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Zurück zur HeilfürsorgeHeilfürsorge Polizei NRW

Freie Heilfürsorge für die
Polizei in NRW

Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen haben während des aktiven Dienstes Anspruch auf freie Heilfürsorge in NRW. Sie übernimmt die notwendige Krankenversorgung – doch bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen bleiben Lücken. Wir zeigen, wie Sie diese sinnvoll schließen.

Anspruch

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Anspruch auf freie Heilfürsorge in NRW haben Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte während ihrer aktiven Dienstzeit. Maßgeblich ist § 200 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) in Verbindung mit der Heilfürsorgeverordnung des Landes. Die Heilfürsorge Polizei NRW tritt damit an die Stelle einer eigenen Krankenversicherung der Polizei NRW: Während des Dienstes benötigen Sie weder Beihilfe noch eine beitragspflichtige Krankenversicherung für sich selbst.

Der Anspruch umfasst die notwendige ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie Krankenhaus- und Arzneimittelleistungen. Anders als die Beihilfe, die nur einen prozentualen Anteil erstattet, übernimmt die freie Heilfürsorge die abgedeckten Leistungen grundsätzlich vollständig – beitragsfrei und ohne Eigenanteil im Rahmen der Regelversorgung.

Wichtig: Der Anspruch gilt persönlich für den Vollzugsbeamten. Ehepartner und Kinder sind nicht über die freie Heilfürsorge versorgt – für sie gelten Beihilfe und gesetzliche oder private Krankenversicherung. Einen vollständigen Überblick über das System bietet unsere Seite zur freien Heilfürsorge für Beamte.

Anspruch prüfen lassen

Was die freie Heilfürsorge abdeckt

  • Ambulante ärztliche Behandlung beim Vertragsarzt
  • Stationäre Krankenhausbehandlung in der allgemeinen Pflegeklasse
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Heilmittel
  • Zahnärztliche Behandlung und Vorsorge (Grundversorgung)
  • Polizeiärztlicher und truppenärztlicher Dienst

* Im Rahmen der notwendigen Regelversorgung. Details regeln die Vorgaben des LZPD NRW und die Landesvorschriften NRW.

Versorgungslücken

Welche Lücken bleiben – und wie Sie sie schließen

Die freie Heilfürsorge in NRW ist solide, deckt aber nicht alles. Eine gezielte Polizei-NRW-Zusatzversicherung ergänzt genau die Bereiche, die im Alltag teuer werden.

Zahnersatz & Kieferorthopädie

Hochwertige Implantate, Kronen oder Brücken werden von der freien Heilfürsorge nur eingeschränkt oder gar nicht übernommen. Hier entstehen schnell vierstellige Eigenanteile.

Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen sind in der Regel nicht oder nur mit geringen Festbeträgen abgedeckt. Eine Brillenversicherung schließt diese Lücke.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer gehören nicht zur Regelversorgung der freien Heilfürsorge und lassen sich über eine stationäre Zusatzversicherung absichern.

Eine Zusatzversicherung für die Polizei in NRW ist freiwillig, aber in den meisten Fällen sinnvoll. Schon mit einem überschaubaren Monatsbeitrag lassen sich Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen absichern. Als freier Makler vergleichen wir über 40 Versicherer und empfehlen Ihnen ausschließlich Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation als Polizeibeamter passen.

Übergang in die Pension

Von der Heilfürsorge in Beihilfe und PKV

Die freie Heilfürsorge gilt nur während des aktiven Dienstes. Mit der Pensionierung endet sie ersatzlos – als Versorgungsempfänger erhalten Sie dann Beihilfe, deren Bemessungssatz im Ruhestand häufig auf 70 % steigt. Den verbleibenden Anteil müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.

Genau hier liegt das größte finanzielle Risiko: Wer erst kurz vor der Pension eine PKV abschließen will, durchläuft eine erneute Gesundheitsprüfung – mit dem Risiko von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen für zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen.

Die Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung. Sie sichert Ihnen schon während des aktiven Dienstes den späteren Zugang zur PKV zu den heutigen Konditionen – ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer den Dienstunfähigkeitsschutz mitdenkt, findet weitere Hinweise auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeit bei der Polizei.

