Beihilfeergänzungstarif:
Die letzten Lücken schließen.
Beihilfe und PKV-Beihilfetarif decken den größten Teil ab – aber nicht alles. Ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte fängt die Restkosten auf, die sonst aus eigener Tasche zu zahlen wären: nicht beihilfefähige Leistungen, Beträge über den Höchstsätzen und Eigenbehalte. Meist für wenige Euro im Monat.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn die Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten von in der Regel 50 bis 70 Prozent. Den verbleibenden Restkostenanteil deckt eine beihilfekonforme PKV über den passenden Beihilfetarif ab. Soweit die Theorie.
In der Praxis bleibt dabei eine Restlücke. Denn Beihilfe und Beihilfetarif erstatten zusammen nur das, was beihilfefähig ist – und das ist nicht alles, was auf Ihrer Arzt-, Zahnarzt- oder Krankenhausrechnung steht. Genau hier setzt der Beihilfeergänzungstarif an. Er ist eine schlanke Zusatzversicherung, die diese letzten Lücken gezielt auffängt.
Häufig wird er auch als Restkostentarif für Beamte oder als Ergänzungstarif zur Beihilfe bezeichnet. Wichtig: Er ersetzt nicht die beihilfekonforme PKV, sondern ergänzt sie. Wie das System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung insgesamt funktioniert, erläutern wir auf unserer Übersicht zur Beihilfe für Beamte.
Ergänzungstarif prüfen lassenSo setzt sich Ihr Schutz zusammen
Beihilfe (Dienstherr)
Zahlt 50–70 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
PKV-Beihilfetarif
Übernimmt den prozentualen Restkostenanteil.
Beihilfeergänzungstarif
Fängt die verbleibenden Restkosten auf, die beide offen lassen.
Grundsätzlicher Aufbau. Konkrete Sätze und Leistungen richten sich nach Bundesland und Tarif.
Welche Lücken der Ergänzungstarif schließt
Drei typische Restkosten, die trotz Beihilfe und PKV-Beihilfetarif offen bleiben.
Über den Beihilfehöchstsätzen
Beihilfe und PKV-Beihilfetarif erstatten in Summe oft nur die einfachen Gebührensätze (GOÄ/GOZ). Liegt eine Arzt- oder Zahnarztrechnung über dem Schwellenwert, bleibt der Mehrbetrag an Ihnen hängen.
Nicht beihilfefähige Leistungen
Bestimmte Positionen sind in vielen Bundesländern von der Beihilfe ausgeschlossen oder nur teilweise berücksichtigt – etwa hochwertiger Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus.
Kostendämpfungspauschalen & Eigenbehalte
Mehrere Dienstherren ziehen jährliche Kostendämpfungspauschalen oder Eigenbehalte von der Beihilfe ab. Auch diese Selbstbeteiligung lässt sich über einen Ergänzungstarif teilweise auffangen.
Konkretes Beispiel: Zahnersatz
Eine Implantatversorgung kostet beispielsweise 4.000 €. In manchen Bundesländern ist Zahnersatz nur begrenzt beihilfefähig, etwa bis zu einem Höchstbetrag oder mit reduziertem Satz. Erstatten Beihilfe und PKV-Beihilfetarif zusammen nur rund 2.800 €, bleiben 1.200 € an Ihnen hängen. Ein Beihilfeergänzungstarif mit Zahnbaustein kann genau diesen Eigenanteil – je nach Tarif ganz oder teilweise – übernehmen.* Vereinfachtes Beispiel. Beihilfefähigkeit von Zahnersatz unterscheidet sich je nach Bundesland und Beihilfeverordnung.
Was ein guter Beihilfeergänzungstarif abdeckt
Die Beihilfelücke ist keine einzelne Position, sondern verteilt sich über mehrere Leistungsbereiche. Ein leistungsstarker Ergänzungstarif zur Beihilfe greift überall dort, wo der reguläre Restkostentarif aufhört.
