§ 02 — Grundlagen
Was die Öffnungsaktion der PKV für Beamte bedeutet
Wer verbeamtet wird, steht vor einer Weichenstellung: Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt einen Teil der Krankheitskosten – den Rest deckt üblicherweise eine private Krankenversicherung für Beamte mit einem beihilfekonformen Tarif ab. Der Haken: Vor der Aufnahme steht normalerweise eine Gesundheitsprüfung. Chronische Erkrankungen, eine Psychotherapie in der Vorgeschichte oder größere Operationen können dort zu hohen Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
Genau hier setzt die Öffnungsaktion an. Sie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer: Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte werden innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung in beihilfekonforme Tarife aufgenommen – ohne Ablehnung wegen Vorerkrankungen. Auch die Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe löst die Frist aus; auf die Lebenszeiternennung kommt es nicht an.
Die Aktion ist damit vor allem für Beamte gedacht, die auf dem regulären Weg keinen oder nur eingeschränkten PKV-Zugang bekämen. Ein Risikozuschlag darf zwar erhoben werden, ist aber auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt – und Leistungsausschlüsse, bei denen einzelne Diagnosen einfach aus dem Schutz herausgenommen werden, sind vollständig untersagt. Wie sich der Beihilfeanspruch und der passende Ergänzungstarif zusammensetzen, erläutert unsere Übersicht zur Beihilfe für Beamte.
Wichtig für die Einordnung: Die Öffnungsaktion ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Branchenlösung, die in der Praxis verlässlich gelebt wird. Nicht alle Versicherer nehmen teil, und die Aktion gilt jeweils für bestimmte beihilfekonforme Tariflinien. Wer die Frist einhält, hat also nicht automatisch den besten Tarif – sondern zunächst die Garantie, überhaupt aufgenommen zu werden. Die Auswahl unter den teilnehmenden Gesellschaften bleibt der zweite, mindestens ebenso wichtige Schritt.