PKV-Öffnungsaktion für Beamte: Zugang, Fristen und Grenzen

Die PKV-Öffnungsaktion ermöglicht berechtigten Beamten Zugang ohne Ablehnung aus Risikogründen oder Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Risikozuschlag im begünstigten Schutz. Für Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von sechs Monaten ab dem maßgeblichen Statusbeginn.

Die häufig gesuchte Öffnungsklausel meint diese Öffnungsaktion. Voraussetzung sind ein berechtigter Personenkreis, ein teilnehmender Versicherer und ein rechtzeitiger erster verbindlicher Antrag. Allein der Beamtenstatus genügt nicht; Gesundheitsfragen müssen Sie weiterhin vollständig und richtig beantworten.

Für Angehörige gelten eigene Voraussetzungen und Fristen. Bei Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung ist zunächst nur eine Anwartschaft begünstigt; ihre Frist beginnt mit dem Versorgungsanspruch. Die fristlose Ausnahme für freiwillig gesetzlich Versicherte setzt das in der Broschüre genannte Dienstverhältnis bereits am 31.12.2004 voraus. Beihilfeergänzungstarife sind nicht umfasst, Wahlleistungen nur entsprechend dem Beihilfeanspruch.

Was Sie vor dem ersten Antrag klären sollten

Prüfen Sie Berechtigung und Antragsfrist, bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen. Ob ein regulärer Antrag günstiger oder umfassender ausfällt, hängt von der Annahmeentscheidung und den angebotenen Bedingungen ab.

  • Teilnahme: Wer bereits privat vollversichert war, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für pauschale Beihilfe mit Zuschuss gelten die Ausschlussregeln der Broschüre.
  • Frist: Halten Sie Beginn und spätesten Antragseingang fest. Eine unverbindliche Risikovoranfrage ersetzt den Antrag nicht und wahrt die Frist nicht.
  • Schutz: Klären Sie, welche Restkostentarife und Wahlleistungen begünstigt sind und welche Ergänzungen einen regulären Antrag erfordern.
PKV-Öffnungsaktion für Beamte: Zugang, Fristen und Grenzen

Das Wichtigste im Überblick

Die PKV-Öffnungsaktion ermöglicht berechtigten Beamten Zugang ohne Ablehnung aus Risikogründen oder Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Risikozuschlag im begünstigten Schutz. Für Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von sechs Monaten ab dem maßgeblichen Statusbeginn.

Drei Prüfungen vor dem Antrag

Erst wenn alle drei passen, trägt die Öffnungsaktion.

  1. Berechtigt?

    Personenkreis, Beihilfeanspruch und Vorversicherung entscheiden, ob die Öffnungsaktion für Sie gilt.

  2. Frist gewahrt?

    Für Beamtenanfänger und auf Widerruf grundsätzlich sechs Monate ab maßgeblichem Beginn. Andere Personengruppen und Heilfürsorge separat zuordnen.

  3. Schutz passend?

    Begünstigter Restkostenschutz mit begrenztem Risikozuschlag; der Zugang zu Ergänzungen und Wahlleistungen ist gesondert zu prüfen.

Die Öffnungsaktion erleichtert den Zugang – sie ersetzt weder den Tarifvergleich noch die Gesundheitsangaben im Antrag.Beamtenberatung24 · Orientierung

Öffnungsaktion und Öffnungsklausel: Bedeutung der Zusage

Beide Bezeichnungen meinen den erleichterten Zugang zur PKV nach der freiwilligen Zusage teilnehmender Versicherer. Die Zusage gilt für die festgelegten Personengruppen, Fristen und den begünstigten Schutz; der Begriff allein erweitert keine Tarifleistung.

Der PKV-Verband nennt sie in seiner Broschüre „Öffnungsaktionen“, in Suchanfragen und vielen Ratgebern heißt sie „Öffnungsklausel“. Gemeint sind die erleichterten Aufnahmebedingungen, die sich beteiligende Versicherer erstmals privat Versicherten aus dem Beamtenbereich bieten, vor allem Menschen mit Vorerkrankungen, die sonst hohe Risikozuschläge zahlen müssten oder abgelehnt werden könnten. Wie Beihilfe und PKV grundsätzlich zusammenspielen, erklärt der Überblick zur PKV für Beamte.

Rechtlich handelt es sich nach der Darstellung des Verbands um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Daraus folgen zwei praktische Punkte: Die Zusage gilt nur bei Versicherern, die sich beteiligen, und nur im Rahmen der Broschüre, also für den beschriebenen Personenkreis, innerhalb der Frist und für beihilfekonformen Restkostenschutz.