| Leistungsbereich | Typische Beihilfelücke | Was der Ergänzungstarif leisten kann |
|---|---|---|
| Zahnersatz & Implantate | Oft nur begrenzt oder gar nicht beihilfefähig, in mehreren Ländern mit Höchstbeträgen. | Erstattung des nicht abgedeckten Eigenanteils, je nach Tarif bis zu 100 %. |
| Sehhilfen (Brille & Kontaktlinsen) | In den meisten Beihilfeverordnungen für Erwachsene stark eingeschränkt. | Zuschüsse zu Brillengläsern, Gestell und Kontaktlinsen im vereinbarten Rahmen. |
| Rechnungen über dem Schwellenwert | Beihilfe erstattet meist nur bis zum 2,3-fachen GOÄ-/GOZ-Satz. | Übernahme der Beträge oberhalb des Schwellen- bzw. Höchstsatzes. |
| Heilpraktiker & Naturheilkunde | Häufig nicht oder nur teilweise beihilfefähig. | Erstattung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). |
| Reha- & Kurleistungen | Anschlussheilbehandlungen und Kuren werden oft gekürzt. | Ergänzende Tagegelder oder Kostenzuschüsse je nach Tarifbaustein. |
| Kostendämpfungspauschale | Mehrere Dienstherren ziehen einen festen Jahresbetrag von der Beihilfe ab. | Auffangen dieser pauschalen Kürzung über den Ergänzungstarif. |
| Übersicht typischer Leistungsbausteine. Der konkrete Umfang variiert je nach Tarif, Bundesland und Beihilfeverordnung. Stand: 2026. | ||
Wichtig zu wissen
Nicht jeder Tarif deckt alle Bereiche gleich gut ab. Manche schließen Heilpraktiker aus, andere begrenzen die Erstattung über dem 2,3-fachen Satz oder staffeln die Leistung in den ersten Jahren. Welche Bausteine zu Ihrem Bedarf und Ihrer beihilfekonformen PKV passen, prüfen wir im kostenlosen Tarifvergleich.
Ergänzungstarif vs. PKV-Beihilfetarif
Beide gehören zur beihilfekonformen PKV – setzen aber an unterschiedlichen Stellen an.
Der prozentuale Restkostentarif
- Deckt den von der Beihilfe nicht gezahlten Prozentanteil (z.B. 30 % oder 50 %)
- Orientiert sich an den beihilfefähigen Aufwendungen
- Pflicht-Baustein für eine vollständige Absicherung als Beamter
- Wird passend zum Beihilfesatz des Dienstherrn gewählt
Der Feinschliff für die Restlücke
- Greift bei nicht beihilfefähigen Leistungen
- Übernimmt Beträge über den Beihilfehöchstsätzen
- Fängt Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalte auf
- Optional und gezielt auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten
Kurz gesagt: Der Beihilfetarif beantwortet die Frage „Wie viel Prozent zahle ich selbst?", der Ergänzungstarif die Frage „Was ist überhaupt nicht abgedeckt?". Erst beide zusammen ergeben einen lückenarmen Schutz. Ob die private Krankenversicherung in Ihrer Situation überhaupt die richtige Wahl ist, klären wir vorab in unserem Vergleich GKV oder PKV für Beamte.
Nicht verwechseln: Wahlleistungstarif
Ein Wahlleistungstarif ist etwas anderes als der Beihilfeergänzungstarif. Er sichert gezielt die stationären Wahlleistungen ab – also Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Der Beihilfeergänzungstarif ist breiter und fängt vor allem ambulante Restkosten auf (Zahn, Sehhilfen, Heilpraktiker, Beträge über den Höchstsätzen). Manche Versicherer bündeln beides, viele bieten getrennte Bausteine. Eine Doppelabsicherung beider Tarife für dieselbe Leistung ergibt selten Sinn – worauf es im Einzelfall ankommt, ordnen wir individuell ein.
Worauf es bei der Tarifauswahl ankommt
Beihilfeergänzungstarife sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, unterscheiden sich in den Bedingungen aber erheblich. Der günstigste Beitrag nützt wenig, wenn genau der Leistungsbereich fehlt, der bei Ihnen die größte Beihilfelücke verursacht. Bei der beihilfekonformen PKV gilt deshalb: Leistung vor Preis.
Als freier Versicherungsmakler vergleichen wir die Bedingungswerke von über 40 Versicherern und achten auf die Punkte, die im Tarifblatt selten auf den ersten Blick stehen. So vermeiden Sie Tarife, die wichtige Leistungen ausschließen oder in den ersten Jahren stark begrenzen.
