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BPolHfVHeilfürsorge Bundespolizei

Heilfürsorge bei der Bundespolizei: voll versorgt im Dienst – mit Lücken danach

Als Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei erhalten Sie während der aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge nach der BPolHfV – beitragsfrei und ohne Eigenanteil in der Regelversorgung. Doch bei Zahnersatz, Wahlleistungen und im Ausland bleibt sie schlank, Ihre Familie ist nicht eingeschlossen, und mit der Pension endet sie komplett. Diese Seite ordnet ein, was gedeckt ist – und welche Weichen Sie jetzt stellen sollten.

Bundespolizistin im hellen Bahnhof – freie Heilfürsorge bei der Bundespolizei

Im aktiven Dienst

100 % freie Heilfürsorge (BPolHfV)

01Anspruch & Rechtsgrundlage

Freie Heilfürsorge bei der Bundespolizei: wer sie bekommt und was sie ist

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Rechtsgrundlage ist die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV), erlassen auf Grundlage des Bundespolizeibeamtengesetzes. Der Gedanke dahinter: Wer für den Bund einen Vollzugsdienst mit besonderen körperlichen Anforderungen und Risiken leistet, soll sich um seine Krankenversorgung nicht selbst kümmern müssen. Der Dienstherr übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung vollständig – ohne Versicherungsbeitrag und ohne prozentualen Eigenanteil in der Regelversorgung.

Organisiert wird die Versorgung unter anderem über den polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei – vergleichbar mit der truppenärztlichen Versorgung bei der Bundeswehr. Daneben können Sie je nach Behandlungsanlass zugelassene Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch nehmen. Anders als bei der Beihilfe, die Krankheitskosten nur anteilig erstattet, rechnet die Heilfürsorge die abgedeckten Leistungen direkt ab. Wie sich das System grundsätzlich von Beihilfe und gesetzlicher Versicherung unterscheidet, erklärt unsere Übersicht zur freien Heilfürsorge für Beamte.

Wichtig für die Einordnung: Der Anspruch ist an den Polizeivollzugsdienst des Bundes geknüpft. Verwaltungsbeamte der Bundespolizei erhalten in der Regel keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe. Und während die Bundespolizei bundeseinheitlich nach der BPolHfV versorgt, regeln die Länder die Heilfürsorge ihrer Landespolizeien jeweils eigenständig – mit teils deutlichen Unterschieden, die wir auf der Seite zur Heilfürsorge bei der Polizei gegenüberstellen.

So komfortabel die Vollversorgung im Dienst ist, so wichtig ist ein zweiter Blick: Die Heilfürsorge ist eine Versorgung auf Zeit. Sie endet mit der Pensionierung, sie gilt nicht für Ihre Familie, und sie deckt bewusst nur die notwendige Regelversorgung. Genau aus diesen drei Eigenschaften ergeben sich die Vorsorgeentscheidungen, um die es auf dieser Seite geht – allen voran die Anwartschaftsversicherung für den späteren PKV-Einstieg.

Fact-Sheet BPolHfV

Stand 2026

01Rechtsgrundlage

Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)

02Ermächtigung

§ 70 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)

03Berechtigte

Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei im aktiven Dienst

04Träger

Dienstherr (Bund), u. a. über den polizeiärztlichen Dienst

05Eigenbeitrag

Keiner für die notwendige Regelversorgung

06Familie

Nicht eingeschlossen (Beihilfe + eigene Versicherung)

07Ende des Anspruchs

Mit Eintritt in den Ruhestand

Vereinfachte Zusammenfassung (Stand 2026). Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden Vorschriften des Bundes.

02Zwei Versorgungswelten

Aktiver Dienst vs. Ruhestand: der Systemwechsel, der jeden trifft

Die Heilfürsorge fühlt sich an wie eine Vollkasko fürs ganze Leben – ist aber auf die Dienstzeit befristet. Schalten Sie um und sehen Sie, wie sich Ihre Krankenversorgung mit der Pensionierung verändert und was das für Ihre Vorsorge heute bedeutet.

