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§ 01 — PKV-Öffnungsaktion für Beamte

Öffnungsaktion PKV:
die offene Tür trotz Vorerkrankungen

Sechs Monate lang steht neu verbeamteten Beamtinnen und Beamten eine Tür offen, die sich danach nicht wieder öffnet: Über die Öffnungsaktion nehmen teilnehmende private Krankenversicherer Sie ohne Ablehnung wegen Vorerkrankungen in beihilfekonforme Tarife auf – mit gedeckeltem Zuschlag und ohne Leistungsausschlüsse.

Berater öffnet einladend die Glastür eines hellen Büros – Symbol für die Öffnungsaktion der PKV

6-Monats-Frist

ab erstmaliger Verbeamtung – einmalig

§ 02 — Grundlagen

Was die Öffnungsaktion der PKV für Beamte bedeutet

Wer verbeamtet wird, steht vor einer Weichenstellung: Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt einen Teil der Krankheitskosten – den Rest deckt üblicherweise eine private Krankenversicherung für Beamte mit einem beihilfekonformen Tarif ab. Der Haken: Vor der Aufnahme steht normalerweise eine Gesundheitsprüfung. Chronische Erkrankungen, eine Psychotherapie in der Vorgeschichte oder größere Operationen können dort zu hohen Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Genau hier setzt die Öffnungsaktion an. Sie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer: Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte werden innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung in beihilfekonforme Tarife aufgenommen – ohne Ablehnung wegen Vorerkrankungen. Auch die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe löst die Frist aus; auf die Lebenszeiternennung kommt es nicht an.

Die Aktion ist damit vor allem für Beamte gedacht, die auf dem regulären Weg keinen oder nur eingeschränkten PKV-Zugang bekämen. Ein Risikozuschlag darf zwar erhoben werden, ist aber auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt – und Leistungsausschlüsse, bei denen einzelne Diagnosen einfach aus dem Schutz herausgenommen werden, sind vollständig untersagt. Wie sich der Beihilfeanspruch und der passende Ergänzungstarif zusammensetzen, erläutert unsere Übersicht zur Beihilfe für Beamte.

Wichtig für die Einordnung: Die Öffnungsaktion ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Branchenlösung, die in der Praxis verlässlich gelebt wird. Nicht alle Versicherer nehmen teil, und die Aktion gilt jeweils für bestimmte beihilfekonforme Tariflinien. Wer die Frist einhält, hat also nicht automatisch den besten Tarif – sondern zunächst die Garantie, überhaupt aufgenommen zu werden. Die Auswahl unter den teilnehmenden Gesellschaften bleibt der zweite, mindestens ebenso wichtige Schritt.

Kurz notiert

Selbstverpflichtung der Versicherer

Kein Gesetz, aber eine verbindlich gelebte Branchenzusage der teilnehmenden Gesellschaften.

Frist beginnt früh

Schon die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe startet die 6 Monate – nicht erst die Lebenszeiternennung.

Einmalige Gelegenheit

Die Aktion gilt einmalig zur erstmaligen Verbeamtung und lässt sich nicht nachholen.

Unser Rat

Klären Sie die Krankenversicherungsfrage in den ersten Wochen nach der Ernennung – nicht am Ende der Frist. So bleibt Zeit, die teilnehmenden Versicherer in Ruhe zu vergleichen.

§ 03 — Regelwerk · 04 Positionen

Die Spielregeln der Öffnungsaktion

Vier Regeln entscheiden darüber, ob und wie Sie die Aktion nutzen können. Sie sind einfach – aber unnachgiebig.

Dossier — SpielregelnÖffnungsaktion · Stand 2026
Pos 01Harte Frist6 Monate

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden – auch die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe zählt. Danach ist die Tür zu.

Pos 02Zuschlags-Deckelmax. 30 %

Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt – egal, wie die Gesundheitshistorie aussieht.

Pos 03LeistungsausschlüsseKeine

Anders als bei der regulären Risikoprüfung dürfen teilnehmende Versicherer im Rahmen der Aktion keine Diagnosen oder Körperregionen vom Schutz ausschließen.

Pos 04Einmalige Chance

Die Öffnungsaktion gilt einmalig zur erstmaligen Verbeamtung. Wer sie verstreichen lässt, kann sie später nicht nachholen – dann bleibt nur der reguläre Weg.

Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer. Umfang und teilnehmende Gesellschaften können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen (Stand 2026).

