Später Einstieg
Ausbildung, Studium oder Jahre außerhalb des Beamtenverhältnisses zählen nicht automatisch vollständig als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Welche Zeiten anerkannt werden, muss aus der persönlichen Versorgungsauskunft hervorgehen.

Nicht die höchste mögliche Pension entscheidet, sondern was nach Dienstzeit, Abschlägen, Steuern und Gesundheitskosten für Ihr Leben übrig bleibt. Wir machen daraus eine prüfbare Vorsorgeakte.
Der Ausgangspunkt
Für Bundesbeamte wird das Ruhegehalt grundsätzlich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem erdienten Ruhegehaltssatz berechnet. Nach § 14 BeamtVG beträgt der Satz im Bundesrecht 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und insgesamt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das ist ein Brutto-Höchstsatz des Bundes, keine persönliche Prognose und kein automatischer Netto-Ersatz des letzten Einkommens. Länder haben eigenes Versorgungsrecht, das im Detail abweichen kann.
Die sinnvolle Frage lautet daher nicht „Wie viel Prozent Pension bekomme ich?“, sondern: Welches monatliche Netto-Budget brauche ich, welche sicheren Ansprüche stehen dem gegenüber und wie flexibel muss zusätzliches Kapital bleiben?Erst diese drei Größen ergeben eine persönliche Versorgungslücke.
Eine gute Planung trennt bekannte Werte von Annahmen. Dienstzeit und bestehende Verträge werden dokumentiert; Inflation, Rendite und künftige Ausgaben werden als Szenarien gerechnet. So entsteht kein Scheinergebnis auf zwei Nachkommastellen, sondern eine Entscheidung, die später aktualisiert werden kann.
Persönliche Vorsorgeakte startenRechtsrahmen Bund:§ 5 BeamtVG – ruhegehaltfähige Dienstbezüge§ 14 BeamtVG – Höhe des RuhegehaltsFür Landesbeamte ist das jeweilige Landesrecht maßgeblich.
Versorgungsakte
Produktangebote sind keine Versorgungsauskunft. Wenn eine Zahl nicht aus einer amtlichen Unterlage, einem Vertrag oder einer klar benannten Annahme stammt, wird sie in der Rechnung sichtbar als Schätzung markiert.
Praktischer Weg:Versorgungsauskunft oder Hochrechnung beim Dienstherrn anfordern; zuständig ist je nach Verwaltung die Personal- oder Versorgungsstelle.BVA-Bezügerechner – aktuelle Bundesbezüge, keine persönliche Versorgungsauskunft
Minderungsfaktoren
Ausbildung, Studium oder Jahre außerhalb des Beamtenverhältnisses zählen nicht automatisch vollständig als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Welche Zeiten anerkannt werden, muss aus der persönlichen Versorgungsauskunft hervorgehen.
Teilzeit kann die anrechenbare Dienstzeit mindern; Zeiten ohne Dienstbezüge können anders behandelt werden. Familien- und Pflegezeiten sind deshalb einzeln statt pauschal zu prüfen.
Je nach Grund, Alter und geltendem Versorgungsrecht können Abschläge entstehen. Eine belastbare Rechnung benötigt den geplanten Stichtag und die für den Dienstherrn geltende Vorschrift.
Beim Wechsel zwischen Bund, Land, Kommune oder in die Privatwirtschaft können Nachversicherung, Altersgeld oder die Mitnahme von Ansprüchen relevant werden. Vor dem Wechsel gehört das schriftlich geklärt.
Eine nominal ausreichende Pension kann real zu wenig Kaufkraft haben. Wohnen, Gesundheit, Pflege, Mobilität und gewünschter Lebensstandard gehören mit eigener Preisentwicklung in die Planung.
Die Bruttopension ist nicht das verfügbare Einkommen. Erst nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entsteht eine brauchbare Netto-Größe für die Haushaltsplanung.
Rechtsrahmen Bund:§ 6 BeamtVG – regelmäßige ruhegehaltfähige DienstzeitAbweichungen und Sonderzeiten werden anhand des zuständigen Bundes- oder Landesrechts geprüft.
Netto-Lücke
Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität, Freizeit, Gesundheit, Pflegepuffer und größere geplante Ausgaben werden in heutiger Kaufkraft erfasst.
Die amtliche Brutto-Prognose wird um eine nachvollziehbare Steuerannahme sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergänzt.
Renten, betriebliche Versorgung, Mieteinnahmen und bereits zugesagte private Renten werden nur mit dem realistisch verfügbaren Nettobetrag angesetzt.
