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Zurück zur BeihilfePauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe:
Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse.

Wer als Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, musste den Arbeitgeberanteil bisher allein tragen. Die pauschale Beihilfe – das „Hamburger Modell" – ändert das: Der Dienstherr übernimmt pauschal rund die Hälfte des GKV-Beitrags. Ob sich das für Sie lohnt oder die klassische Beihilfe mit PKV die bessere Wahl ist, rechnen wir frei und kostenlos durch.

Ohne GesundheitsprüfungKinder oft beitragsfrei mitversichertNeutraler GKV-vs-PKV-Vergleich
Definition

Was ist die pauschale Beihilfe?

Klassischerweise erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn die individuelle Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu jeder Krankheitsrechnung – und sichern den Restanteil über eine private Krankenversicherung ab. Wer sich stattdessen für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, musste den vollen Beitrag bislang ohne Arbeitgeberzuschuss selbst zahlen.

Die pauschale Beihilfe schließt genau diese Lücke: Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss von in der Regel rund 50 Prozent zum GKV-Beitrag – unabhängig von einzelnen Rechnungen. Damit wird die freiwillige gesetzliche Versicherung für Beamte finanziell überhaupt erst attraktiv. Eingeführt wurde das Modell 2018 in Hamburg, weshalb es oft „Hamburger Modell" heißt.

Wichtig: Die pauschale Beihilfe ist kein zusätzlicher Bonus, sondern eine Alternative zur klassischen Beihilfe – Sie entscheiden sich für den einen oder den anderen Weg. Wie die klassische Beihilfe grundsätzlich funktioniert, erklären wir auf unserer Übersicht zur Beihilfe für Beamte.

Beide Wege vergleichen lassen

So funktioniert die pauschale Beihilfe

Sie wählen die GKV

Statt der klassischen Beihilfe entscheiden Sie sich, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder dorthin zu wechseln.

Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss

Statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten, übernimmt der Dienstherr pauschal rund die Hälfte Ihres GKV-Beitrags – unabhängig von konkreten Krankheitskosten.

Kein Beihilfeantrag pro Rechnung

Die aufwändige Einzelabrechnung über die Beihilfestelle entfällt. Die GKV rechnet wie üblich direkt mit den Leistungserbringern ab.

Grundprinzip. Höhe des Zuschusses und Details richten sich nach Bundesland und Regelung.

Wichtig

Die Wahl zwischen pauschaler und klassischer Beihilfe gilt in den meisten Bundesländern dauerhaft – ein späterer Wechsel zurück ist in der Regel ausgeschlossen. Deshalb sollte die Entscheidung gut durchgerechnet und nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden.

Bundesländer

Wo es die pauschale Beihilfe gibt

Hamburg war 2018 Vorreiter – inzwischen bietet der Großteil der Länder eine pauschale Beihilfe an. Der Bund und einzelne Länder gehören (Stand) nicht dazu.

Vorreiter Hamburg

Hamburg führte die pauschale Beihilfe 2018 als erstes Bundesland ein und prägte den Begriff „Hamburger Modell".

Viele Länder gezogen nach

Darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Kreis wächst weiter.

Konditionen unterschiedlich

Höhe des Zuschusses, Antragsfristen und Details variieren je Land – und ändern sich laufend. Den aktuellen Stand für Ihr Land prüfen wir gemeinsam.

Da sich Regelungen und Fristen je Bundesland regelmäßig ändern, nennen wir hier bewusst keine tagesaktuelle Vollliste. Im kostenlosen Gespräch klären wir, ob und in welcher Höhe Ihr Dienstherr die pauschale Beihilfe gewährt.

Der Vergleich

Pauschale Beihilfe (GKV) oder klassische Beihilfe (PKV)?

Zwei grundverschiedene Wege der Krankenabsicherung für Beamte – mit je eigenen Stärken.

Klassische Beihilfe + PKV

Der bewährte Beamten-Weg

  • Dienstherr erstattet 50–80 % je Rechnung (beihilfefähige Aufwendungen)
  • Restanteil über beihilfekonforme PKV abgesichert
  • Für junge, gesunde Beamte meist deutlich günstiger
  • Privatpatienten-Leistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) möglich
  • Beiträge steigen tendenziell mit dem Alter
Pauschale Beihilfe + GKV

Der Weg ins Solidarsystem

  • Dienstherr zahlt pauschal ~50 % des GKV-Beitrags
  • Sie bleiben Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Keine Gesundheitsprüfung – auch bei Vorerkrankungen
  • Kinder & nicht erwerbstätige Partner oft beitragsfrei mitversichert
  • Entscheidung in der Regel unwiderruflich

Die Grundsatzfrage „gesetzlich oder privat?" ist für Beamte die wohl wichtigste Versicherungsentscheidung überhaupt. Wir gehen ihr ausführlich in unserem Ratgeber GKV oder PKV für Beamte nach – und zeigen, wie die private Krankenversicherung für Beamte mit Beihilfe im Detail funktioniert.