§ 04 — Der Unterschied

Mit Öffnungsaktion vs. reguläre Risikoprüfung

Derselbe Antrag, zwei völlig verschiedene Ausgangslagen. Die Gegenüberstellung zeigt, warum die sechs Monate nach der Verbeamtung so wertvoll sind – gerade mit Vorerkrankungen.

Mit Öffnungsaktion (innerhalb der Frist)

Annahme des Antrags

Keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen – teilnehmende Versicherer nehmen beihilfeberechtigte Neubeamte auf.

Ohne:

Ablehnung möglich; eine dokumentierte Ablehnung kann spätere Anträge zusätzlich erschweren.

Risikozuschlag

Auf höchstens 30 % des Beitrags gedeckelt.

Ohne:

Der Höhe nach nicht begrenzt – je nach Diagnose auch deutlich mehr.

Leistungsausschlüsse

Nicht zulässig – der Tarif gilt ohne ausgeklammerte Diagnosen.

Ohne:

Möglich; einzelne Erkrankungen oder Körperregionen können ausgeschlossen werden.

Tarifauswahl

Beihilfekonforme Tarife der teilnehmenden Versicherer – nicht jeder Anbieter und nicht jede Tariflinie.

Ohne:

Grundsätzlich der gesamte Markt – sofern die Gesundheitsprüfung bestanden wird.

Für gesunde Neubeamte kann der reguläre Weg mit voller Tarifauswahl attraktiver sein – für Beamte mit Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion dagegen oft der einzige Weg zu vollwertigem Schutz. Welche Variante rechnerisch vorn liegt, zeigt der PKV-Vergleich für Beamte über 40 Versicherer – wir rechnen auf Wunsch beide Wege parallel durch.

§ 05 — Anspruchs-Schnellcheck

Greift die Öffnungsaktion bei Ihnen?

Vier kurze Fragen genügen für eine erste Einordnung: erstmalige Verbeamtung, Frist, Beihilfeberechtigung und Gesundheitsbild. Am Ende sehen Sie, ob die Öffnungsaktion für Sie infrage kommt – und was der sinnvollste nächste Schritt ist.

Der Check ist bewusst eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die verbindliche Prüfung Ihrer Situation übernehmen wir persönlich – kostenlos, als freier Versicherungsmakler seit 1993 an Ihrer Seite, nicht an einen Versicherer gebunden.

Schnellcheck — Öffnungsaktion04 Fragen
Frage 01 / 04

Wurden Sie erstmalig verbeamtet – oder steht Ihre erste Verbeamtung unmittelbar bevor?

Auch die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe zählt als erstmalige Verbeamtung.

Unverbindliche Ersteinschätzung – kein Ersatz für eine individuelle Prüfung. Maßgeblich sind die Bedingungen der teilnehmenden Versicherer und Ihre konkrete Verbeamtungssituation.

§ 06 — Fristen & Voraussetzungen

Alle Bedingungen der Öffnungsaktion im Überblick

Die Öffnungsaktion – gelegentlich auch Öffnungsklausel genannt – kennt klare Bedingungen. Diese Übersicht fasst zusammen, worauf es formal ankommt.

Übersicht — Bedingungen08 Punkte
01

Wer kann teilnehmen?

Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte nach ihrer erstmaligen Verbeamtung – einschließlich Beamte auf Widerruf und auf Probe.

02

Frist

Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung. Die Frist ist hart – eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

03

Rechtscharakter

Freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer – kein gesetzlicher Anspruch, aber in der Praxis verlässlich gelebt.

04

Tarife

Beihilfekonforme Tarife, die den individuellen Beihilfesatz (in der Regel 50–80 %) passgenau ergänzen.

05

Risikozuschlag

Zulässig, aber auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt.

06

Leistungsausschlüsse

Ausgeschlossen – Vorerkrankungen dürfen nicht aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden.

07

Gesundheitsfragen

Müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden; sie dienen der Einstufung, führen aber nicht zur Ablehnung.

08

Teilnehmende Versicherer

Nicht alle Gesellschaften nehmen teil. Leistungsniveau und Beitragsstabilität unterscheiden sich – der Vergleich bleibt entscheidend.

Stand 2026, vereinfachte Darstellung. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der teilnehmenden Versicherer; Details können je nach Gesellschaft und Bundesland abweichen. Welche Beiträge im Rahmen der Aktion realistisch sind, ordnet unsere Seite zu den Kosten der PKV für Beamte ein.

§ 07 — Aus der Praxis · Drei Fälle

Drei Szenarien, drei Entscheidungen

Ob die Öffnungsaktion der richtige Weg ist, hängt von der Ausgangslage ab. Diese drei typischen Konstellationen aus der Beratungspraxis zeigen die Bandbreite.

