Pension allein reicht selten.
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
Die Beamtenpension beträgt maximal 71,75 % der letzten Bezüge – und das nur nach voller Dienstzeit. Wer früher ausscheidet oder befördert wird, hat oft eine spürbare Lücke. Wir helfen, sie zu schließen.
Was Ihnen im Ruhestand wirklich bleibt
Anders als oft angenommen ist die Pension keine Vollversorgung. Das Ruhegehalt steigt pro Dienstjahr um 1,79375 % – die Höchstgrenze von 71,75 % erreichen Sie erst nach rund 40 anrechenbaren Dienstjahren.
Wer später verbeamtet wird, in Teilzeit arbeitet oder vorzeitig in den Ruhestand geht, bleibt darunter. Hinzu kommen Versorgungsabschläge von bis zu 14,4 % bei frühem Eintritt.
Wir analysieren Ihren individuellen Anspruch und zeigen, mit welcher privaten Vorsorge Sie die Differenz steueroptimiert schließen.
Pensionslücke berechnen lassenBeispiel: A12, vorzeitiger Ruhestand
* Beispielrechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Bundesland, Besoldungsgruppe und Dienstjahren.
So sorgen wir gemeinsam vor
Frei, transparent und immer ausschließlich in Ihrem Interesse.
Pensionsanspruch ermitteln
Wir berechnen Ihr voraussichtliches Ruhegehalt nach Dienstjahren, Besoldungsgruppe und möglichen Versorgungsabschlägen.
Private Altersvorsorge
Rürup, fondsgebundene Lösungen oder ETF-Sparpläne – wir vergleichen über 40 Anbieter und empfehlen nur, was zu Ihnen passt.
Versorgungslücke schließen
Wir zeigen Ihre konkrete Lücke zwischen letztem Netto und Pension – und wie Sie diese steuerlich clever schließen.
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