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Freie Heilfürsorge:
volle Kostenübernahme für bestimmte Beamte

Die freie Heilfürsorge übernimmt die notwendigen Krankheitskosten zu 100 % durch den Dienstherrn – ganz ohne prozentualen Eigenanteil. Sie gilt für Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr und Soldaten. Wir zeigen, was abgedeckt ist und wo eine Restkostenabsicherung sinnvoll ist.

Grundlagen

Was ist freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenfürsorge für Beamte: Der Dienstherr übernimmt die notwendigen Behandlungskosten vollständig – ohne den prozentualen Eigenanteil, der bei der klassischen Beihilfe üblich ist. Wer diese Frage stellt: Was ist freie Heilfürsorge, bekommt damit eine klare Antwort: 100 % Kostenübernahme während der aktiven Dienstzeit.

Sie wird Beamten gewährt, deren Tätigkeit mit besonderen körperlichen Belastungen oder Gefahren verbunden ist. Die Versorgung läuft direkt über den Dienstherrn beziehungsweise über zugewiesene Stellen, sodass während der Dienstzeit grundsätzlich keine private Krankenvollversicherung notwendig ist.

Wichtig zu wissen: Die freie Heilfürsorge gilt in der Regel nur für die berechtigte Person selbst. Ehepartner und Kinder sind davon meist nicht erfasst und werden weiterhin über die Beihilfe und eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert.

Heilfürsorge prüfen lassen

Die freie Heilfürsorge auf einen Blick

  • 100 % Kostenübernahme durch den Dienstherrn
  • Kein prozentualer Eigenanteil wie bei der Beihilfe
  • Keine private Krankenvollversicherung im aktiven Dienst nötig
  • Gilt grundsätzlich nur für die berechtigte Person
  • Endet mit dem Eintritt in den Ruhestand

Quelle u. a. LZPD Polizei NRW.

Leistungen

Leistungen der freien Heilfürsorge im Überblick

Die Leistungen der freien Heilfürsorge decken nahezu die gesamte medizinisch notwendige Grundversorgung ab – während des aktiven Dienstes und ohne Eigenbeteiligung.

Vorsorge & Ärztliche Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen sowie ambulante und fachärztliche Behandlung – inklusive Psychotherapie.

Medikamente & Hilfsmittel

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandsmaterial.

Krankenhaus & Reha

Stationäre Aufenthalte in der Regelversorgung sowie medizinisch notwendige Rehabilitation.

Schwangerschaft & Geburt

Schwangerschaftsvorsorge und die Kosten der Entbindung sind grundsätzlich abgedeckt.

Zahnbehandlung (Regelversorgung)

Notwendige Zahnbehandlungen gehören dazu – hochwertiger Zahnersatz dagegen meist nicht.

Notfallversorgung

Akut notwendige Behandlungen im Inland werden vom Dienstherrn getragen.

Wichtig: Was im Einzelfall zu den Leistungen der freien Heilfürsorge zählt, regelt der jeweilige Dienstherr in eigenen Heilfürsorgevorschriften. Über die Regelversorgung hinausgehende Komfort- und Sonderleistungen sind in der Regel nicht enthalten. Wo genau die Grenzen verlaufen und welche private Absicherung sinnvoll ist, prüfen wir als freier Makler individuell für Ihre Berufsgruppe – sprechen Sie uns an.

Anspruch

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist Beamten im Vollzugs- und Einsatzdienst vorbehalten – die Regelungen unterscheiden sich je nach Bund und Bundesland.

Polizeivollzugsbeamte

Je nach Bundesland erhalten Polizeibeamte freie Heilfürsorge – nicht jedoch flächendeckend. Manche Länder zahlen stattdessen Beihilfe. Maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht.

Bundespolizei

Vollzugsbeamte der Bundespolizei haben grundsätzlich Anspruch auf freie Heilfürsorge nach bundesrechtlichen Vorschriften.

Berufsfeuerwehr

Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst zählen vielfach zu den heilfürsorgeberechtigten Gruppen – auch hier hängt es vom Dienstherrn ab.

Soldatinnen & Soldaten

Bei der Bundeswehr greift die freie Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung während der Dienstzeit.

Justizvollzug (teilweise)

In einzelnen Ländern sind auch Beamte des Justizvollzugsdienstes heilfürsorgeberechtigt – die Einordnung variiert stark.

Familienangehörige

Ehepartner und Kinder sind in der Regel nicht heilfürsorgeberechtigt. Sie werden über Beihilfe und PKV abgesichert.