Die Entscheidung ist meist unwiderruflich

Das ist der wichtigste Punkt der pauschalen Beihilfe: Wer sich für sie entscheidet, bleibt in den meisten Ländern dauerhaft dabei. Eine spätere Rückkehr zur klassischen Beihilfe mit privater Krankenversicherung ist dann in aller Regel ausgeschlossen.

Gerade weil sich die finanziellen Auswirkungen über das gesamte Berufsleben bis in die Pension ziehen, sollte die Wahl nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Als freier Versicherungsmakler haben wir kein Eigeninteresse an einem bestimmten Ergebnis – wir rechnen beide Varianten ehrlich durch und sagen auch, wenn die pauschale Beihilfe für Sie die bessere Wahl ist.

Für wen sinnvoll?

Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist kein Selbstläufer. Für viele Beamte – vor allem junge, gesunde und gut verdienende – ist die Kombination aus klassischer Beihilfe und privater Krankenversicherung weiterhin deutlich günstiger und leistungsstärker.

Ihre Stärken spielt die pauschale Beihilfe in besonderen Konstellationen aus: bei Vorerkrankungen, in kinderreichen Familien oder wenn bereits eine GKV-Mitgliedschaft besteht. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – nur den individuellen Vergleich.

Persönliche Situation prüfen

Sinnvoll – und wann eher nicht

  • Beamte, die bereits freiwillig in der GKV versichert sind
  • Vorerkrankungen, die die PKV teuer oder unmöglich machen
  • Familien mit mehreren Kindern und nicht erwerbstätigem Partner
  • Wer das Solidarsystem der GKV bewusst bevorzugt
  • Junge, gesunde Beamte – PKV mit Beihilfe ist hier meist günstiger
  • Alleinstehende oder Doppelverdiener ohne Kinder
  • Wer Wert auf Chefarztbehandlung und Wahlleistungen legt

Die Einordnung auf Ihre Situation – inklusive Familien- und Pensionsperspektive – ist Teil unserer kostenlosen Maklerberatung.

Häufige Fragen

Fragen zur pauschalen Beihilfe

01Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe – oft auch „Hamburger Modell" genannt – ist eine Alternative zur klassischen, individuellen Beihilfe. Statt einzelne Krankheitskosten anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss von in der Regel rund 50 Prozent zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. So können sich Beamte ohne den sonst üblichen finanziellen Nachteil für die GKV statt für eine private Krankenversicherung mit Beihilfe entscheiden.

02In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?

Hamburg hat die pauschale Beihilfe 2018 als erstes Bundesland eingeführt. Seitdem haben zahlreiche weitere Länder nachgezogen – darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Kreis wächst weiter, und die Konditionen unterscheiden sich im Detail. Der Bund sowie einzelne Länder bieten sie bislang nicht an. Welche Regelung für Ihr Bundesland und Ihren Status gilt, prüfen wir im kostenlosen Beratungsgespräch.

03Ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich?

In den meisten Ländern ja. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entscheidet, bleibt in der Regel dauerhaft dabei – eine spätere Rückkehr zur klassischen Beihilfe mit privater Krankenversicherung ist meist ausgeschlossen. Genau deshalb sollte die Entscheidung gut überlegt und individuell durchgerechnet sein. Als freier Makler stellen wir beide Wege transparent gegenüber, ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ergebnis.

04Pauschale Beihilfe oder PKV – was ist günstiger?

Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Für junge, gesunde und gut verdienende Beamte ist die klassische Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung häufig deutlich günstiger und leistungsstärker. Die pauschale Beihilfe spielt ihre Stärken aus, wenn Vorerkrankungen vorliegen, mehrere Kinder mitversichert werden oder bereits eine GKV-Mitgliedschaft besteht. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – entscheidend ist der individuelle Vergleich.

05Sind Kinder und Partner bei der pauschalen Beihilfe mitversichert?

Über die gesetzliche Krankenversicherung können nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Das ist einer der zentralen Vorteile der pauschalen Beihilfe gegenüber der klassischen Beihilfe, bei der für jedes Familienmitglied der jeweilige Beihilfesatz und ein eigener PKV-Anteil gelten. Bei mehreren Kindern kann das den finanziellen Vergleich deutlich zugunsten der pauschalen Beihilfe verschieben.

06Gilt die pauschale Beihilfe auch im Ruhestand?

Grundsätzlich wird die pauschale Beihilfe auch im Ruhestand weitergezahlt, sofern die GKV-Mitgliedschaft fortbesteht. Allerdings ändern sich im Ruhestand die Beitragsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Entscheidung langfristig wirkt, lohnt es sich, schon beim Einstieg die Auswirkungen bis in die Pension mitzudenken. Auch das ist Teil unserer Beratung.

Weiterführende, neutrale Informationen zur Krankenversicherung für Beamte bietet der Verband der Privaten Krankenversicherung. Eine gute Ergänzung zur klassischen Beihilfe ist außerdem der Beihilfeergänzungstarif.

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