Auch die „Aufnahmegarantie“, von der der Verband in seiner Kurzübersicht spricht, ist keine Zusage ohne Gesundheitsfragen. Der Antrag enthält weiterhin Gesundheitsfragen, und der Versicherer entscheidet, ob und in welcher Höhe er innerhalb der Grenze einen Zuschlag erhebt.

Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung zusammenwirken, hilft Ihnen, den begünstigten Schutz der Öffnungsaktion einzuordnen.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?.

Wer die Öffnungsaktion nutzen kann

Entscheidend sind Ihre Teilnahmegruppe, die bisherige Krankenversicherung und die zugehörige Frist. Beamtenanfänger, Beamte auf Widerruf, Angehörige und Personen mit Heilfürsorge haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine frühere private Vollversicherung ist grundsätzlich ein Ausschlussgrund; die dokumentierten Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden.

Die Broschüre nennt drei Voraussetzungen: den erstmaligen Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung, die Zugehörigkeit zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und die Einhaltung der Antragsfrist. Erfasst sind Beamte des Bundes und der Länder, sofern ein Beihilfeanspruch nach Bundes- oder Landesvorschriften besteht. Die Matrix zeigt, wo die häufigsten Gruppen stehen.

Wer ist erfasst, wer nicht?

  • in der Regel erfasst
  • teilweise / begrenzt
  • in der Regel nicht
  • abhängig von Bedingungen
LeistungsbereichZugang zur Öffnungsaktion
Beamte auf Widerruf (Referendare, Anwärter)Voraussetzung ist ein Beihilfeanspruch nach Bundes- oder Landesvorschriften. Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Die Hallesche nimmt für Beamte auf Widerruf nicht teil (Fußnote der Broschüre).in der Regel erfasst: Ja, in Tarifen, die für Widerruf offen sind
Beamte auf ProbeErfasst ist auch, wer zuvor als Beamter auf Widerruf gesetzlich krankenversichert war. Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Wer im Widerruf schon privat vollversichert wurde, fällt unter die Vorversicherungsregel (unten).in der Regel erfasst: Ja, auch nach GKV-Zeit im Widerruf
Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, Richter, Kirchenbeamte, DienstordnungsangestellteBeamte auf Zeit oder Lebenszeit zählen nur, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorausging. Ebenfalls genannt sind Geistliche, Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften sowie Berufsanfänger bei Sparkassen und Landesbanken mit Beihilfeanspruch. Die Frist beträgt sechs Monate.in der Regel erfasst: Ja, mit Beihilfeanspruch
Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Zeit- und BerufssoldatenBei Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung bezieht sich das Angebot auf eine Anwartschaftsversicherung für die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Die sechs Monate laufen ab dem Anspruch auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung, nicht erst ab dem Wechsel in die Beihilfe. Nach dem Ende der Dienstzeit ist die Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich.teilweise / begrenzt: Nur als Anwartschaft
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte (Altfälle)Erfasst sind Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Beihilfeanspruch (Soldaten nicht), Richter und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch, die am 31. Dezember 2004 schon im Dienstverhältnis standen und bei Antragstellung freiwillig in der GKV versichert sind.abhängig von Bedingungen: Nur mit Dienstverhältnis am 31.12.2004, dann ohne Frist
Ehegatten, Lebenspartner, KinderDie Person muss bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und darf nicht in der GKV pflichtversichert sein. Der Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte muss selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben; er muss die Öffnungsaktion nicht selbst nutzen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit, bei Neugeborenen ab Geburt.abhängig von Bedingungen: Ja, unter Bedingungen
Angestellte im öffentlichen Dienst mit ArbeitgeberzuschussAusgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, auch wenn sie ihn nicht in Anspruch nehmen, sowie Personen, denen arbeitsvertraglich beamtenähnliche Rechte eingeräumt werden.in der Regel nicht: Nein
Wer die pauschale Beihilfe gewählt hatNicht erfasst sind Beamtenanfänger, die sich für die pauschale Beihilfe (pauschaler Beitragszuschuss des Dienstherrn) entschieden haben und einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten.in der Regel nicht: Nein
Wer bereits privat vollversichert ist oder warWer eine private Krankheitskostenvollversicherung hat oder früher hatte, wird grundsätzlich nicht aufgenommen. Ausnahmen: Die erneute private Versicherung war bei Vertragsende nicht vorhersehbar (etwa als Kind über die Eltern privat versichert), ehemals Nichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder ein Härtefall. Eine vorhandene Anwartschaft beim selben Versicherer schadet nicht.abhängig von Bedingungen: Grundsätzlich nein, drei Ausnahmen
Wer nach Rücktritt oder Anfechtung aus einer PKV ausscheiden mussteWer seine Anzeigepflicht verletzt hat und die private Krankenversicherung deshalb durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers verlassen musste, hat keinen Anspruch auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion.in der Regel nicht: Nein
Zugang zur Öffnungsaktion nach Abschnitt I der Verbandsbroschüre (Stand Januar 2026). Die Stufe beschreibt den Zugang, nicht die Qualität des Schutzes.

