Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte:
BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
BU oder DU – diese Frage stellen sich viele Beamte. Die Antwort: Es ist kein Entweder-oder. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist eine BU mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel. Sie zahlt bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich bei der im Vertrag geregelten Entscheidung des Dienstherrn. Welche Klausel wirklich trägt und wie hoch Ihre Versorgungslücke ist, klären wir frei und persönlich – ohne Verkaufsdruck.
BU oder DU für Beamte? Der Unterschied auf einen Blick
Viele Beamte glauben, sie müssten sich zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden. Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeitsversicherung keine eigene Versicherungsart, sondern eine BU mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel – sie leistet bei beidem.
Berufsunfähigkeit (BU)
- Wer entscheidet?
- Der Versicherer prüft anhand ärztlicher Unterlagen.
- Auslöser
- Der vertraglich festgelegte Grad der Berufsunfähigkeit und Prognosezeitraum; konkrete Schwellen in den Bedingungen prüfen.
- Maßstab
- Bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf in gesunden Tagen.
Dienstunfähigkeit (DU)
- Wer entscheidet?
- Der Dienstherr entscheidet auf Grundlage der ärztlichen Beurteilung.
- Auslöser
- Die dienstrechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem anwendbaren Beamtenrecht.
- Maßstab
- Bezieht sich auf die Eignung für das konkrete Amt bzw. den Dienst.
Der entscheidende Punkt: Eine reine BU ohne Dienstunfähigkeitsklausel müsste im Leistungsfall selbst feststellen, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Mit einer echten DU-Klausel übernimmt der Versicherer dagegen das Entscheidung des Dienstherrn, soweit die Klausel sie erfasst. Ob die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte überhaupt sinnvoll ist, beleuchten wir ausführlich im Ratgeber DU-Versicherung – sinnvoll für Beamte?
Was bedeutet Dienstunfähigkeit – und wer entscheidet darüber?
Dienstunfähig ist ein Beamter, der aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Maßgeblich ist nicht eine starre Prozentgrenze, sondern die Feststellung durch den Amtsarzt. Er erstellt ein amtsärztliches Zeugnis, auf dessen Grundlage der Dienstherr über die Versetzung in den Ruhestand entscheidet.
Die rechtliche Grundlage ist landesrechtlich geprägt: Für Landes- und Kommunalbeamte gelten § 26 ff. BeamtStG in Verbindung mit den jeweiligen Landesbeamtengesetzen, für Bundesbeamte das BBG. Details – etwa zur begrenzten Dienstfähigkeit oder zur Wiedereingliederung – können je nach Bundesland und Dienstherr abweichen.
Genau hier liegt der Kern: Die Dienstunfähigkeit nach Beamtenrecht und die Berufsunfähigkeit nach Versicherungsbedingungen sind nicht deckungsgleich. Ein Beamter kann amtsärztlich dienstunfähig sein, ohne den 50-Prozent-BU-Maßstab zu erfüllen. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel würde eine reine BU dann unter Umständen nicht zahlen – die DU-Klausel schließt diese Lücke.
Lücke individuell klärenBU-Maßstab und DU-Maßstab im Vergleich
Berufsunfähigkeit
In der Regel ab 50 % voraussichtlich dauerhaft – vom Versicherer geprüft (tarifabhängig).
Dienstunfähigkeit
Keine feste Prozentgrenze – der Amtsarzt beurteilt die Dienstfähigkeit für das konkrete Amt.
Teildienstunfähigkeit
Bei eingeschränkter Dienstfähigkeit (reduzierte Stunden) sollte der Tarif anteilig leisten – Bedingung prüfen.
Gut zu wissen
Weil die Dienstunfähigkeit landesrechtlich geregelt ist, gelten je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedliche Voraussetzungen. Eine gute DU-Klausel muss den für Ihren Status maßgeblichen Auslöser eindeutig erfassen. Landesrecht und Bedingungen sind gemeinsam zu prüfen.
Wie ist ein dienstunfähiger Beamter über den Dienstherrn abgesichert?
Status, Dienstherr und Ursache bestimmen den staatlichen Versorgungsweg. Erst nach dieser Prüfung lässt sich die mögliche Netto-Lücke sinnvoll beziffern.
Wartezeit von fünf Jahren
Für Bundesbeamte setzt ein Ruhegehalt grundsätzlich die fünfjährige Wartezeit voraus; § 4 BeamtVG nennt Ausnahmen bei bestimmten dienstbedingten Schädigungen.