Wer trägt Ihre Krankheitskosten?

100 %
Freie Heilfürsorge (BPolHfV)

Im aktiven Dienst zahlen Sie für die medizinisch notwendige Regelversorgung weder Beiträge noch einen prozentualen Eigenanteil – der Dienstherr trägt die Kosten vollständig über die freie Heilfürsorge nach der BPolHfV.

Volle Versorgung – mit Rändern

Die freie Heilfürsorge deckt die notwendige ärztliche, zahnärztliche und stationäre Versorgung ab. An den Rändern bleibt sie jedoch bewusst schlank: Zahnersatz und Sehhilfen sind nur begrenzt enthalten, Wahlleistungen im Krankenhaus und ein umfassender Auslandsschutz in der Regel gar nicht. Ehepartner und Kinder sind überhaupt nicht über die Heilfürsorge abgesichert.

Was jetzt zu tun ist

Ergänzungstarife für Zahn, Krankenhaus und Ausland kosten in jungen Jahren wenig – und die Weiche für den Ruhestand stellen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung am besten, solange Sie gesund sind.

* Vereinfachte Darstellung (Stand 2026). Der Beihilfebemessungssatz im Ruhestand beträgt in der Regel 70 %, kann im Einzelfall aber abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften des Bundes.

Der entscheidende Punkt: Zwischen beiden Welten gibt es keinen automatischen Übergang. Der Bund stellt zur Pension auf Beihilfe um – die private Restkostenversicherung müssen Sie selbst organisieren. Wer das erst kurz vor dem Ruhestand tut, verhandelt aus der schwächsten Position seines Lebens. Wer früh eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung abschließt, macht aus dem Systemwechsel einen Formalakt.

03Leistungs-Ampel

Was die Heilfürsorge der Bundespolizei leistet – und was nicht

Die BPolHfV orientiert sich an der medizinisch notwendigen Versorgung. Die Ampel zeigt auf einen Blick, welche Bereiche voll gedeckt sind, wo Eigenanteile bleiben und was komplett außen vor ist. Filtern Sie nach Status, um gezielt die Lücken zu sehen.

Leistungskatalog — BPolHfV

10 Positionen

01Ambulante ärztliche Behandlung
Voll gedeckt

Medizinisch notwendige Behandlung über den polizeiärztlichen Dienst bzw. zugelassene Ärzte – ohne Beitrag und ohne prozentualen Eigenanteil.

02Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
Voll gedeckt

Stationäre Behandlung in der Regelversorgung wird übernommen. Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einzelzimmer gehören nicht dazu (siehe unten).

03Arznei-, Verband- & Heilmittel
Voll gedeckt

Verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel im medizinisch notwendigen Umfang, teilweise mit Festbeträgen.

04Zahnbehandlung (Grundversorgung)
Voll gedeckt

Zahnärztliche Behandlung und Vorsorge im Rahmen der notwendigen Grundversorgung sind Teil der Heilfürsorge.

05Zahnersatz, Implantate & Kieferorthopädie
Begrenzt

Nur eingeschränkte Zuschüsse. Bei hochwertigen Kronen, Brücken oder Implantaten bleiben schnell vierstellige Eigenanteile – eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke.

06Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen)
Begrenzt

In der Regel nur unter engen Voraussetzungen oder mit geringen Festbeträgen. Den Rest tragen Sie selbst.

07Auslandsschutz (private Reisen)
Begrenzt

Außerhalb Deutschlands ist der Schutz eingeschränkt; ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist in der Regel nicht gedeckt. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet wenige Euro im Jahr.

08Wahlleistungen im Krankenhaus
Nicht gedeckt

Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind keine Leistungen der Heilfürsorge – absicherbar über eine stationäre Zusatzversicherung.