Anwartschaft sichern

Krankenversorgung im Lebensverlauf

Aktiver DienstFreie Heilfürsorge
Familie (Partner/Kinder)Beihilfe + GKV/PKV
RuhestandBeihilfe + PKV

* Vereinfachte Darstellung. Konkrete Bemessungssätze und Anwartschaftsbedingungen klären wir individuell in der kostenlosen Beratung.

Häufige Fragen

Fragen zur freien Heilfürsorge der Polizei NRW

01Haben Polizeibeamte in NRW Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Ja. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Rechtsgrundlage ist § 200 des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) in Verbindung mit der Heilfürsorgeverordnung. Die freie Heilfürsorge übernimmt die notwendige Krankenversorgung, sodass Vollzugsbeamte während des aktiven Dienstes grundsätzlich keine eigene Krankenversicherung und keine Beihilfe benötigen.

02Was ist der Unterschied zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe?

Die freie Heilfürsorge übernimmt die Krankheitskosten in der Regel zu 100 % im Rahmen der Regelversorgung – Sie zahlen also keine Beiträge und keinen Eigenanteil für abgedeckte Leistungen. Die Beihilfe dagegen erstattet nur einen prozentualen Anteil (meist 50–70 %); den Rest decken Beamte über eine private Krankenversicherung ab. Polizeivollzugsbeamte in NRW sind während des aktiven Dienstes über die freie Heilfürsorge versorgt und wechseln erst mit der Pensionierung in das System aus Beihilfe und PKV.

03Welche Leistungen deckt die freie Heilfürsorge in NRW nicht ab?

Die freie Heilfürsorge orientiert sich an der notwendigen Regelversorgung. Nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden vor allem hochwertiger Zahnersatz und Implantate, Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer). Auch Leistungen für nicht heilfürsorgeberechtigte Familienangehörige sind nicht enthalten – Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Absicherung über Beihilfe oder gesetzliche bzw. private Krankenversicherung.

04Brauche ich als Polizist in NRW eine Anwartschaftsversicherung?

In den meisten Fällen ja. Mit der Pensionierung endet die freie Heilfürsorge und Sie wechseln in das System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung. Eine rechtzeitig abgeschlossene Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen den späteren Zugang zur PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge für zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen. Wer den Abschluss bis kurz vor der Pension aufschiebt, riskiert höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse.

05Was passiert mit meiner Krankenversorgung, wenn ich pensioniert werde?

Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die freie Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie dann Beihilfe – der Bemessungssatz steigt im Ruhestand häufig auf 70 %. Den verbleibenden Anteil decken Sie über eine private Krankenversicherung ab. Damit dieser Übergang reibungslos und bezahlbar gelingt, sollten Sie die passende PKV-Anwartschaft frühzeitig während des aktiven Dienstes sichern.

06Brauche ich als Polizeibeamter in NRW eine Pflegepflichtversicherung?

Ja, das ist Pflicht. Die freie Heilfürsorge deckt den Pflegefall nicht ab – die Pflegeversicherung ist davon ausdrücklich ausgenommen. Trotzdem besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherungspflicht. Deshalb müssen Polizeivollzugsbeamte in NRW bereits beim Dienstantritt einen Nachweis über eine eigene private Pflegepflichtversicherung erbringen. Fehlt dieser Nachweis, kann ein Bußgeld drohen. Wichtig: Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung ist nicht mit einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflegetagegeld) zu verwechseln.

07Übernimmt die Heilfürsorge in NRW Wahlleistungen im Krankenhaus?

Die freie Heilfürsorge selbst deckt nur die allgemeine Pflegeklasse. NRW geht jedoch einen Sonderweg: Schon während der aktiven Dienstzeit besteht ein Beihilfeanspruch von 50 % auf Krankenhaus-Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Sie können sich also stationär als Privatpatient behandeln lassen und tragen für das Zweibettzimmer in der Regel nur einen Eigenanteil von rund 25 € pro Tag. Die verbleibenden 50 % der Wahlleistungen lassen sich über eine günstige stationäre Zusatzversicherung absichern.

Leistungsumfang

Was die freie Heilfürsorge in NRW im Detail leistet

Der genaue Umfang ist in der Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW geregelt. Sie orientiert sich an den Leistungen des SGB V. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bereiche der Krankenversicherung der Polizei NRW voll abgedeckt sind und wo Eigenanteile bleiben.

Ärztliche Behandlung
Voll abgedeckt

Ambulante und fachärztliche Behandlung – teilweise über den polizeiärztlichen Dienst, teilweise über zugelassene Vertragsärzte. Auch Psychotherapie ist im Rahmen des § 28 SGB V umfasst.