Höhe steigt mit den Dienstjahren
Das Ruhegehalt wächst mit der Dienstzeit – der Höchstsatz von 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 BeamtVG) wird erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht.
Ausnahme Dienstunfall
§ 4 BeamtVG nennt für den Bund eine Ausnahme von der Wartezeit bei dort beschriebenen dienstbedingten Schädigungen. Ein förmlich anerkannter Dienstunfall ist nicht die einzige Formulierung dieser Ausnahme.
Vor Ablauf der Wartezeit
Beim Bund kann vor Erfüllung der Wartezeit der regelmäßige Ruhegehaltsanspruch fehlen. § 4 BeamtVG enthält jedoch eine Ausnahme für bestimmte dienstbedingte Schädigungen. Eine mögliche Nachversicherung nach einer Entlassung ist nicht gleichbedeutend mit einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; deren Voraussetzungen sind gesondert zu klären.
Auch danach bleibt eine Lücke
Selbst mit erfülltem Anspruch fällt das Ruhegehalt zunächst niedrig aus, weil es mit den Dienstjahren wächst. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 BeamtVG) wird erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht. Zwischen Ruhegehalt und dem vorherigen Aktivgehalt bleibt damit eine Lücke, die eine private BU mit DU-Klausel abfedern kann.
Wir nennen hier bewusst keine festen Eurobeträge: Ruhegehalt und Erwerbsminderungsrente hängen von zu vielen individuellen Faktoren ab. Welche Lücke konkret bei Ihnen entsteht, rechnen wir im persönlichen Gespräch durch – als sinnvolle Ergänzung dazu sollten Beamte auch die Altersvorsorge für Beamte im Blick behalten.
Echte, unechte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt den vertraglichen Schutz bei Berufsunfähigkeit um einen Leistungsauslöser für Beamte. Entscheidend ist, was im Vertrag steht: Welcher Status wird erfasst, welche Entscheidung des Dienstherrn ist erforderlich und welche weiteren Voraussetzungen bleiben zu erfüllen? Ein amtsärztliches Gutachten allein ist keine pauschale Zusage einer Versicherungsrente.
| Prüfebene | Worauf Sie im Wortlaut achten | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|
| Echt oder unecht | Bindet der Vertrag die Leistungsprüfung an die wegen Dienstunfähigkeit erfolgte Behördenentscheidung, oder darf der Versicherer die gesundheitlichen Voraussetzungen zusätzlich eigenständig beurteilen? | Die Bezeichnung „echt“ ersetzt nicht die übrigen Vertragsbedingungen. |
| Vollständig oder unvollständig | Sind neben der Ruhestandsversetzung auch Entlassungen wegen Dienstunfähigkeit und Ihr Status auf Widerruf beziehungsweise Probe erfasst? | Eine Klausel für Lebenszeitbeamte muss nicht im Vorbereitungsdienst greifen. |
| Allgemeine, spezielle oder begrenzte Dienstfähigkeit | Welche dienstrechtliche Situation löst die vereinbarte Leistung aus? | Allgemeine DU bedeutet nicht automatisch Schutz bei Polizeidienstunfähigkeit oder reduzierter Arbeitszeit. |
| Dauer und Nachprüfung | Welche Nachweise, Fristen, Leistungsgrenzen und späteren Prüfungen nennt der Vertrag? | Eine vereinfachte Erstprüfung bedeutet keinen generellen Verzicht auf spätere Nachweise. |
Lesen Sie deshalb nicht nur den einzelnen Klauselsatz. Dazu gehören die Definitionen, die Bestimmungen zum Leistungsantrag und zur Nachprüfung sowie Sonderregeln für Dienstanfänger. Markieren Sie jede Einschränkung nach Beamtenstatus, Ursache, Leistungsdauer und Endalter. Lassen Sie Unklarheiten anhand der konkreten Bedingungsversion schriftlich erklären.
Die gesetzliche BU-Definition steht in § 172 VVG. Das Gesetz legt dort keine allgemeine 50-Prozent- oder Sechsmonatsgrenze fest. Solche Schwellen sind anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu prüfen. Die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit ist davon zu trennen; für Bundesbeamte regelt § 44 BBG unter anderem die dauernde Unfähigkeit und die Prüfung anderweitiger Verwendung.
Für wen ist die BU mit DU-Klausel besonders wichtig?
Grundsätzlich sinnvoll für alle Beamten – aber für einige Gruppen ist sie nahezu unverzichtbar, weil der staatliche Schutz (noch) nicht greift. Für den Vorbereitungsdienst finden Sie die Status- und Entlassungsprüfung im Guide zum DU-Schutz für Beamtenanwärter.
Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare)
Im Vorbereitungsdienst sind eine mögliche Entlassung, vorhandene Ansprüche und der passende Leistungsauslöser zu prüfen. Eine frühe Anfrage kann sinnvoll sein, garantiert aber weder Annahme noch einen bestimmten Beitrag.
Beamte auf Probe
Mögliche Versorgung hängt auf Probe von Ursache, Dienstherr und persönlichen Voraussetzungen ab. Passender privater Schutz kann eine bestätigte Einkommenslücke absichern.
Junge Beamte auf Lebenszeit
Innerhalb der fünfjährigen Wartezeit ist der staatliche Schutz noch lückenhaft – gerade hier ist die private Absicherung besonders wichtig.
Lehrer, Polizei und Justizvollzug
Tätigkeit und Laufbahn können besondere Anforderungen an die Dienstfähigkeit stellen. Prüfen Sie deshalb, ob die DU-Regelung zum konkreten Dienst passt.
Soldaten (gesonderter Hinweis)
Für Berufs- und Zeitsoldaten gilt ein eigener soldatenrechtlicher Versorgungsrahmen. Prüfen Sie Status, Dienstzeit, Ausscheidensgrund und mögliche Leistungen gesondert; eine pauschale Übertragung der Beamtenregeln oder Nachversicherungsaussage reicht nicht.
Auch der Beruf entscheidet über das Risiko: Wir betreuen unter anderem Berufsgruppen mit erhöhter Belastung – von der DU-Versicherung für Lehrer bis zur DU-Versicherung für Polizisten. Welche Konstellation auf Sie zutrifft, ordnen wir individuell ein.
Schon eine BU ohne DU-Klausel – wechseln, nachrüsten oder behalten?
Wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und dann verbeamtet wird, steht vor einer wichtigen Frage. Im Markt kursiert die pauschale Aussage „deine BU ist ohne DU-Klausel wertlos“ – das ist verkäuferisch und in dieser Form schlicht falsch. Vor einem Neuabschluss sollten Sie außerdem die Gesundheitsfragen vor dem Versicherungsantrag mit Ihren Unterlagen abgleichen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Alter und der Qualität Ihres Bestandsvertrags, Ihrem Gesundheitszustand seit Abschluss und den konkreten Wechsel- bzw. Nachversicherungsoptionen. Manche Versicherer ermöglichen einen Wechsel in einen DU-Tarif innerhalb bestimmter Fristen teils ohne erneute Gesundheitsprüfung – das ist allerdings versicherer-, tarif- und fristabhängig und nicht allgemeingültig.
Unsere klare Empfehlung: Bestehende Police zuerst kostenlos prüfen lassen, statt blind zu kündigen. Ein älterer, gut bedingter Vertrag mit niedrigem Eintrittsalter ist häufig wertvoller, als eine voreilige Kündigung vermuten lässt.
Bestehende BU prüfen lassenEntscheidungslogik im Überblick
Behalten
Wenn der Bestandsvertrag gut bedingt ist, eine hohe Rente sichert und ein Tausch die Gesundheitsprüfung neu öffnen würde.
Nachrüsten / Option nutzen
Wenn der Versicherer eine Wechsel- oder Nachversicherungsoption in einen DU-Tarif bietet – idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wechseln
Nur, wenn der neue Tarif spürbar bessere Bedingungen bringt und Ihr Gesundheitszustand eine Annahme zulässt.
Wichtig
Kündigen Sie eine bestehende BU niemals, bevor der neue Schutz verbindlich angenommen ist. Sonst riskieren Sie eine Lücke – oder bei zwischenzeitlich verschlechtertem Gesundheitszustand gar keinen neuen Vertrag mehr.
Worauf Beamte beim Vertrag achten müssen
Der Teufel steckt im Bedingungswerk. Eine vermeintlich günstige BU mit DU-Klausel kann im Ernstfall teuer werden, wenn entscheidende Punkte fehlen. Diese Checkliste zeigt, worauf es bei einer leistungsstarken Police für Beamte wirklich ankommt.
Besonders wichtig: Die abgesicherte BU-Rente sollte die gesamte Versorgungslücke decken – nicht nur die Dienstunfähigkeit. Und vor dem Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen stets vollständig und korrekt, denn der Versicherer prüft im Leistungsfall die vorvertragliche Anzeigepflicht – das gilt auch mit DU-Klausel.