Tarife vergleichen lassenDiese Fragen sollten Sie klären
- Welche Leistungsbereiche brauchen Sie konkret – Zahn, Sehhilfen, Heilpraktiker oder alles im Paket?
- Werden Beträge über dem 2,3-fachen GOÄ-/GOZ-Satz übernommen, oder ist hier eine Lücke?
- Gibt es Erstattungshöchstgrenzen oder Staffelungen in den ersten Versicherungsjahren?
- Ist der Tarif auf Ihren Beihilfesatz und Ihre Landesbeihilfeverordnung abgestimmt?
- Bleibt der Beitrag stabil und ist der Versicherer für eine faire Erstattungspraxis bekannt?
Die Einordnung dieser Kriterien auf Ihre persönliche Situation ist Teil unserer kostenlosen Maklerberatung.
So funktioniert die Abrechnung in vier Schritten
Beihilfe, PKV-Beihilfetarif und Ergänzungstarif greifen nacheinander ineinander. In der Regel reichen Sie Ihre Belege bequem digital ein.
Rechnung sammeln
Sie erhalten Arzt-, Zahnarzt- oder Optikerrechnungen wie gewohnt und reichen sie zunächst bei der Beihilfestelle ein.
Beihilfebescheid abwarten
Die Beihilfestelle erstattet ihren Anteil und stellt einen Bescheid aus, der die anerkannten und nicht anerkannten Positionen ausweist.
Bei der PKV einreichen
Rechnung und Beihilfebescheid gehen anschließend an Ihren PKV-Beihilfetarif und den Ergänzungstarif – meist bequem per App.
Restkosten erhalten
Der Ergänzungstarif erstattet die verbleibenden, vom Tarif gedeckten Beträge. So bleibt im Idealfall kein Eigenanteil offen.
Tipp: Reichen Sie zuerst bei der Beihilfestelle ein und legen Sie der PKV den Beihilfebescheid bei. So sehen die Versicherer, welcher Anteil bereits erstattet wurde, und der Restkostentarif kann seinen Teil korrekt abrechnen. Wie der Gesamtschutz aus Beihilfe und PKV zusammenspielt, zeigt unsere Übersicht zur privaten Krankenversicherung für Beamte.
Lohnt sich ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Ergänzungstarif ist kein Muss, aber für viele Beamte ein sinnvoller Baustein. Entscheidend ist Ihr persönlicher Bedarf und wie großzügig Ihr Beihilfetarif und Ihre Landesbeihilfe bereits aufgestellt sind.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten – deshalb prüfen wir als freier Versicherungsmakler Ihren bestehenden Schutz und zeigen, ob und wo eine beihilfekonforme PKV durch einen Ergänzungstarif sinnvoll abgerundet wird. Eine Doppelabsicherung vermeiden wir dabei konsequent.
Persönlichen Bedarf klärenSinnvoll – und wann eher nicht
- Beamte mit hohem Zahnersatz- oder Wahlleistungsbedarf
- Familien, bei denen Brille, Zahnspange oder Heilpraktiker absehbar sind
- Dienstherren mit Kostendämpfungspauschale oder gekürzter Beihilfe
- Wer Wert auf Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung legt
- Beamte, deren PKV-Beihilfetarif Wahlleistungen bereits voll abdeckt
- Wer eine sehr großzügige Landesbeihilfe ohne nennenswerte Lücken hat
Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
Die gute Nachricht: Weil der Ergänzungstarif nur einen kleinen, klar umrissenen Leistungsbereich abdeckt, ist er deutlich günstiger als eine Vollversicherung. Je nach Leistungsumfang, Eintrittsalter und Anbieter bewegt sich der Beitrag häufig im niedrigen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Monat.
Das sind bewusst vorsichtige Beispielwerte. Den konkreten Beitrag bestimmen Ihr Alter, das gewählte Leistungspaket und eventuelle Vorerkrankungen. Als freier Makler vergleichen wir über 40 Versicherer und finden den Tarif, der Ihre Lücken zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis schließt.
Beitrag jetzt erfragenBeispielhafte Beitragsspanne
* Unverbindliche Beispielwerte. Tatsächliche Beiträge abhängig von Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand.