09Ehepartner & Kinder
Nicht gedeckt

Die Heilfürsorge gilt nur für Sie persönlich. Ihre Familie wird über Beihilfe plus private Restkostenversicherung oder über die GKV abgesichert.

10Pflegefall
Nicht gedeckt

Pflege ist von der Heilfürsorge ausgenommen. Eine private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eigenständig abgeschlossen werden.

Vereinfachte Orientierung nach der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV), Stand 2026. Verbindlich sind ausschließlich die geltenden Vorschriften und die Entscheidungen des ärztlichen Dienstes der Bundespolizei im Einzelfall.

04Familie

Ihre Familie ist nicht mitversichert – so sichern Sie sie ab

Der häufigste Irrtum rund um die Heilfürsorge: Viele Beamte gehen davon aus, dass Ehepartner und Kinder automatisch mitversorgt sind. Das ist nicht der Fall – die Heilfürsorge ist ein streng persönlicher Anspruch.

Panel A / Heilfürsorge

Sie als Vollzugsbeamter

Während des aktiven Dienstes sind Sie über die freie Heilfürsorge versorgt – beitragsfrei und ohne Eigenanteil in der Regelversorgung. Eine eigene Krankenversicherung brauchen Sie in dieser Zeit nicht.

Was Sie dennoch brauchen: die gesetzlich vorgeschriebene private Pflegepflichtversicherung, sinnvolle Ergänzungstarife für die Ränder der Heilfürsorge – und die Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst.

Panel B / Eigenes Konzept nötig

Ehepartner & Kinder

Ihre Familie hat keinen Heilfürsorgeanspruch. Berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten über Sie in der Regel Beihilfe – häufig 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder – und decken den Rest über eine private Restkostenversicherung ab.

Alternativ bleibt die gesetzliche Krankenversicherung, etwa über die Berufstätigkeit des Partners. Welcher Weg günstiger und leistungsstärker ist, zeigt ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamtenfamilien – gerechnet auf Ihre konkreten Zahlen.

Gerade bei Kindern lohnt die frühe Entscheidung: Die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung ist für Beamtenfamilien oft überraschend günstig, hängt aber von Einkommen, Kinderzahl und Gesundheitszustand ab. Pauschale Antworten gibt es hier nicht – dafür eine kostenlose Vergleichsrechnung von uns als freiem Makler mit Zugriff auf über 40 Versicherer.

05Lücke → Lösung

Jede Lücke der Heilfürsorge hat eine bezahlbare Lösung

Keine der Lücken ist ein Konstruktionsfehler – die Heilfürsorge soll die notwendige Versorgung sichern, nicht den Komfort. Entscheidend ist, die Lücken zu kennen und gezielt zu schließen, statt alles oder nichts zu versichern.

Dossier — Versorgungslücken

06 Positionen · Stand 2026

POS 01Zahnersatz & ImplantateZahnzusatzversicherung

Hochwertige Kronen, Brücken und Implantate werden nur begrenzt bezuschusst – Eigenanteile erreichen schnell vierstellige Beträge.

POS 02Wahlleistungen im KrankenhausStationäre Zusatzversicherung

Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind keine Heilfürsorgeleistung und müssten privat gezahlt werden.

POS 03Private AuslandsreisenAuslandsreisekrankenversicherung

Eingeschränkter Schutz außerhalb Deutschlands; ein Rücktransport ist in der Regel nicht gedeckt.

POS 04Ende der Heilfürsorge zur PensionAnwartschaftsversicherung

Ohne Vorsorge drohen beim PKV-Einstieg mit Anfang 60 Gesundheitsprüfung, Zuschläge und hohe Beiträge.

Die Familie ist nicht über die Heilfürsorge versorgt und braucht ein eigenes Absicherungskonzept.

Wer vorzeitig dienstunfähig wird, verliert Einkommen – die Heilfürsorge ersetzt keine Bezüge.

