Beratung zur langfristigen Altersvorsorge und Versorgung im Ruhestand
Altersvorsorge & Pension

Altersvorsorge für Beamte

Nicht die höchste mögliche Pension entscheidet, sondern was nach Dienstzeit, Abschlägen, Steuern und Gesundheitskosten für Ihr Leben übrig bleibt. Wir machen daraus eine prüfbare Vorsorgeakte.

Der Ausgangspunkt

Pension ist die Basis. Noch kein fertiger Ruhestandsplan.

Für Bundesbeamte wird das Ruhegehalt grundsätzlich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem erdienten Ruhegehaltssatz berechnet. Nach § 14 BeamtVG beträgt der Satz im Bundesrecht 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und insgesamt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das ist ein Brutto-Höchstsatz des Bundes, keine persönliche Prognose und kein automatischer Netto-Ersatz des letzten Einkommens. Länder haben eigenes Versorgungsrecht, das im Detail abweichen kann.

Die sinnvolle Frage lautet daher nicht „Wie viel Prozent Pension bekomme ich?“, sondern: Welches monatliche Netto-Budget brauche ich, welche sicheren Ansprüche stehen dem gegenüber und wie flexibel muss zusätzliches Kapital bleiben?Erst diese drei Größen ergeben eine persönliche Versorgungslücke.

Eine gute Planung trennt bekannte Werte von Annahmen. Dienstzeit und bestehende Verträge werden dokumentiert; Inflation, Rendite und künftige Ausgaben werden als Szenarien gerechnet. So entsteht kein Scheinergebnis auf zwei Nachkommastellen, sondern eine Entscheidung, die später aktualisiert werden kann.

Persönliche Vorsorgeakte starten

Rechtsrahmen Bund:§ 5 BeamtVG – ruhegehaltfähige Dienstbezüge§ 14 BeamtVG – Höhe des RuhegehaltsFür Landesbeamte ist das jeweilige Landesrecht maßgeblich.

Versorgungsakte

Sieben Unterlagen ersetzen pauschale Pensionsversprechen

Öffentliche Versorgung

Was schriftlich in die Akte gehört

  • aktuelle Versorgungsauskunft oder belastbare Hochrechnung des Dienstherrn
  • Besoldungsgruppe, Stufe und ruhegehaltfähige Zulagen
  • anerkannte Dienstzeiten sowie Zeiten in Teilzeit oder Beurlaubung
  • geplanter Ruhestandsbeginn und mögliche Abschlagstatbestände
Private und weitere Ansprüche

Was nicht doppelt oder zu optimistisch gerechnet werden darf

  • gesetzliche Rentenansprüche aus früheren Beschäftigungen
  • betriebliche oder berufsständische Versorgung
  • Depots, Rentenverträge, Immobilien und verfügbare Rücklagen
  • Steuern, PKV/GKV, Pflegeversicherung und laufende Verpflichtungen
Qualitätsregel

Produktangebote sind keine Versorgungsauskunft. Wenn eine Zahl nicht aus einer amtlichen Unterlage, einem Vertrag oder einer klar benannten Annahme stammt, wird sie in der Rechnung sichtbar als Schätzung markiert.

Praktischer Weg:Versorgungsauskunft oder Hochrechnung beim Dienstherrn anfordern; zuständig ist je nach Verwaltung die Personal- oder Versorgungsstelle.BVA-Bezügerechner – aktuelle Bundesbezüge, keine persönliche Versorgungsauskunft

Minderungsfaktoren

Warum zwei Beamte mit gleichem Amt unterschiedlich vorsorgen

01

Später Einstieg

Ausbildung, Studium oder Jahre außerhalb des Beamtenverhältnisses zählen nicht automatisch vollständig als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Welche Zeiten anerkannt werden, muss aus der persönlichen Versorgungsauskunft hervorgehen.

02

Teilzeit und Beurlaubung

Teilzeit kann die anrechenbare Dienstzeit mindern; Zeiten ohne Dienstbezüge können anders behandelt werden. Familien- und Pflegezeiten sind deshalb einzeln statt pauschal zu prüfen.

03

Vorzeitiger Ruhestand

Je nach Grund, Alter und geltendem Versorgungsrecht können Abschläge entstehen. Eine belastbare Rechnung benötigt den geplanten Stichtag und die für den Dienstherrn geltende Vorschrift.

04

Dienstherrn- oder Systemwechsel

Beim Wechsel zwischen Bund, Land, Kommune oder in die Privatwirtschaft können Nachversicherung, Altersgeld oder die Mitnahme von Ansprüchen relevant werden. Vor dem Wechsel gehört das schriftlich geklärt.

05

Inflation und Ausgaben

Eine nominal ausreichende Pension kann real zu wenig Kaufkraft haben. Wohnen, Gesundheit, Pflege, Mobilität und gewünschter Lebensstandard gehören mit eigener Preisentwicklung in die Planung.