Krankenhaus
Allgemeine Pflegeklasse

Stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse (§ 39 SGB V). NRW gewährt zusätzlich einen Beihilfeanspruch von 50 % auf Wahlleistungen – mehr dazu unten.

Arznei-, Heil- & Verbandmittel
Notwendige Versorgung

Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel werden im medizinisch notwendigen Umfang übernommen.

Zahnersatz
Eingeschränkt

Zahnärztliche Behandlung ist abgedeckt (§ 28 Abs. 2 SGB V), hochwertiger Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie jedoch nur begrenzt – hier verbleiben oft hohe Eigenanteile.

Hilfsmittel & Sehhilfen
Eingeschränkt

Hilfsmittel werden nach festen Vorgaben gewährt. Brillen und Kontaktlinsen sind nur mit geringen Festbeträgen oder gar nicht enthalten.

Pflegeabsicherung
Nicht enthalten

Der Pflegefall ist über die freie Heilfürsorge nicht abgedeckt. Eine eigene Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vereinfachte Darstellung nach der Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden Vorschriften. Welche Zusatzbausteine in Ihrem Fall sinnvoll sind, ordnen wir als freier Makler individuell ein – in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Pflicht beim Dienstantritt

Pflegepflichtversicherung: nicht über die Heilfürsorge abgedeckt

Ein Punkt, der bei der Krankenversicherung der Polizei NRW häufig übersehen wird: Die freie Heilfürsorge sichert Sie zwar im Krankheitsfall ab, nicht aber im Pflegefall. Die Pflegeversicherung ist ausdrücklich ausgenommen.

Da in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherungspflicht besteht, müssen Sie sich als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter eigenständig privat pflegepflichtversichern. Den entsprechenden Nachweis verlangt der Dienstherr bereits beim Dienstantritt – fehlt er, kann ein Bußgeld drohen.

Wichtig: Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung ist nicht dasselbe wie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung (etwa ein Pflegetagegeld). Welche Pflege-Bausteine als Polizei-NRW-Zusatzversicherung darüber hinaus sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hintergründe zum Gesamtsystem finden Sie auf unserer Seite zur freien Heilfürsorge für Beamte sowie zur Beihilfe.

Pflegeabsicherung klären

Das Wichtigste zur Pflegepflicht

  • Pflege ist nicht Teil der freien Heilfürsorge
  • Private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Nachweis bereits beim Dienstantritt erforderlich
  • Bei fehlendem Nachweis droht ein Bußgeld
  • Pflicht ≠ freiwillige Pflegezusatz (Pflegetagegeld)

Wahlleistungen im Krankenhaus (NRW)

Allgemeine Pflegeklasse100 % Heilfürsorge
Wahlleistungen (Beihilfe NRW)50 %
Eigenanteil Zweibettzimmerca. 25 €/Tag
Restlücke absicherbarverbl. 50 %

* Beispielhafte, vereinfachte Werte. Eigenanteile und Beihilfesätze können sich ändern; maßgeblich sind die geltenden Beihilfe- und Heilfürsorgevorschriften des Landes NRW.

NRW-Besonderheit

50 % Beihilfe für Krankenhaus-Wahlleistungen

Eine Besonderheit der Heilfürsorge Polizei NRW: Anders als in manchen anderen Bundesländern gewährt Nordrhein-Westfalen bereits während des aktiven Dienstes einen Beihilfeanspruch von 50 % auf Krankenhaus-Wahlleistungen. Das betrifft vor allem die privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und das Zweibettzimmer.

Praktisch bedeutet das: Sie können sich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln lassen, und das Land trägt die Hälfte dieser Kosten. Für das Zweibettzimmer verbleibt häufig nur ein moderater Eigenanteil von rund 25 € pro Tag – fällig nur, wenn Sie die Wahlleistung tatsächlich in Anspruch nehmen.

Die verbleibenden 50 % lassen sich über eine günstige stationäre Polizei-NRW-Zusatzversicherung vollständig schließen. Diese ergänzt die freie Heilfürsorge und macht Sie im Krankenhaus zum vollwertigen Privatpatienten. Welcher Tarif zu Ihnen passt, vergleichen wir als freier Makler über mehr als 40 Versicherer. Wer parallel den Berufsschutz prüfen möchte, findet Details zur Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei.

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