Beiträge für Ergänzungstarife hängen von Alter, Tarif und Leistungsumfang ab (Stand 2026). Nicht jeder Baustein ist für jeden sinnvoll – wir sagen Ihnen auch, worauf Sie verzichten können.

§ 1Die wichtigste Weiche

Anwartschaft: Ihre Eintrittskarte in die PKV – zu heutigen Konditionen

Der Tag der Pensionierung ist der teuerste Tag im Versicherungsleben eines Heilfürsorgeberechtigten – wenn er unvorbereitet kommt. Sie brauchen dann zwingend eine private Krankenversicherung für die rund 30 Prozent, die die Beihilfe nicht trägt. Der Versicherer prüft Ihre Gesundheit zu diesem Zeitpunkt: mit allen Diagnosen aus Jahrzehnten Vollzugsdienst, und er stuft Sie zum dann erreichten Alter ein.

Eine Anwartschaftsversicherung dreht diese Logik um. Sie schließen sie während der aktiven Dienstzeit ab – die kleine Anwartschaft konserviert Ihren heutigen Gesundheitszustand, die große baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und dämpft so den späteren Beitrag. Der laufende Beitrag für die Anwartschaft selbst liegt je nach Variante, Tarif und Eintrittsalter meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat (Stand 2026).

Alle Details, Varianten und typischen Fehler haben wir auf der Seite zur PKV-Anwartschaft für Beamte mit Heilfürsorge zusammengefasst.

Anwartschaft jetzt prüfen lassen

Ohne Anwartschaft

PKV-Antrag mit Anfang 60. Volle Gesundheitsprüfung mit allen dokumentierten Diagnosen. Je nach Befund Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Beitragseinstufung zum erreichten Alter – ohne angesparte Alterungsrückstellungen.

Mit Anwartschaft

Übergang in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung – der Gesundheitszustand vom Abschlusstag zählt. Bei der großen Anwartschaft zusätzlich Alterungsrückstellungen, die den Ruhestandsbeitrag spürbar dämpfen können.

Übrigens: Auch bei vorzeitiger Polizeidienstunfähigkeit endet die Heilfürsorge mit der Versetzung in den Ruhestand. Die Anwartschaft schützt also nicht nur den Plan-Ruhestand – zusammen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten auch den ungeplanten.

06Ihre Vorsorge-Agenda

Drei Weichen, die Sie während der aktiven Dienstzeit stellen

Weiche 01 / PKV-Zugang

Anwartschaft sichern

Die wichtigste Weiche überhaupt: Eine Anwartschaftsversicherung konserviert Ihren heutigen Gesundheitszustand für den PKV-Einstieg zur Pension. Je früher der Abschluss, desto günstiger die Konditionen – und desto sicherer der Übergang ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Weiche 02 / Ergänzungstarife

Ränder der Heilfürsorge schließen

Zahnzusatz, stationäre Zusatzversicherung und Auslandsschutz kosten in jungen Jahren wenig und verhindern genau die Eigenanteile, die im Alltag am häufigsten anfallen. Welche Bausteine sich für Sie rechnen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – nicht jeder braucht alles.

Weiche 03 / Dienstunfähigkeit

Einkommen absichern

Die Heilfürsorge zahlt Behandlungen, aber keine Bezüge. Gegen das finanzielle Risiko einer Polizeidienstunfähigkeit hilft nur eine eigene Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel – gerade für Vollzugsbeamte mit erhöhtem Berufsrisiko.

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Die Anwartschaft ist die Weiche mit der größten finanziellen Tragweite und dem stärksten Zeitdruck – jedes Jahr Aufschub bedeutet ein höheres Eintrittsalter und das Risiko neuer Diagnosen. Ergänzungstarife und Einkommensschutz lassen sich flexibler nachziehen, werden mit steigendem Alter aber ebenfalls teurer.