Depot und Rücklagen sind Vermögen, aber noch keine lebenslange Monatsrente. Entnahmerate, Schwankungen und gewünschtes Erbe werden separat modelliert.
Basis-, Vorsichts- und Belastungsszenario zeigen, ob die Lücke robust geschlossen ist oder nur bei optimistischen Renditen verschwindet.
Zielbudget minus erwartetes Netto aus Pension und weiteren sicheren Ansprüchen = monatliche Grundlücke. Flexibles Vermögen und Sicherheitsmarge werden danach als eigene Ebene ergänzt – nicht in einer einzigen Prozentzahl versteckt.
Reihenfolge
Kurzfristig verfügbare Reserve für ungeplante Ausgaben und Einkommensunterbrechungen.
Dienstunfähigkeit, Hinterbliebenenbedarf und große Haftungsrisiken vor dem langfristigen Sparziel prüfen.
Kreditzins, Sondertilgung und notwendige Rücklagen mit erwarteter Vorsorgerendite vergleichen.
Erst jetzt Laufzeit, Flexibilität, Förderung, Kosten und gewünschte Auszahlungsform festlegen.
Ein steuerlich attraktiver Vertrag kann trotzdem unpassend sein, wenn vorher die Liquiditätsreserve fehlt oder der Vertrag bei Teilzeit, Elternzeit und einem Wechsel nicht flexibel genug reagiert. Förderung ist ein Kriterium – nicht die Entscheidung.
Vorsorgewege
| Vorsorgeweg | Stärke | Bindung / Risiko | Für die Prüfung wichtig |
|---|---|---|---|
| ETF- oder Fondsdepot | hohe Verfügbarkeit und transparente Vermögensbildung möglich | Marktschwankungen; Entnahme muss selbst geplant werden | Kosten, Risikotragfähigkeit, Anlagehorizont, Entnahmeplan |
| Private Rentenversicherung | lebenslange Auszahlung und optionale Garantien gestaltbar | Vertragskosten und geringere Flexibilität können Rendite mindern | Effektivkosten, Rentenfaktor, Fonds, Garantien, Vererbung |
| Riester-Vertrag | Zulagen und mögliche steuerliche Förderung bei erfüllten Voraussetzungen | Förderregeln, Verrentung und eingeschränkte Verfügbarkeit | persönliche Förderfähigkeit, Eigenbeitrag, Kosten, Wohn-Riester-Folgen |
| Basisrente / Rürup | steuerliche Abziehbarkeit kann in der Ansparphase relevant sein | sehr langfristige Bindung und grundsätzlich verrentungsorientiert | Grenzsteuersatz heute und später, Kosten, Hinterbliebenenschutz |
| Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung | kann bei erfüllten Voraussetzungen eine zusätzliche gesetzliche Rentenanwartschaft aufbauen | Zugang, Beitrag und spätere Leistung folgen dem Sozialrecht; Kapital ist nicht frei verfügbar | Berechtigung nach § 7 SGB VI, vorhandene Versicherungszeiten, Rentenauskunft und Steuerwirkung |
Förder- und Steuerregeln können sich ändern. Vor Abschluss werden die aktuell gültigen Voraussetzungen anhand amtlicher Informationen und der persönlichen Steuerlage geprüft; die Beratung ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Offizielle Prüfquellen:§ 10a EStG – zusätzliche Altersvorsorge§ 10 EStG – Vorsorgeaufwendungen / Basisrente§ 7 SGB VI – freiwillige Versicherung§ 2 VVG-InfoV – Informationen zur LebensversicherungAltvPIBV – Produktinformationen für Riester- und Basisrenten
Vertragsprüfung
Laufende Pflege
Ansprüche, Liquidität und flexible Sparrate zuerst sauber erfassen.
Versorgungsauskunft aktualisieren und langfristige Rate belastbar festlegen.
Budget, Hinterbliebenenschutz und anrechenbare Zeiten neu rechnen.
Ansprüche und Kapitalbindung vor der Entscheidung in Szenarien vergleichen.
Steuern, PKV/PV, Entnahme und lebenslange Zahlungen konkret koordinieren.
Langfristiges Kapital löst den Ruhestand – aber nicht automatisch einen frühen Ausfall des Einkommens. Vor allem zu Beginn der Laufbahn sollte deshalb getrennt geprüft werden, welche Versorgung bei Dienstunfähigkeit besteht und welcher monatliche Betrag bis zum Ruhestand fehlt.
FAQ
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.