06

Steuern, Kranken- und Pflegevorsorge

Die Bruttopension ist nicht das verfügbare Einkommen. Erst nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entsteht eine brauchbare Netto-Größe für die Haushaltsplanung.

Rechtsrahmen Bund:§ 6 BeamtVG – regelmäßige ruhegehaltfähige DienstzeitAbweichungen und Sonderzeiten werden anhand des zuständigen Bundes- oder Landesrechts geprüft.

Netto-Lücke

In fünf Schritten von der Pension zum Monatsbudget

01

Zielbudget festlegen

Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität, Freizeit, Gesundheit, Pflegepuffer und größere geplante Ausgaben werden in heutiger Kaufkraft erfasst.

02

Netto-Pension ableiten

Die amtliche Brutto-Prognose wird um eine nachvollziehbare Steuerannahme sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergänzt.

03

Weitere Ansprüche ergänzen

Renten, betriebliche Versorgung, Mieteinnahmen und bereits zugesagte private Renten werden nur mit dem realistisch verfügbaren Nettobetrag angesetzt.

04

Flexibles Vermögen einordnen

Depot und Rücklagen sind Vermögen, aber noch keine lebenslange Monatsrente. Entnahmerate, Schwankungen und gewünschtes Erbe werden separat modelliert.

05

Szenarien vergleichen

Basis-, Vorsichts- und Belastungsszenario zeigen, ob die Lücke robust geschlossen ist oder nur bei optimistischen Renditen verschwindet.

Rechenformel

Zielbudget minus erwartetes Netto aus Pension und weiteren sicheren Ansprüchen = monatliche Grundlücke. Flexibles Vermögen und Sicherheitsmarge werden danach als eigene Ebene ergänzt – nicht in einer einzigen Prozentzahl versteckt.

Reihenfolge

Erst Risiken ordnen, dann Kapital langfristig binden

01 / Liquidität

Notgroschen

Kurzfristig verfügbare Reserve für ungeplante Ausgaben und Einkommensunterbrechungen.

02 / Existenz

Einkommen & Familie

Dienstunfähigkeit, Hinterbliebenenbedarf und große Haftungsrisiken vor dem langfristigen Sparziel prüfen.

03 / Bilanz

Teure Schulden

Kreditzins, Sondertilgung und notwendige Rücklagen mit erwarteter Vorsorgerendite vergleichen.

04 / Ruhestand

Kapital aufbauen

Erst jetzt Laufzeit, Flexibilität, Förderung, Kosten und gewünschte Auszahlungsform festlegen.

Warum das zählt

Ein steuerlich attraktiver Vertrag kann trotzdem unpassend sein, wenn vorher die Liquiditätsreserve fehlt oder der Vertrag bei Teilzeit, Elternzeit und einem Wechsel nicht flexibel genug reagiert. Förderung ist ein Kriterium – nicht die Entscheidung.

Vorsorgewege

Fünf Wege im Kriterienvergleich – kein pauschaler Sieger

VorsorgewegStärkeBindung / RisikoFür die Prüfung wichtig
ETF- oder Fondsdepothohe Verfügbarkeit und transparente Vermögensbildung möglichMarktschwankungen; Entnahme muss selbst geplant werdenKosten, Risikotragfähigkeit, Anlagehorizont, Entnahmeplan
Private Rentenversicherunglebenslange Auszahlung und optionale Garantien gestaltbarVertragskosten und geringere Flexibilität können Rendite mindernEffektivkosten, Rentenfaktor, Fonds, Garantien, Vererbung
Riester-VertragZulagen und mögliche steuerliche Förderung bei erfüllten VoraussetzungenFörderregeln, Verrentung und eingeschränkte Verfügbarkeitpersönliche Förderfähigkeit, Eigenbeitrag, Kosten, Wohn-Riester-Folgen
Basisrente / Rürupsteuerliche Abziehbarkeit kann in der Ansparphase relevant seinsehr langfristige Bindung und grundsätzlich verrentungsorientiertGrenzsteuersatz heute und später, Kosten, Hinterbliebenenschutz
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherungkann bei erfüllten Voraussetzungen eine zusätzliche gesetzliche Rentenanwartschaft aufbauenZugang, Beitrag und spätere Leistung folgen dem Sozialrecht; Kapital ist nicht frei verfügbarBerechtigung nach § 7 SGB VI, vorhandene Versicherungszeiten, Rentenauskunft und Steuerwirkung
Aktualitätscheck

Förder- und Steuerregeln können sich ändern. Vor Abschluss werden die aktuell gültigen Voraussetzungen anhand amtlicher Informationen und der persönlichen Steuerlage geprüft; die Beratung ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Offizielle Prüfquellen:§ 10a EStG – zusätzliche Altersvorsorge§ 10 EStG – Vorsorgeaufwendungen / Basisrente§ 7 SGB VI – freiwillige Versicherung§ 2 VVG-InfoV – Informationen zur LebensversicherungAltvPIBV – Produktinformationen für Riester- und Basisrenten