Referendare und Anwärter (Beamte auf Widerruf)

Referendare und Beamtenanwärter zählen ausdrücklich zum Kreis. Sie werden zunächst in Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf offen sind; nicht jedes teilnehmende Unternehmen bietet das an. Wie der Einstieg in der Ausbildung insgesamt aussieht, steht im Ratgeber zur PKV für Beamtenanwärter.

Heilfürsorge, Polizei, Feuerwehr und Soldaten: nur Anwartschaft

Wer im aktiven Dienst Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung erhält, kann über die Öffnungsaktion nach der Broschüre nur eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Die sechs Monate beginnen mit dem Anspruch auf Heilfürsorge, nicht erst beim späteren Wechsel in die Beihilfe. Wer die Frist verstreichen lässt, bekommt die Anwartschaft nicht mehr zu diesen Bedingungen; nach dem Dienstzeitende ist die Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich.

Die Wahl des Versicherers ist dabei eine Vorentscheidung: Beteiligt sich der Versicherer der Anwartschaft an der Öffnungsaktion, besteht der Anspruch auf deren Bedingungen später nur bei diesem Unternehmen. Zeitsoldaten können sich seit dem 1. Januar 2019 nach dem Dienstende freiwillig gesetzlich versichern; eine Anwartschaft bleibt nach der Broschüre trotzdem sinnvoll, wenn später eine private Krankenversicherung in Betracht kommt.

Partner, Kinder und Neugeborene

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder können teilnehmen, wenn sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Der beihilfeberechtigte Angehörige muss selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Zur Einkommensgrenze spricht die Broschüre nur von „kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen“; die Zahl steht in den Beihilfevorschriften von Bund und Land.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Gruppe: In der Regel sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe, bei Neugeborenen sechs Monate ab Geburt, bei bisher pflichtversicherten Angehörigen sechs Monate nach Ende der Versicherungspflicht. Für Angehörige eines freiwillig gesetzlich versicherten Altfall-Beamten gilt ein Jahr nach dessen Wechsel zum selben Versicherer. Neugeborene können auch über die Kindernachversicherung versichert werden; die Öffnungsaktion greift, wenn deren Voraussetzungen fehlen und ein Elternteil privat versichert ist.

Wer ausgeschlossen ist - und warum

Vier Konstellationen schließen die Öffnungsaktion aus: eine bestehende oder frühere private Krankheitskostenvollversicherung, ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, die Wahl der pauschalen Beihilfe und ein früherer Rücktritt oder eine Anfechtung wegen verletzter Anzeigepflicht. Nur die Vorversicherungsregel kennt Ausnahmen (siehe Matrix); die übrigen Ausschlüsse nennt die Broschüre ohne Ausnahme.

Bei der pauschalen Beihilfe kommt es auf die Reihenfolge an: Die Wahl schließt die Öffnungsaktion aus, und ob und wie ein Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe möglich ist, regelt das Beihilferecht des Dienstherrn, nicht die Broschüre. Klären Sie deshalb vor der Entscheidung, ob Sie den privaten Weg brauchen. Die Grundlagen stehen bei der pauschalen Beihilfe.

Der Schnellcheck ordnet Ihre Lage grob ein. Er ersetzt weder die Prüfung des Personenkreises noch die der Frist.

Kommt die Öffnungsaktion für Sie infrage?

Vier Fragen zur ersten Einordnung. Die Auswahl bleibt nur auf dieser Seite.

Frage 1 von 4

Hat Ihr erstes Beamtenverhältnis gerade begonnen – oder beginnt es in Kürze?

Auch ein Beamtenverhältnis auf Widerruf (etwa im Referendariat) oder auf Probe zählt.

Erste Orientierung nach der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026). Sie ersetzt nicht die Prüfung von Personenkreis, Frist und Antrag im Einzelfall.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?.

Antragsfrist: Beginn, Eingang und Ausnahmen

Für Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem maßgeblichen Statusbeginn. Entscheidend ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Angehörige und Heilfürsorgeberechtigte haben eigene Fristregeln; die belegte Altfallgruppe ist fristlos.

Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger beginnt die Frist mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung der Urkunde (§ 8 Abs. 2 BeamtStG, für Bundesbeamte § 10 Abs. 2 BBG); eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unwirksam (§ 8 Abs. 4 BeamtStG). Lesen Sie in Ihrer Urkunde nach, ab welchem Tag die Ernennung gilt, und rechnen Sie im Zweifel mit dem früheren Datum.

Geht der Antrag erst am Fristende ein, darf der Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung nach Fristablauf liegen. Ein Versicherer, der die Aufnahme allein mit einem Versicherungsbeginn nach der Frist verweigert, widerspricht damit Abschnitt I.3 der Broschüre.

Sichern Sie den Nachweis: Eingangsbestätigung oder Zeitstempel des Online-Antrags, Einlieferungsbeleg bei Postversand und die Ernennungsurkunde. Bei Angehörigen darf der Versicherer Unterlagen zur Verbeamtung verlangen; regelmäßig genügen Unterlagen aus den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung.

Modellrechnung: Wann endet die Frist?

Beginn des BeamtenverhältnissesErnennungsurkunde; Annahme: Die Ernennung gilt ab Beginn des 1. Oktober
1. Oktober 2026 (Donnerstag)
FristBroschüre I.3 a: sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung
6 Monate
Rechnerischer Fristbeginn§ 187 Abs. 2 BGB: Der Beginn des Tages zählt mit
1. Oktober 2026
Letzter Tag der Frist§ 188 Abs. 2 BGB: Tag vor dem entsprechenden Tag im sechsten Monat
31. März 2027 (Mittwoch)
VersicherungsbeginnBroschüre I.3: Maßgeblich ist die Antragstellung, nicht der Versicherungsbeginn
darf nach dem 31. März 2027 liegen
Antrag muss beim Versicherer eingehen bis
31. März 2027
Annahmen und Grenzen dieser Rechnung
  • Angenommen wird ein Wirkungstag zu Beginn des 1. Oktober 2026; eine rückwirkende Ernennung ist ausgeschlossen (§ 8 Abs. 4 BeamtStG).
  • Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, planen Sie den Eingang vorher und verlassen sich nicht auf eine Verlängerung.
  • Der Versicherungsbeginn hängt vom Ende der bisherigen Krankenversicherung ab und darf hinter dem Fristende liegen.
  • Die Daten sind frei gewählt und keine Aussage über einen konkreten Ernennungstermin.
Modellrechnung mit angenommenen Daten, keine Fristberechnung für Ihren Fall. Grundlage ist die Verbandsbroschüre (sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, Antragseingang zählt). Die Monatsfrist ist sinngemäß nach den Auslegungsregeln der §§ 186 bis 188 BGB gerechnet; die Broschüre nennt keine eigene Rechenregel. Modellrechnung – ersetzt kein individuelles Angebot und keine amtliche Auskunft.
Rechengrundlagen 4 Quellen

PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; § 8 BeamtStG: Ernennung; § 187 BGB: Fristbeginn; § 188 BGB: Fristende.

Grundlagen 5 Quellen

PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; § 8 BeamtStG: Ernennung; § 10 BBG: Ernennung; § 187 BGB: Fristbeginn; § 188 BGB: Fristende.

Welche Aufnahmebedingungen die Öffnungsaktion zusichert

Bei erfüllter Berechtigung und Frist gibt es im begünstigten Schutz keine Ablehnung aus Risikogründen und keine Leistungsausschlüsse. Ein erforderlicher Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt. Das ersetzt weder vollständige Gesundheitsangaben noch die Prüfung des Leistungsumfangs.

Die 30 % sind eine Obergrenze, keine Festgröße: Das einzelne Unternehmen entscheidet, ob und in welcher Höhe es einen Zuschlag erhebt. Bezugsgröße ist der tarifliche Beitrag. Modellrechnung mit frei gewähltem Wert: Bei 300 € tariflichem Monatsbeitrag ergibt ein Zuschlag von 30 % höchstens 90 €, zusammen 390 € im Monat. Das ist keine Tarifangabe.

Die sonst übliche Regel, dass für Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn nicht geleistet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), findet in der Öffnungsaktion keine Anwendung. In der privaten Pflegepflichtversicherung wird nach der Broschüre kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben.

Was nicht entfällt, sind die Gesundheitsfragen. Sie müssen im Antrag vollständig und richtig beantwortet werden (§ 19 VVG); der Versicherer nutzt die Antworten, um über einen Zuschlag zu entscheiden. Was bei falschen Angaben passieren kann, steht in den häufigen Fragen unten.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?; § 19 VVG: Anzeigepflicht.

