?

Heilfürsorge deckt Krankheitskosten ab — nicht das Einkommensrisiko bei Dienstunfähigkeit. Bei DU bleibt die Versorgungslücke zwischen aktiven Bezügen und Ruhegehalt.

Diese Lücke schließt nur eine DU-Versicherung. Mehr zur Heilfürsorge für Polizei & Feuerwehr.

Rechner

Wie groß ist Ihre Versorgungslücke?

Berechnen Sie anhand Ihrer Besoldungsgruppe und Dienstjahre, wie viel monatliche DU-Rente Sie benötigen.

Ihre Angaben

Alle Felder wirken sich live auf das Ergebnis aus.

5 Jahre
30 Jahre

* Schätzung auf Basis Bundesbesoldung 2025 ( § 14 BeamtVG). Abweichungen nach Bundesland, Steuerklasse, Familienzuschlag möglich. Versorgungsabschläge ( § 14 Abs. 3 BeamtVG, max. 10,8 %) nicht eingerechnet. Kein Rechtsanspruch.

Ihre Berechnung

Grundgehalt brutto

A10, Stufe 3

3.158 €

Nettogehalt (geschätzt)

inkl. Familienzuschlag

2.242 €

Ruhegehaltssatz

5 J. × 1,79375 %

35.00 %

Ruhegehalt netto (geschätzt)

bei sofortiger DU

917 €
Versorgungslücke
1.325

59% Ihres Nettogehalts fehlen bei DU

Empfohlene DU-Rente

zum Schließen der Lücke

1.350
Lücke von 1.325 € absichern
Häufige Fragen

Fragen zur DU-Versicherung für Vollzugsbeamte

01Warum ist die Dienstunfähigkeitsrate im Justizvollzug so hoch?

Vollzugsbeamte sind täglich extremen psychischen Belastungen ausgesetzt: Körperliche Übergriffe durch Inhaftierte, Miterleben von Suizidversuchen, psychologische Manipulation und chronischer Schichtdienst. Psychische Erkrankungen sind dadurch die mit Abstand häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit im Justizvollzug.

02Gilt im Justizvollzug Landes- oder Bundesbeamtenrecht?

Justizvollzugsbeamte sind Landesbeamte. Es gilt das Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes. Die Versorgungsregeln ähneln dem BeamtVG, können aber im Detail abweichen. In allen Bundesländern gilt: Ab 5 Dienstjahren besteht bei DU ein Ruhegehaltsanspruch.

03Habe ich als Vollzugsbeamter Anspruch auf Heilfürsorge?

Das hängt vom Bundesland ab. Viele Länder gewähren Vollzugsbeamten Heilfürsorge (ähnlich wie Polizei und Feuerwehr), andere nicht. Prüfen Sie Ihren Anspruch bei Ihrer Personalstelle. Wichtig: Heilfürsorge deckt Krankheitskosten — nicht die Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit.

04Welche DU-Klausel ist für Vollzugsbeamte besonders wichtig?

Für Vollzugsbeamte ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel unverzichtbar. Viele Anbieter verwenden unechte Klauseln, die auf allgemeine BU abstellen. Eine echte Klausel greift bereits dann, wenn Sie Ihren konkreten Beamtendienst nicht mehr ausüben können — unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnten.

05Wann sollte ich als Vollzugsbeamter eine DU-Versicherung abschließen?

So früh wie möglich — idealer Zeitpunkt ist die Ausbildung oder der Ausbildungsbeginn. Die hohe DU-Rate im Justizvollzug bedeutet ein überdurchschnittliches Risiko. Wer wartet und erste psychische Belastungsreaktionen zeigt, riskiert Ausschlussklauseln oder Ablehnung durch den Versicherer.

Bereit für Ihre persönliche Beratung?

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Mo–Fr 08:30–16:30 UhrTermine außerhalb auf AnfrageTelefonisch, per Video oder vor Ort