Ob im Einzelfall freie Heilfürsorge für Beamte gilt, ergibt sich aus den landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften. Einen guten Überblick für die Praxis bietet beispielsweise die Informationsschrift der Bezirksregierung Münster zu Heilfürsorge und Beihilfe.

Bundesländer & Berufsgruppen

Freie Heilfürsorge nach Bundesland

Ob und wie lange Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge erhalten, entscheidet das jeweilige Landesrecht. Die folgende Übersicht zeigt die unterschiedliche Handhabung auf einen Blick.

Bundesland / TrägerHeilfürsorgeAnmerkung
Baden-WürttembergDurchgängigAusbildung bis Pension
BayernNur Ausbildungdanach Beihilfe
BerlinNur Ausbildungdanach Beihilfe
BrandenburgNur Ausbildungdanach Beihilfe
BremenDurchgängigAusbildung bis Pension
HamburgDurchgängigBeihilfe nach Ausbildung möglich
HessenKeinedurchgehend Beihilfe
Mecklenburg-VorpommernDurchgängigAusbildung bis Pension
NiedersachsenDurchgängigBeihilfe nach Ausbildung möglich
Nordrhein-WestfalenDurchgängigAusbildung bis Pension
Rheinland-PfalzEingeschränktAusnahme Bereitschaftspolizei
SaarlandKeinedurchgehend Beihilfe
SachsenDurchgängigAusbildung bis Pension
Sachsen-AnhaltDurchgängigBeihilfe nach Ausbildung möglich
Schleswig-HolsteinDurchgängigBeihilfe nach Ausbildung möglich
ThüringenNur Ausbildungdanach Beihilfe
BundespolizeiDurchgängigAusbildung bis Pension

Soldaten & Bundespolizei

Soldatinnen und Soldaten erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bis zur Pensionierung; Behandlungen laufen grundsätzlich über den Truppenarzt. Vollzugsbeamte der Bundespolizei sind durchgängig heilfürsorgeberechtigt.

Feuerwehr & Justizvollzug

Für Berufsfeuerwehr und Justizvollzug gelten je nach Land Heilfürsorge oder Beihilfe. In Hamburg haben ab 2005 eingestellte Feuerwehrbeamte einmalig ein Wahlrecht. Ein generelles Wahlrecht nach Einstellungsdatum gibt es jedoch nicht – es zählt das Landesgesetz.

Hinweis: Die Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung; die Länderregelungen ändern sich immer wieder. Für die Praxis in Nordrhein-Westfalen lohnt etwa ein Blick auf unsere Seite zur freien Heilfürsorge für die Polizei NRW. Welche Regelung für Ihre Berufsgruppe und Ihr Bundesland aktuell gilt, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Einen guten Überblick bietet auch der DBV-Ratgeber zu Heilfürsorge und Beihilfe für Polizisten.

Heilfürsorge vs. Beihilfe

Heilfürsorge vs. Beihilfe: der Unterschied

Der zentrale Unterschied beim Vergleich Heilfürsorge vs. Beihilfe liegt im Eigenanteil: Die freie Heilfürsorge trägt die notwendigen Kosten vollständig, die Beihilfe dagegen erstattet nur einen festen Prozentsatz Ihrer Aufwendungen.

Beihilfeberechtigte müssen den verbleibenden Prozentanteil über eine private Krankenversicherung absichern. Heilfürsorgeberechtigte benötigen diese Restkosten-PKV während der Dienstzeit grundsätzlich nicht – ihr Schutz ist umfassender, aber an den aktiven Dienst gebunden.

Als freier Makler vergleichen wir über 40 Versicherer und beraten Sie unverbindlich – egal ob Sie heilfürsorge- oder beihilfeberechtigt sind.

Alles zur Heilfürsorge ansehen

Freie Heilfürsorge

100 % Kostenübernahme. Kein Eigenanteil. Nur im aktiven Dienst. Meist nur für die Person selbst.

Beihilfe

Prozentuale Erstattung (z. B. 50–70 %). Rest über PKV. Auch im Ruhestand. Familienangehörige absicherbar.

* Vereinfachte Darstellung. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Dienstherr, Bundesland und Statusgruppe ab.

Restkosten

Was die Heilfürsorge oft nicht abdeckt

Trotz „freier" Heilfürsorge bleiben Lücken – für diese Restkosten ist eine Zusatzversicherung sinnvoll.