Restkostenschutz, Wahlleistungen und Ergänzungstarife

Begünstigt ist die beihilfekonforme Restkostenversicherung mit zum Beihilfeanspruch passenden Erstattungssätzen. Daraus folgt keine vollständige Erstattung jeder Rechnung. Wahlleistungen sind nur entsprechend dem Beihilfeanspruch einbezogen; für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.

Der Erstattungssatz der PKV ist so gewählt, dass er zusammen mit dem Beihilfesatz nicht mehr als 100 % ergibt. Beispiel der Broschüre: Erstattet die Beihilfe 50 %, richtet sich die Öffnungsaktion auf einen Restkostentarif mit 50 %. Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung gehören nur dazu, wenn Ihre Beihilfestelle sie erstattet.

Ein Beihilfeergänzungstarif, etwa für zusätzliche Wahlleistungen, besseren Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen, kann unabhängig von der Öffnungsaktion abgeschlossen werden, die erleichterten Bedingungen gelten dafür aber nicht. Was ein solcher Tarif abdeckt und wo nach der Beihilfe Lücken entstehen, erklärt der Ratgeber zum Beihilfeergänzungstarif.

Einbezogen ist die Anwartschaftsversicherung: Der erleichterte Zugang gilt auch für sie, und ihre Bedingungen wirken auf den späteren Versicherungsschutz weiter, aber nur bei dem Versicherer, bei dem die Anwartschaft besteht.

Wenn nach Beihilfe und Haupttarif eine Lücke bleibt, prüfen Sie die gesonderten Bedingungen eines Beihilfeergänzungstarifs.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026.

Nachteile und Grenzen der Öffnungsaktion

Die Öffnungsaktion (Öffnungsklausel) sichert den Zugang, nicht die beste Absicherung: Sie beschränkt sich auf Restkostenschutz, schließt den Ergänzungstarif aus, erlaubt Zuschläge bis 30 % und begrenzt Versicherer und Tarife.

Eigenkosten bleiben, soweit weder Beihilfe noch Ihr Haupttarif die Rechnung nach ihren jeweiligen Regeln vollständig erstatten. Prüfen Sie dafür Beihilfebescheid und Tarifbedingungen zusammen. Die Broschüre nennt etwa zusätzliche Wahlleistungen, besseren Zahnersatz und Heilpraktikerleistungen. Ein Ergänzungstarif kann solche Lücken je nach Bedingungen abdecken; sein Zugang ist von der Öffnungsaktion nicht begünstigt.

Zweitens kann der Zugang dauerhaft mehr kosten. Ein Zuschlag von bis zu 30 % ist Teil des Beitrags. Sinken kann er nur, wenn die Umstände, die ihn begründet haben, weggefallen oder bedeutungslos geworden sind (§ 41 VVG); das entscheidet sich im Einzelfall und ist zu belegen.

Drittens ist die Auswahl begrenzt: Nur Unternehmen der Verbandsliste beteiligen sich, Beamte auf Widerruf kommen zunächst nur in Tarife, die für Widerruf offen sind, und nur der Versicherer des verbindlichen Erstantrags muss die Bedingungen gewähren. Die Aktion gilt zudem in der Regel nur einmal und nur in der Frist: Wer sie verstreichen lässt oder vorher regulär privat vollversichert wird, hat den Zugang verbraucht.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?; § 41 VVG: Herabsetzung der Prämie.

Öffnungsaktion oder regulärer Antrag: Was Sie vergleichen

Vergleichen Sie die mögliche reguläre Annahme mit den Bedingungen der Öffnungsaktion. Zur Entscheidung gehören Risikozuschlag, mögliche Ausschlüsse und der zugängliche Leistungsumfang. Eine unverbindliche Risikovoranfrage kann den regulären Weg klären, wahrt aber keine Antragsfrist.

Zwei Fragen entscheiden: Wie bewerten Versicherer Ihre Vorerkrankungen, und wie wichtig ist Ihnen ein Ergänzungstarif? Die erste Frage lässt sich vor dem Antrag mit einer anonymen Risikovoranfrage klären. Sie ist kein Antrag und wahrt die Frist nicht; der PKV-Verband rät selbst, solche Anfragen ausdrücklich als unverbindlich („nur zur Info“) zu kennzeichnen.

Stellen Sie den regulär angebotenen Tarif und den tatsächlich zugänglichen Schutz der Öffnungsaktion auf derselben Grundlage gegenüber. Die Prüfmethode für einen PKV-Vergleich hilft, Leistungsbedingungen, Annahme und Gesamtbeitrag getrennt festzuhalten.