Bedingungen prüfen lassenCheckliste für eine starke Police
- DU-Klausel mit eindeutig geregelter Bindung an die Entscheidung des Dienstherrn
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Teildienstunfähigkeit ausdrücklich mitversichert
- Klare Regelung für Beamte auf Probe und auf Widerruf
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Ausreichend hohe BU-Rente – nicht nur DU absichern
- Leistungsdauer bis zum Pensions- bzw. Endalter
- Unklare oder abgeschwächte „unechte“ Klauseln
- Versteckte Verweisungsmöglichkeiten
Tipp
Die anonyme Risikovoranfrage schützt vor unnötigen Ablehnungen in der Schufa-vergleichbaren Versicherer-Datenbank (HIS). Wir holen die Einschätzung mehrerer Versicherer ein, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird.
Vertrag prüfen: drei Unterlagen nebeneinanderlegen
Nehmen Sie Versicherungsschein, die zugehörigen Bedingungen und Ihre Ernennungsurkunde zur Hand. Prüfen Sie zuerst, ob Status und Berufsangabe stimmen. Vergleichen Sie danach die DU-Regelung mit den Voraussetzungen für eine Leistung bei Entlassung. Erst zum Schluss beurteilen Sie Rentenhöhe und Laufzeit anhand der eigenen Versorgungslücke.
Wenn Sie trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten, ist zusätzlich der Abschnitt zur begrenzten Dienstfähigkeit relevant. Er beantwortet eine andere Frage als die allgemeine DU-Klausel.
Was kostet eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte?
Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht – und wer einen verspricht, ist unseriös. Der Beitrag ergibt sich aus mehreren individuellen Faktoren.
Eintrittsalter
Ein jüngeres Eintrittsalter kann bei sonst gleichen Annahmen einen niedrigeren Beitrag ermöglichen. Entscheidend bleiben das individuelle Angebot und spätere Beitragsstufen.
Gesundheitszustand
Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Eine anonyme Risikovoranfrage schafft vorab Klarheit.
Versicherte BU-Rente
Je höher die abgesicherte monatliche Rente, desto höher der Beitrag. Die Rente sollte die Versorgungslücke realistisch decken.
Laufbahn und Beruf
Berufsgruppe, Laufbahn und tatsächliche Tätigkeit fließen in die individuelle Risikoeinstufung ein.
Endalter und DU-Tarif
Eine längere Leistungsdauer kann bei sonst gleichen Annahmen den Beitrag erhöhen. Vergleichen Sie Endalter und DU-Bedingungen zusammen mit dem konkreten Preis.
Ehrliche Einordnung statt Lockpreis
Der Beitrag richtet sich vor allem nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, der Höhe der versicherten BU-Rente, Ihrer Laufbahn und dem gewählten Endalter. Die DU-Klausel ist je nach Versicherer im Tarif enthalten oder kostet als gesonderter DU-Tarif einen Aufschlag. Genaue Beträge sind nur über ein individuelles Angebot seriös zu nennen.
Eine Faustregel: Junge Beamte und Anwärter zahlen deutlich weniger als Beamte, die erst spät abschließen – frühe Absicherung sichert niedrige Beiträge und einen in der Regel guten Gesundheitszustand. Alle hier genannten Größenordnungen sind abhängig von individuellen Faktoren, entsprechen dem Stand 2026 und ersetzen keine individuelle Berechnung. Eine erste Orientierung zu den Kosten der DU-Versicherung geben wir auf der zugehörigen Seite.
Beratung durch beamten-beratung24 – fairer Makler für Beamte
Wir sind ein freier Versicherungsmakler aus Mannheim, spezialisiert auf Beamte und seit 1993 am Markt. Frei heißt: Wir sind keinem Versicherer verpflichtet, sondern ausschließlich Ihren Interessen. Statt eines nackten Tarifvergleichs erhalten Sie eine ehrliche, persönliche Beratung – inklusive klarer Worte, wenn ein Wechsel gerade nicht sinnvoll ist.
Unser Anspruch: Sie verstehen, warum eine bestimmte DU-Klausel zu Ihrer Laufbahn passt – und welche Versorgungslücke sie konkret schließt. Den ganzen Weg von der ersten Frage bis zum Leistungsfall begleiten wir Sie persönlich. Einen Überblick über alle Bausteine rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
So läuft Ihre Beratung ab
Bedarfsanalyse
Wir klären Ihren Status (Anwärter, Probe, Lebenszeit), Ihre Laufbahn und die konkrete Versorgungslücke gegenüber dem Dienstherrn.
Bestandsprüfung
Bestehende Verträge prüfen wir neutral – ohne pauschale „kündigen“-Empfehlung und ohne Verkaufsdruck.