Vertragsprüfung

Zwölf Fragen vor der Unterschrift

  • Welche Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und Fondskosten fallen insgesamt an?
  • Welche Leistung ist garantiert – und welche nur eine unverbindliche Modellrechnung?
  • Ist der Rentenfaktor garantiert, veränderbar oder nur für bestimmte Fonds gültig?
  • Welche Fonds und kostengünstigen Anlageklassen stehen tatsächlich zur Auswahl?
  • Wie wirken Beitragsdynamik, Inflation und spätere Beitragserhöhungen zusammen?
  • Kann der Beitrag bei Teilzeit, Elternzeit oder Engpässen reduziert oder pausiert werden?
  • Wie hoch sind Rückkaufswert und mögliche Verluste in den ersten Vertragsjahren?
  • Was erhalten Hinterbliebene vor und nach Beginn der Rentenzahlung?
  • Wie werden Beiträge, Umschichtungen, Auszahlung und Rente voraussichtlich besteuert?
  • Sind Kapitalauszahlung, Teilkapital und lebenslange Rente frei kombinierbar?
  • Passt die Laufzeit zum geplanten Ruhestand und zu möglichen früheren Ausgaben?
  • Wie wird Beratung vergütet und welche günstigeren Vergleichswege wurden dokumentiert?

Laufende Pflege

Eine Vorsorgeakte verändert sich mit Ihrer Laufbahn

Start

Anwärter / Probe

Ansprüche, Liquidität und flexible Sparrate zuerst sauber erfassen.

Stabilität

Lebenszeit

Versorgungsauskunft aktualisieren und langfristige Rate belastbar festlegen.

Veränderung

Familie / Teilzeit

Budget, Hinterbliebenenschutz und anrechenbare Zeiten neu rechnen.

Wechsel

Dienstherr / Immobilie

Ansprüche und Kapitalbindung vor der Entscheidung in Szenarien vergleichen.

Auszahlung

Vor Ruhestand

Steuern, PKV/PV, Entnahme und lebenslange Zahlungen konkret koordinieren.

Schutz vor der Pension

Eine Altersvorsorge ersetzt keine Einkommensabsicherung

Langfristiges Kapital löst den Ruhestand – aber nicht automatisch einen frühen Ausfall des Einkommens. Vor allem zu Beginn der Laufbahn sollte deshalb getrennt geprüft werden, welche Versorgung bei Dienstunfähigkeit besteht und welcher monatliche Betrag bis zum Ruhestand fehlt.

Dienstunfähigkeit richtig einordnen

FAQ

Altersvorsorge für Beamte – klar beantwortet

01Reicht die Beamtenpension für den Ruhestand aus?
Das lässt sich nicht aus einer allgemeinen Prozentzahl ableiten. Entscheidend sind Ihre anrechenbare Dienstzeit, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mögliche Abschläge, weitere Ansprüche und vor allem Ihr späteres Netto-Budget. Deshalb beginnt eine sinnvolle Planung mit Versorgungsauskunft und Haushaltsrechnung.
02Wie berechnet man die persönliche Pensionslücke?
Zuerst wird ein realistisches Ruhestandsbudget in heutiger Kaufkraft festgelegt. Davon werden die erwartete Netto-Pension, gesetzliche oder betriebliche Ansprüche und bereits vorhandene Vorsorge abgezogen. Für Inflation, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung werden getrennte, dokumentierte Annahmen verwendet.
03Ist eine private Rentenversicherung für Beamte immer sinnvoll?
Nein. Sie kann planbare lebenslange Zahlungen bieten, bindet Kapital aber stärker als ein frei verfügbares Depot. Kosten, garantierter Rentenfaktor, Überschüsse, Vererbbarkeit und Flexibilität müssen zum Ziel passen. Erst der Vergleich mit Alternativen zeigt, ob der Vertrag den Mehrwert rechtfertigt.
04ETF-Sparplan, Riester oder Basisrente – was passt besser?
Die Wege lösen unterschiedliche Aufgaben. Ein Depot ist meist flexibel, trägt aber Marktrisiko und keine automatische lebenslange Auszahlung. Geförderte oder steuerlich begünstigte Verträge können Vorteile bieten, haben dafür Regeln und Bindungen. Maßgeblich sind Förderfähigkeit, Steuersituation, Kosten, Anlagehorizont und gewünschte Verfügbarkeit.
05Wann sollte die Altersvorsorge neu geprüft werden?
Mindestens bei Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit, Teilzeit, Familiengründung, Immobilienkauf, Beförderung, Dienstherrnwechsel, längerer Beurlaubung und geplantem Ruhestand. Zusätzlich ist ein regelmäßiger Abgleich zwischen Versorgungsauskunft, Verträgen und Zielbudget sinnvoll.

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