Endgültig wird es beim verbindlichen Antrag: Nur der Versicherer des Erstantrags muss die erleichterten Bedingungen gewähren, und ein regulär angenommener Vertrag macht Sie zum Privatversicherten. Danach ist die Öffnungsaktion in der Regel nicht mehr verfügbar (Abschnitt I.1 der Broschüre).

Mit einer Risikovoranfrage können Sie die reguläre Annahme vor dem verbindlichen Antrag klären; die Antragsfrist läuft währenddessen weiter.

Öffnungsaktion und regulärer Antrag im Vergleich

MerkmalÖffnungsaktionZusage mit begrenztem RahmenRegulärer AntragVolle Auswahl, Annahme nach Gesundheitsprüfung
AufnahmeKeine Ablehnung aus Risikogründen, wenn Personenkreis und Frist passenDer Versicherer entscheidet nach Ihren Gesundheitsangaben; eine Ablehnung ist möglich
LeistungsausschlüsseWerden nicht vorgenommenKönnen vereinbart werden
RisikozuschlagHöchstens 30 % des tariflichen BeitragsNach Risikoprüfung des Versicherers; die 30-%-Grenze gilt nicht
TarifauswahlBeihilfekonformer Restkostenschutz der teilnehmenden Unternehmen; Anwärter zunächst in Tarifen, die für Widerruf offen sindDie Tarife, die der Versicherer Ihnen nach der Prüfung anbietet
BeihilfeergänzungstarifNicht Teil der ÖffnungsaktionKann beantragt werden; der Versicherer prüft ihn nach seinen Regeln
FristSechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses; der Antragseingang zähltKeine Antragsfrist der Aktion
VersichererNur Unternehmen der Verbandsliste (Stand Januar 2026)Jeder Versicherer, der Sie annimmt
BindungNur der Versicherer des verbindlichen Erstantrags muss die Bedingungen gewährenEin angenommener Vertrag beendet die Möglichkeit, die Öffnungsaktion später zu nutzen
Gegenüberstellung nach der Verbandsbroschüre (Stand Januar 2026). Der reguläre Weg hängt vom Versicherer und vom Einzelfall ab.

Referendare und Anwärter: jetzt nutzen oder zur Probezeit?

Für Anwärter kommt die Zeitfrage hinzu. Die Broschüre erfasst den Beamten auf Widerruf und den Beamten auf Probe, der im Widerruf gesetzlich versichert war; das Portal des PKV-Verbands beschreibt beides als zwei mögliche Zeitpunkte mit jeweils sechs Monaten ab Verbeamtung. Wer im Widerruf privat wechselt und angenommen wird, hat die zweite Gelegenheit nicht mehr.

Zur Abwägung gehören die Kosten der GKV in der Ausbildung, das Tarifangebot für Beamte auf Widerruf und die Frage, wie sicher die Übernahme auf Probe ist. Die Grundentscheidung erläutert GKV oder PKV für Beamte.

Widerruf, Probe oder direkt: Wo beginnt Ihre Frist?

Wählen Sie Ihre Ausgangslage:

Sie können jetzt zugreifen oder die Probezeit abwarten

  • Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf; der Antrag muss in dieser Zeit beim Versicherer eingehen.
  • Nutzen Sie die Öffnungsaktion jetzt, kommen Sie in Tarife, die für Beamte auf Widerruf offen sind; die Hallesche gilt nach der Broschüre nicht für Widerruf.
  • Bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt nach der Broschüre die Ernennung auf Probe als zweite Gelegenheit.
  • Wer im Widerruf regulär in die PKV wechselt, ist danach privat vollversichert und kann die Öffnungsaktion später nicht mehr nutzen.

Prüfen Sie beide Wege mit Zahlen: GKV-Beitrag in der Ausbildung gegen den Anwärtertarif der PKV, dazu Ihr Gesundheitsbild.

Kurzfassung nach Broschüre Abschnitt I.1 bis I.3 und Portal des PKV-Verbands; die Einordnung Ihres Falls ersetzt keine Prüfung.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?; § 199 VVG: Beihilfeempfänger.

Den verbindlichen Antrag vorbereiten und den Eingang belegen

Klären Sie zuerst Teilnahmegruppe und Frist, dann die Bedingungen des gewünschten Schutzes. Stellen Sie den verbindlichen Antrag mit Bezug auf die Öffnungsaktion und belegen Sie den Eingang. Die erleichterten Bedingungen muss grundsätzlich nur der teilnehmende Versicherer gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.