Fall 01 / 03

Lehrerin, 29, mit Asthma und zurückliegender Psychotherapie

Nach dem Referendariat folgt die Verbeamtung auf Probe. Bei einer regulären Gesundheitsprüfung wären die Psychotherapie-Vorgeschichte und das Asthma kritische Punkte – je nach Versicherer drohen hohe Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung. Über die Öffnungsaktion kommt sie innerhalb der 6-Monats-Frist sicher in einen beihilfekonformen Tarif: keine Ablehnung, Zuschlag höchstens 30 Prozent, keine ausgeklammerten Diagnosen. Entscheidend ist, dass sie die Frist kennt und die teilnehmenden Versicherer nach Leistungsniveau vergleicht, statt beim erstbesten Angebot zu unterschreiben.

Fall 02 / 03

Verwaltungsbeamter auf Probe mit Bandscheibenvorfall

Ein Bandscheibenvorfall zwei Jahre vor der Verbeamtung würde bei der regulären Risikoprüfung häufig zu einem Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen führen – ausgerechnet dort, wo künftige Behandlungskosten am wahrscheinlichsten sind. Im Rahmen der Öffnungsaktion ist genau das nicht zulässig: Der Tarif gilt vollständig, der Versicherer darf lediglich einen gedeckelten Zuschlag erheben. Für ihn ist die Aktion damit nicht nur ein Weg in die PKV, sondern ein spürbar besserer Versicherungsschutz als jeder Vertrag mit Ausschlussklausel.

Fall 03 / 03

Beamtin, die die Frist verpasst hat

Sechs Monate vergehen im Vorbereitungsdienst schnell – wer die Aktion nicht kennt, verpasst sie leicht. Verschlossen ist die PKV danach nicht automatisch: Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich prüfen, welcher Versicherer das Gesundheitsprofil regulär am fairsten bewertet. Fällt das Votum ungünstig aus, kann in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss die tragfähigere Lösung sein. Welche Option rechnerisch vorn liegt, zeigt erst die Gegenüberstellung beider Systeme.

Szenario drei zeigt: Auch nach der Frist gibt es Wege – sie erfordern nur mehr Sorgfalt. Ob die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe oder ein PKV-Tarif mit regulärer Risikoprüfung besser trägt, hängt vom Bundesland, vom Gesundheitsbild und von der Familiensituation ab. Die Grundsatzfrage beleuchtet unser Vergleich GKV oder PKV für Beamte.

§ 08 — Tarifwahl

Annahmegarantie heißt nicht: jeder Tarif ist gut

Die Öffnungsaktion garantiert die Aufnahme – nicht die Qualität. Zwischen den teilnehmenden Versicherern liegen erhebliche Unterschiede: beim Leistungsniveau etwa für Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus, bei der langfristigen Beitragsstabilität und bei der Frage, wie kulant im Leistungsfall reguliert wird. Wer binnen der Frist einfach beim erstbesten Anbieter unterschreibt, bindet sich unter Umständen für Jahrzehnte an einen schwachen Tarif.

Dazu kommt die Beitragsfrage: Ob und in welcher Höhe der gedeckelte Risikozuschlag erhoben wird, entscheidet jeder Versicherer selbst. Derselbe Gesundheitsverlauf kann bei einer Gesellschaft zuschlagsfrei bleiben und bei einer anderen die vollen 30 Prozent kosten. Auch die Grundbeiträge der beihilfekonformen Tarife unterscheiden sich spürbar – je nach Alter, Beihilfesatz und Leistungsumfang. Konkrete Spannen und Einflussfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu den PKV-Kosten für Beamte.

Als freier Versicherungsmakler aus Mannheim vergleichen wir seit 1993 die beihilfekonformen Tarife von mehr als 40 Versicherern – einschließlich der Frage, welche Gesellschaften an der Öffnungsaktion teilnehmen und wie deren Aktionstarife im Leistungsvergleich abschneiden. Ergänzend prüfen wir, ob ein Beihilfeergänzungstarif verbleibende Lücken der Beihilfe sinnvoll schließt. Das Ergebnis: eine Empfehlung, die zur Frist passt – und zu den nächsten dreißig Jahren.

So gehen wir vor

Zuerst klären wir Ihren Status und die Frist: Wann wurden Sie ernannt, welcher Beihilfesatz gilt, welche Vorerkrankungen sind relevant? Danach stellen wir die infrage kommenden Wege gegenüber – Öffnungsaktion, regulärer Antrag mit anonymer Risikovoranfrage oder in Ausnahmefällen die gesetzliche Kasse.