Anonyme Risikovoranfrage
Vor dem Antrag fragen wir bei mehreren Versicherern anonym an, um Annahmechancen und faire Konditionen auszuloten.
Versichererunabhängiger Vergleich
Wir vergleichen die DU-Klauseln am Markt und übersetzen das Bedingungswerk in eine verständliche Empfehlung.
Betreuung im Leistungsfall
Tritt der Ernstfall ein, begleiten wir Sie bei der Leistungsabwicklung gegenüber dem Versicherer.
Kostenlos & unverbindlich
Erstgespräch und Bestandscheck sind für Sie kostenfrei. Sie entscheiden in Ruhe – ohne Drängen und ohne Eigeninteresse unsererseits an einem bestimmten Versicherer.
Fragen zur BU mit Dienstunfähigkeitsklausel
01Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel kann neben der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit auch eine geregelte Entscheidung des Dienstherrn erfassen. Prüfen Sie, ob die Klausel für Ihren Status sowie bei Entlassung oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit gilt. Ein amtsärztliches Gutachten allein ist keine allgemeine Leistungszusage.
02Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit richtet sich nach der vereinbarten Definition und dem zuletzt ausgeübten Beruf. § 172 VVG enthält keine starre 50-Prozent- oder Sechsmonatsgrenze. Über die dienstrechtliche Folge einer Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr auf medizinischer Grundlage. Eine DU-Klausel regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung die Versicherungsleistung auslöst.
03Ist eine DU-Klausel in der BU für Beamte wirklich notwendig?
Eine reine BU muss bei einer dienstrechtlichen Entlassung oder Ruhestandsversetzung nicht leisten, wenn ihre eigenen Voraussetzungen fehlen. Prüfen Sie deshalb die passende DU-Regelung und den erfassten Status. Ob zusätzlicher Schutz nötig ist, hängt außerdem von Ihrer Versorgungslücke und vorhandenen Verträgen ab.
04Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist die richtige für Beamte?
Eine pauschale Tarifempfehlung wäre unseriös, weil sich Tarife und Bedingungen laufend ändern und jede Situation anders ist. Achten Sie auf die Auswahlkriterien: echte DU-Klausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung, mitversicherte Teildienstunfähigkeit, Nachversicherungsgarantie und eine ausreichend hohe Rente. Welcher Tarif zu Ihnen passt, ermitteln wir im versichererunabhängigen Vergleich – persönlich und auf Ihre Laufbahn zugeschnitten.
05Sollte ich meine bestehende BU ohne DU-Klausel wechseln, wenn ich Beamter werde?
Nicht blind kündigen. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Alter und Qualität des Bestandsvertrags und vor allem von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand ab. Ältere, gute Verträge sind häufig wertvoll und sollten nicht leichtfertig aufgegeben werden. Sinnvoller ist es, die bestehende Police zunächst kostenlos prüfen zu lassen und mögliche Wechsel- oder Nachversicherungsoptionen – teils ohne erneute Gesundheitsprüfung – zu nutzen. Solche Optionen sind allerdings versicherer-, tarif- und fristabhängig.
06Ab wann bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Dienstherrn?
Beim Bund setzt § 4 BeamtVG grundsätzlich fünf Jahre berücksichtigungsfähige Dienstzeit voraus; das Gesetz enthält eine Ausnahme für bestimmte dienstbedingte Schädigungen. Anspruch, Ruhestandsversetzung und Höhe der Versorgung sind getrennt zu prüfen. Für Beamte auf Probe unterscheiden § 49 BBG und § 28 BeamtStG nach der Ursache. Bei Landesbeamten gilt zusätzlich das jeweilige Landesversorgungsrecht. Eine Nachversicherung allein garantiert keine Erwerbsminderungsrente.
07Was kostet eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte und Anwärter?
Feste Preise gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, versicherter Rente, Laufbahn bzw. Beruf, Endalter und danach, ob der Versicherer für die DU-Klausel einen gesonderten Tarif berechnet. Anwärter und junge Beamte profitieren vom frühen Abschluss, weil Alter und Gesundheit dann günstig wirken. Eine belastbare Aussage ist nur über ein individuelles Angebot möglich – pauschale Eurobeträge wären irreführend.
Weiterführende, neutrale Informationen bieten der Finanztip-Ratgeber zur BU für Beamte sowie die rechtlichen Grundlagen im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Ob sich der Schutz für Sie lohnt, klären wir im Ratgeber DU-Versicherung – sinnvoll?
Bereit für Ihre persönliche Beratung?
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.