Die Broschüre erlaubt, schon im Antrag die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion zu verlangen. Fehlt der Verweis, sollen die teilnehmenden Unternehmen darauf hinweisen, wenn erkennbar ist, dass nur so eine Aufnahme möglich oder die Öffnungsaktion günstiger ist. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

Nur der Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wird, muss die erleichterten Bedingungen gewähren. Nimmt dieser Versicherer nicht teil, kann der Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer noch einmal gestellt werden.

  1. Status und Frist festhalten

    Ernennungsurkunde, Beginn des Beamtenverhältnisses, Beihilfeanspruch, bisherige Krankenversicherung und bereits gestellte Anträge zusammentragen und den letzten Eingangstag ausrechnen.

  2. Unverbindlich anfragen

    Bei mehreren Versicherern eine ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnete Anfrage („nur zur Info“) stellen und Teilnahme, zugängliche Tarife und mögliche Zuschläge klären. Eine Anfrage ist kein Antrag.

  3. Gesundheitsfragen im Originalformular beantworten

    Vollständig und richtig antworten, Arztunterlagen als Gedächtnisstütze nutzen und Unklarheiten vor der Abgabe klären.

  4. Verbindlichen Antrag stellen

    Den Antrag ausdrücklich auf die Öffnungsaktion beziehen, den gewünschten Tarif nennen und den Eingang beim Versicherer dokumentieren.

  5. Annahme abwarten, dann kündigen

    Die bisherige Krankenversicherung erst beenden, wenn die Annahme schriftlich vorliegt und der Versicherungsbeginn feststeht.

Reihenfolge vor dem Öffnungsantrag. Die Reihenfolge zeigt Prüfschritte, keine garantierte Bearbeitungsdauer.

Wenn der Versicherer trotz Frist ablehnt

Lehnt ein Versicherer trotz Berechtigung und Frist ab oder verlangt er mehr, als die Broschüre vorsieht, etwa Leistungsausschlüsse oder einen Zuschlag über 30 %, bitten Sie schriftlich um eine Begründung und verweisen auf Abschnitt II.1 der Broschüre. Bleibt der Versicherer dabei, kommt der PKV-Ombudsmann in Betracht, eine kostenfreie Schlichtungsstelle. Sie können sich an ihn wenden, wenn Sie Ihr Anliegen zuvor beim Versicherer geltend gemacht haben und das Unternehmen am Verfahren teilnimmt.

Die BaFin nimmt Beschwerden über Versicherer entgegen, kann aber im Einzelfall nicht zu Ihrem Recht verhelfen; Einzelstreitfälle gehören zu Schlichtungsstellen und Gerichten. Ob eine Ablehnung vor Vertragsschluss in die Zuständigkeit des Ombudsmanns fällt, klärt die Schlichtungsstelle im Einzelfall. Holen Sie bei Fristproblemen früh fachlichen Rat ein.

Grundlagen 4 Quellen

PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026; PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?; PKV-Ombudsmann: Voraussetzungen für eine Antragstellung; BaFin: Bei der BaFin beschweren.

Welche Versicherer teilnehmen (Stand der Verbandsbroschüre)

Die Verbandsbroschüre mit Stand Januar 2026 nennt 16 Unternehmen, die sich ganz oder teilweise beteiligen. Zwei Fußnoten schränken ein: Die Hallesche gilt nicht für Beamte auf Widerruf, die LIGA nur für katholische Priester.

Die Liste stammt aus Abschnitt IV der Broschüre des PKV-Verbands. Sie nennt Unternehmen und Kontaktdaten, keine Tarife und keine Konditionen; Angebote und Bedingungen erfragen Sie beim Unternehmen selbst. Die Broschüre spricht von Unternehmen, die sich „ganz oder teilweise“ beteiligen; über die Fußnoten hinaus nennt sie keine Einschränkungen. Fragen Sie deshalb für Ihre Personengruppe nach.

Übersichten im Netz weichen davon teilweise ab, etwa bei Barmenia, Central und LKH; diese drei stehen in der Broschüre nicht. Maßgeblich ist die Verbandsbroschüre in ihrer aktuellen Ausgabe. Beruft sich ein Unternehmen auf eine Teilnahme oder bestreitet sie, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Teilnehmende Unternehmen nach Abschnitt IV der Broschüre des PKV-Verbands „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“, Stand Januar 2026, in der Reihenfolge der Broschüre. Geprüft am 29.09.2026.
Unternehmen laut BroschüreEinschränkung laut Fußnote
Allianz Private Krankenversicherungs-AG-
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG-
DBV Deutsche Beamtenversicherung (Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG)-
Debeka Krankenversicherungsverein a. G.-
DKV Deutsche Krankenversicherung AG-
Generali Deutschland Krankenversicherung AG-
HALLESCHE Krankenversicherung auf GegenseitigkeitGilt nicht für Beamte auf Widerruf
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG-
INTER Krankenversicherung AG-
LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaGNur für katholische Priester
Münchener Verein Krankenversicherung a. G.-
ottonova Krankenversicherung AG-
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.-
Süddeutsche Krankenversicherung a. G.-
Union Krankenversicherung AG-
Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG-
Teilnehmende Unternehmen nach Abschnitt IV der Broschüre des PKV-Verbands „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“, Stand Januar 2026, in der Reihenfolge der Broschüre. Geprüft am 29.09.2026.. Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich bewegen.