Erst dann fällt die Tarifentscheidung: Leistungsniveau, Beitragsverlauf und Zuschlagspraxis der teilnehmenden Versicherer im direkten Vergleich. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich und mit einem persönlichen Ansprechpartner – kein Callcenter.

Gut zu wissen

Wer aktuell freie Heilfürsorge erhält oder die PKV erst später braucht, sichert sich den Zugang stattdessen über eine PKV-Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung.

Häufige Fragen

Fragen zur Öffnungsaktion der PKV

01Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer gegenüber verbeamteten Neueinsteigern: Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte werden innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung wegen Vorerkrankungen in beihilfekonforme Tarife aufgenommen. Risikozuschläge sind dabei auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Die Aktion öffnet damit auch Beamten den Weg in die PKV, die bei einer regulären Gesundheitsprüfung keinen oder nur eingeschränkten Zugang bekämen.

02Wer kann die Öffnungsaktion nutzen?

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: Erstens die erstmalige Verbeamtung – auch die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe zählt. Zweitens die Beihilfeberechtigung, denn die Aktion gilt für beihilfekonforme Tarife. Drittens die Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Auf Vorerkrankungen kommt es dagegen nicht an – gerade für Beamte mit Gesundheitshistorie ist die Aktion gedacht.

03Gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe?

Ja. Maßgeblich ist die erstmalige Verbeamtung, und dazu zählen auch der Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) und die Probezeit (Beamter auf Probe). Wichtig ist die Konsequenz daraus: Die 6-Monats-Frist beginnt bereits mit dieser ersten Verbeamtung – nicht erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer im Referendariat wartet, bis der Status gefestigt ist, hat die Frist in der Regel längst verpasst.

04Wie hoch darf der Risikozuschlag in der Öffnungsaktion sein?

Risikozuschläge sind im Rahmen der Öffnungsaktion auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag erhoben wird, hängt vom Gesundheitsbild und vom jeweiligen Versicherer ab – die Gesundheitsfragen müssen dafür wahrheitsgemäß beantwortet werden. Leistungsausschlüsse, also das Herausnehmen einzelner Diagnosen aus dem Schutz, sind dagegen vollständig ausgeschlossen. Bei einer regulären Risikoprüfung gibt es beide Begrenzungen nicht.

05Was passiert, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?

Die Frist ist hart – eine Nachfrist oder Ausnahme ist nicht vorgesehen. Verschlossen ist die PKV danach aber nicht zwingend: Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich prüfen, welcher Versicherer Ihr Gesundheitsprofil bei einer regulären Prüfung am fairsten bewertet. Fällt das Votum ungünstig aus, kann in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zuschuss des Dienstherrn eine tragfähige Alternative sein. Welche Option rechnerisch besser abschneidet, sollte individuell durchgerechnet werden.

06Nehmen alle privaten Krankenversicherer an der Öffnungsaktion teil?

Nein. Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung, an der sich viele, aber nicht alle privaten Krankenversicherer beteiligen – und teilnehmende Gesellschaften bieten die Aktion in der Regel nur für bestimmte beihilfekonforme Tariflinien an. Leistungsniveau, Beitragsstabilität und Servicequalität unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich. Deshalb gilt: Auch mit Annahmegarantie ist der Vergleich der teilnehmenden Versicherer entscheidend, denn die Tarifwahl bindet Sie meist über Jahrzehnte.

07Muss ich in der Öffnungsaktion trotzdem Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – das gilt auch im Rahmen der Öffnungsaktion. Der Unterschied liegt in den Folgen: Die Angaben dienen der Einstufung und der Bemessung eines möglichen Zuschlags, führen aber nicht zur Ablehnung, und der Zuschlag ist gedeckelt. Falsche oder unvollständige Angaben können dagegen den Versicherungsschutz gefährden – sorgfältige Antworten sind also auch hier Pflicht.

Beamtenberatung24 — Seit 1993

Die Frist läuft – wir sorgen dafür, dass sie für Sie arbeitet

Als freier Versicherungsmakler aus Mannheim, seit 1993 auf Beamte spezialisiert, prüfen wir Ihre Frist, vergleichen die an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer aus über 40 Gesellschaften und begleiten den Antrag bis zur Police – kostenlos, unverbindlich und mit einem persönlichen Ansprechpartner. Mehr über uns erfahren Sie auf der Seite über Seufert & Diemer.

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