Zahnersatz & Zahnregulierung

Kronen, Brücken, Implantate und Inlays werden von der freien Heilfürsorge meist nicht oder nur stark begrenzt übernommen.

Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen sind in der Regel ausgeschlossen oder nur mit geringen Festbeträgen abgedeckt.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer gehören üblicherweise nicht zum Leistungsumfang.

Behandlung im Ausland

Außerhalb Deutschlands greift die Heilfürsorge meist nicht – ein Auslandsschutz fehlt ohne Zusatzversicherung.

Restkostenabsicherung & Zusatzversicherung

Eine schlanke Zusatzversicherung schließt genau die Lücken der freien Heilfürsorge: Zahnersatz, Sehhilfen, Wahlleistungen im Krankenhaus und Auslandsschutz. So vermeiden Sie hohe Eigenanteile, ohne eine vollständige private Krankenversicherung abschließen zu müssen.

  • Zahnzusatz für Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Sehhilfen-Tarife für Brille und Kontaktlinsen
  • Stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer)
  • Auslandsreise-Krankenschutz
Restkosten clever absichern
Pflegeabsicherung

Pflegeversicherung trotz Heilfürsorge

Ein Punkt, der bei der freien Heilfürsorge gern übersehen wird: Pflegeleistungen sind nicht enthalten. Die Heilfürsorge deckt Krankheitskosten – das gesetzlich vorgeschriebene Pflegerisiko fällt nicht darunter.

Mit der Verbeamtung besteht daher die Pflicht zu einer privaten Pflegepflichtversicherung. Sie wird in der Regel über einen speziellen Beamtentarif (Tarifstufe PVB) abgeschlossen und besteht unabhängig von der Heilfürsorge – auch im späteren Ruhestand – fort.

Da die gesetzliche Pflegeleistung im Ernstfall häufig nicht ausreicht, kann zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Welcher Tarif zu Ihrer Situation passt, vergleichen wir als freier Makler kostenlos und unverbindlich.

Pflegeabsicherung prüfen lassen

Pflege & freie Heilfürsorge

  • Heilfürsorge enthält keine Pflegeleistungen
  • Private Pflegepflichtversicherung (PVB) ist Pflicht
  • Schutz besteht unabhängig von der Heilfürsorge fort
  • Optionale Pflegezusatzversicherung schließt Lücken

* Allgemeine Darstellung. Die konkrete Beitragshöhe und Tarifstufe hängen vom Einzelfall ab.

Pensionierung & Ausscheiden

Was passiert bei Pensionierung?

Die freie Heilfürsorge ist an den aktiven Dienst gebunden – mit dem Eintritt in den Ruhestand endet sie. Pensionäre wechseln dann in das Beihilfesystem: Der Dienstherr trägt nur noch einen prozentualen Beihilfeanteil, der verbleibende Teil muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Dieser Übergang ist der kritische Punkt. Wer sich erst kurz vor der Pension um eine PKV kümmert, zahlt durch das höhere Eintrittsalter spürbar mehr – und riskiert bei zwischenzeitlich entstandenen Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Die Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung. Sie sichert während der Dienstzeit schon den späteren Zugang zur PKV – ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu Konditionen des heutigen Eintrittsalters. Wir vergleichen die passenden Tarife für Sie.

Zur privaten Krankenversicherung

Übergang in den Ruhestand

1

Aktiver Dienst

Freie Heilfürsorge: 100 % Kostenübernahme durch den Dienstherrn.

2

Vor der Pension

Anwartschaft abschließen – sichert PKV-Zugang zu heutigen Konditionen.

3

Ruhestand

Wechsel in Beihilfe + private Krankenversicherung für den Restanteil.

* Allgemeine Darstellung. Der konkrete Beihilfesatz im Ruhestand und die Tarifwahl hängen vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Fragen zur freien Heilfürsorge

01Was ist freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine vollständige Übernahme der notwendigen Krankheitskosten durch den Dienstherrn – ohne prozentuale Eigenbeteiligung wie bei der Beihilfe. Sie wird bestimmten Beamtengruppen gewährt, deren Dienst mit besonderen Belastungen verbunden ist, etwa Polizeivollzugsbeamten einzelner Länder, der Bundespolizei, Feuerwehrleuten sowie Soldatinnen und Soldaten. Anders als bei der Beihilfe erhalten Heilfürsorgeberechtigte ihre Versorgung direkt vom Dienstherrn und benötigen während der aktiven Dienstzeit grundsätzlich keine private Krankenvollversicherung.

02Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Anspruch besteht für klar abgegrenzte Gruppen im Vollzugs- und Einsatzdienst. Dazu zählen je nach Land Polizeivollzugsbeamte, die Bundespolizei, Berufsfeuerwehrleute sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (truppenärztliche Versorgung). Wichtig: Die Regelungen sind nicht bundeseinheitlich. Manche Bundesländer gewähren ihren Polizeibeamten freie Heilfürsorge, andere zahlen stattdessen Beihilfe. Ob im konkreten Fall Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht beziehungsweise den bundesrechtlichen Vorschriften.

03Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?

Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die notwendigen Behandlungskosten vollständig, ohne dass ein prozentualer Eigenanteil verbleibt. Die Beihilfe dagegen erstattet nur einen festen Prozentsatz (z. B. 50 oder 70 Prozent), den Rest muss der Beamte über eine private Krankenversicherung absichern. Heilfürsorge ist damit umfassender, gilt aber nur während der aktiven Dienstzeit und meist nur für die berechtigte Person selbst – nicht für Familienangehörige. Diese sind in der Regel weiterhin über die Beihilfe und eine ergänzende PKV abgesichert.

04Welche Restkosten deckt die freie Heilfürsorge nicht ab?

Trotz des Namens „freie" Heilfürsorge ist der Leistungsumfang nicht grenzenlos. Typischerweise nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen, Sehhilfen wie Brillen, stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer) sowie Behandlungen im Ausland. Für diese Restkosten ist eine gezielte Zusatz- oder Restkostenversicherung sinnvoll, damit im Ernstfall keine hohen Eigenanteile entstehen.

05Was passiert mit der Heilfürsorge bei Pensionierung oder Ausscheiden?

Die freie Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst. Mit Eintritt in den Ruhestand wechseln Heilfürsorgeberechtigte in das Beihilfesystem: Der Dienstherr zahlt dann nur noch einen prozentualen Beihilfeanteil, den Rest müssen Pensionäre über eine private Krankenversicherung absichern. Wer rechtzeitig eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließt, sichert sich schon während der Dienstzeit den späteren PKV-Zugang zu günstigen Konditionen – ohne erneute oder verschärfte Gesundheitsprüfung im Pensionsalter.

06Gilt freie Heilfürsorge auch bei der Bundeswehr?

Soldatinnen und Soldaten erhalten die sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung – das funktionale Pendant zur freien Heilfürsorge. Auch hier werden notwendige Behandlungen vom Dienstherrn getragen. Familienangehörige sind davon jedoch nicht erfasst; sie sind über Beihilfe und PKV abzusichern. Und auch bei der Bundeswehr gilt: Mit dem Ausscheiden endet die truppenärztliche Versorgung, sodass eine rechtzeitige Planung des Übergangs in Beihilfe und PKV wichtig ist.

07In welchen Bundesländern gibt es freie Heilfürsorge für Polizisten?

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte ist nicht bundeseinheitlich. Durchgängig – also von der Ausbildung bis zur Pension – gewähren ihn unter anderem Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei. In Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen besteht freie Heilfürsorge dagegen nur während der Ausbildung; danach greift die Beihilfe. In Hessen und im Saarland erhalten Polizisten generell keine Heilfürsorge, sondern durchgehend Beihilfe. Diese Regelungen ändern sich gelegentlich – maßgeblich ist immer das aktuelle Landesrecht.

08Welche Leistungen umfasst die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge deckt nahezu die gesamte medizinisch notwendige Grundversorgung ab: Vorsorgeuntersuchungen, ambulante und stationäre ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation sowie Schwangerschaftsvorsorge und Geburt. Über diese Regelversorgung hinausgehende Komfort- und Sonderleistungen – etwa hochwertiger Zahnersatz, spezielle Sehhilfen oder stationäre Wahlleistungen – sind dagegen meist nicht oder nur eingeschränkt enthalten. Für diese Lücken empfiehlt sich eine gezielte Restkosten- oder Zusatzversicherung.

09Brauchen Heilfürsorgeberechtigte eine Pflegeversicherung?

Ja. Die freie Heilfürsorge umfasst keine Pflegeleistungen. Beamtinnen und Beamte sind daher verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen – in der Regel über einen speziellen Beamtentarif (Tarifstufe PVB). Diese deckt das gesetzlich vorgeschriebene Pflegerisiko ab und besteht unabhängig von der Heilfürsorge auch im Ruhestand fort. Wer hier eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung wünscht, kann den Schutz individuell aufstocken.

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