Fragen zum Beihilfeergänzungstarif
01Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine kleine Zusatzversicherung, die Lücken schließt, die Beihilfe und der reguläre PKV-Beihilfetarif gemeinsam offen lassen. Dazu gehören nicht beihilfefähige Leistungen, Rechnungsanteile über den Beihilfehöchstsätzen sowie Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalte einiger Dienstherren. Er ersetzt nicht die beihilfekonforme PKV, sondern ergänzt sie gezielt um die Restkosten.
02Worin unterscheidet sich der Ergänzungstarif vom normalen PKV-Beihilfetarif?
Der PKV-Beihilfetarif übernimmt den prozentualen Restkostenanteil, den die Beihilfe nicht zahlt – etwa 30 oder 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Er orientiert sich dabei an dem, was die Beihilfe grundsätzlich anerkennt. Der Beihilfeergänzungstarif setzt genau dort an, wo beide aufhören: bei Leistungen, die gar nicht beihilfefähig sind, bei Rechnungen über den Höchstsätzen und bei pauschalen Kürzungen des Dienstherrn.
03Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
Die Beiträge sind im Vergleich zur Vollversicherung gering. Je nach Leistungsumfang, Alter und Anbieter liegen sie häufig im niedrigen bis mittleren einstelligen, manchmal niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Monat. Das ist ein ungefährer Beispielwert – der konkrete Beitrag hängt von Eintrittsalter, gewähltem Leistungspaket und Vorerkrankungen ab und wird im individuellen Vergleich ermittelt.
04Für wen lohnt sich ein Beihilfeergänzungstarif?
Sinnvoll ist der Tarif vor allem für Beamte mit absehbar hohen Zahn-, Seh- oder Wahlleistungskosten sowie für Familien. Auch wer einem Dienstherrn mit Kostendämpfungspauschale unterliegt, profitiert. Weniger sinnvoll ist er, wenn der bestehende PKV-Beihilfetarif Wahlleistungen und hochwertigen Zahnersatz bereits umfassend einschließt – dann entstünde eine Doppelabsicherung ohne echten Mehrwert.
05Brauche ich für den Ergänzungstarif eine Gesundheitsprüfung?
In der Regel ja. Da es sich um eine eigenständige Krankenzusatzversicherung handelt, fragen die Versicherer den Gesundheitszustand ab. Der Umfang ist meist deutlich geringer als bei einer Vollversicherung. Wer den Ergänzungstarif zusammen mit der beihilfekonformen PKV neu abschließt, kann die Prüfung oft in einem Schritt erledigen – ein früher Abschluss ohne Vorerkrankungen verbessert die Aufnahmechancen.
06Kann ich den Beihilfeergänzungstarif später noch abschließen?
Ja, ein nachträglicher Abschluss ist grundsätzlich möglich. Allerdings gelten dann die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gesundheitsverhältnisse, und es können Wartezeiten greifen. Je früher Sie abschließen, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Leistungsausschlüssen. Wir prüfen im freien Vergleich, welcher Anbieter für Ihre Situation den besten Schutz bietet.
07Worin unterscheidet sich der Beihilfeergänzungstarif vom Wahlleistungstarif?
Ein Wahlleistungstarif sichert gezielt die stationären Wahlleistungen im Krankenhaus ab – Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Der Beihilfeergänzungstarif ist breiter angelegt und fängt vor allem ambulante Restkosten auf: nicht beihilfefähige Leistungen, Beträge über den Höchstsätzen, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Kostendämpfungspauschalen. Manche Tarife kombinieren beides, viele Versicherer bieten sie aber als getrennte Bausteine an. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem bestehenden Beihilfetarif ab.
08Was leistet ein Beihilfeergänzungstarif nicht?
Der Ergänzungstarif ersetzt weder die Beihilfe noch die beihilfekonforme PKV. Er springt nicht für den prozentualen Restanteil ein, den der reguläre Beihilfetarif übernimmt, und er ist keine eigenständige Vollversicherung. Leistungen, die der Tarif ausdrücklich ausschließt – etwa bestimmte rein kosmetische Behandlungen oder Beträge oberhalb vereinbarter Höchstgrenzen –, bleiben offen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen, den wir als Makler für Sie übernehmen.
Weiterführende, neutrale Informationen zur Krankenversicherung für Beamte finden Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung sowie in der Tarifübersicht der Debeka zur PKV für Beamte.
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