Grundlagen: PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), Stand Januar 2026.

Was Sie zur Beratung mitbringen

Für ein erstes Gespräch genügen Status, Datumsangaben, bisherige Krankenversicherung und Beihilfeanspruch; Gesundheitsdetails gehören nicht in das Websiteformular.

Notieren Sie das Ernennungsdatum getrennt vom Ausbildungsbeginn, halten Sie bereits gestellte Anträge und Rückmeldungen von Versicherern fest und legen Sie die Ernennungsurkunde bereit. Für Angehörige kommen Nachweise zur Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe und zum Versicherungsstatus hinzu.

Wir sind ein freier Versicherungsmakler in Mannheim, seit 1993, und prüfen mit Ihnen, ob Öffnungsaktion oder regulärer Antrag zu Ihrer Lage passt. Senden Sie bitte keine Diagnosen über das allgemeine Kontaktformular; für den ersten Kontakt genügen wenige Angaben zum Anliegen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse oder falsch angebe?

Im Antrag gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht: Fragen des Versicherers in Textform sind vollständig und richtig zu beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG). Bei einer Verletzung kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG); bei arglistiger Täuschung kommt die Anfechtung in Betracht (§ 22 VVG). Nach der Verbandsbroschüre hat keinen Anspruch mehr auf die Öffnungsaktion, wer eine private Krankenversicherung nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste. Ziehen Sie deshalb Arztunterlagen heran und klären Sie Unsicherheiten vor der Abgabe.

Kann der Risikozuschlag später steigen oder sinken?

Nach dem PKV-Serviceportal des Verbands hat eine spätere Verschlechterung des Gesundheitszustands keinen Einfluss auf Beitrag oder Risikozuschlag. Sinken kann ein Zuschlag, wenn die Umstände, die ihn begründet haben, weggefallen oder bedeutungslos geworden sind: Dann können Sie verlangen, dass die Prämie ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG). Ob das bei Ihrer Erkrankung zutrifft, ist eine Einzelfallfrage und zu belegen; zusagen kann das vorab niemand.

Was gilt, wenn ich später aus dem Beamtenverhältnis ausscheide?

Entfällt der Beihilfeanspruch und wechseln Sie in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers, gilt nach der Broschüre die Begrenzung des Risikozuschlags fort, wenn Sie den Wechsel innerhalb von sechs Monaten beantragen. Die Begrenzung bezieht sich dann auf den gesamten Beitrag, sofern die Versicherungsbedingungen nichts anderes vorsehen. Unabhängig davon haben Sie bei Wegfall des Beihilfeanspruchs Anspruch auf Anpassung des Schutzes, bei Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).

Was bleibt, wenn die Frist abgelaufen ist?

Dann gilt die Öffnungsaktion nicht mehr, ein regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung bleibt möglich. Als gesetzlicher Auffangweg haben Beihilfeberechtigte außerdem Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif (§ 152 Abs. 2 Nr. 3 VAG); in seiner Variante für Beihilfeberechtigte sind die Leistungen auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt (§ 152 Abs. 1 VAG). Der Basistarif ist keine Öffnungsaktion; prüfen Sie Leistungen und Beitrag vor einer Entscheidung sorgfältig.

Kann mein Partner mit, wenn er eigenes Einkommen hat?

Angehörige müssen bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein. Dafür legen die Beihilfevorschriften von Bund und Ländern Einkommensgrenzen fest; die Broschüre spricht von „kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen“. Wer noch in der GKV pflichtversichert ist, etwa als Angestellter, kann innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht aufgenommen werden. Prüfen Sie die Grenze in der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn, bevor Sie Fristen kalkulieren.

Quellen und Einordnung

Ihre Situation verdient eine eigene Antwort.

Besprechen Sie Ihre offenen Fragen mit uns. Für den ersten Kontakt genügen Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten; Gesundheitsunterlagen gehören nicht in das allgemeine Kontaktformular.

Öffnungsaktion besprechen0621 / 129 13 0