Häufige Fragen

Fragen zur Heilfürsorge bei der Bundespolizei

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten als freier Makler ohne Verkaufsdruck.

0621 / 129 13 0
01Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge bei der Bundespolizei?

Anspruch auf freie Heilfürsorge haben Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei während ihrer aktiven Dienstzeit – vom Anwärter bis zum Beamten auf Lebenszeit. Rechtsgrundlage ist die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) auf Basis des Bundespolizeibeamtengesetzes. Verwaltungsbeamte der Bundespolizei sind dagegen in der Regel beihilfeberechtigt und benötigen eine eigene Krankenversicherung. Der Anspruch gilt persönlich: Ehepartner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge abgesichert.

02Was deckt die Heilfürsorge der Bundespolizei nicht ab?

Die Heilfürsorge orientiert sich an der medizinisch notwendigen Regelversorgung. Nur begrenzt oder gar nicht übernommen werden vor allem hochwertiger Zahnersatz und Implantate, Sehhilfen, Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlungskosten auf privaten Auslandsreisen. Auch der Pflegefall ist ausgenommen – eine private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Ränder lassen sich über gezielte Ergänzungsversicherungen mit überschaubaren Beiträgen schließen.

03Ist meine Familie über die Heilfürsorge der Bundespolizei mitversichert?

Nein. Die freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für Sie als Polizeivollzugsbeamten. Ehepartner und Kinder haben in der Regel einen eigenen Beihilfeanspruch über Sie als Beamten und decken den verbleibenden Anteil über eine private Restkostenversicherung ab – oder sie sind gesetzlich versichert, etwa über eine eigene Berufstätigkeit. Welcher Weg für Ihre Familie günstiger und leistungsstärker ist, rechnen wir in der kostenlosen Beratung konkret durch.

04Was passiert mit der Heilfürsorge, wenn ich pensioniert werde?

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten Sie dann Beihilfe, in der Regel mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent. Die verbleibenden rund 30 Prozent der Krankheitskosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken – und zahlen damit erstmals eigene Krankenversicherungsbeiträge. Dieser Systemwechsel ist planbar und sollte lange vor der Pension vorbereitet werden.

05Warum brauche ich als Bundespolizist eine Anwartschaftsversicherung?

Weil der PKV-Einstieg zur Pension sonst zum ungünstigsten Zeitpunkt Ihres Lebens stattfindet: mit Anfang 60, mit allen bis dahin dokumentierten Diagnosen und mit einer Beitragseinstufung zum dann erreichten Alter. Eine Anwartschaftsversicherung, die Sie während der aktiven Dienstzeit abschließen, sichert den späteren Zugang zur PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen aufgebaut, die den Beitrag im Ruhestand dämpfen. Der Beitrag für die Anwartschaft selbst liegt je nach Variante, Tarif und Alter meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat (Stand 2026).

06Welche Zusatzversicherungen sind für Bundespolizisten sinnvoll?

Am häufigsten lohnen sich drei Bausteine: eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Implantate, eine stationäre Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung für private Reisen. Dazu kommt die gesetzlich vorgeschriebene private Pflegepflichtversicherung. Was davon in Ihrer Situation wirklich nötig ist, hängt von Alter, Familie und Reiseverhalten ab – als freier Makler vergleichen wir dafür Tarife von über 40 Versicherern und raten auch ab, wo ein Baustein nichts bringt.

07Gilt die Heilfürsorge der Bundespolizei auch im Ausland?

Nur eingeschränkt. Bei dienstlichen Auslandsverwendungen ist die Versorgung geregelt, auf privaten Reisen außerhalb Deutschlands bestehen jedoch Lücken – insbesondere ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland ist in der Regel nicht gedeckt und kann fünfstellige Kosten verursachen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke für wenige Euro im Jahr und gehört deshalb zu den am klarsten empfehlenswerten Ergänzungen für Heilfürsorgeberechtigte.

1993Beamtenberatung24

Heilfürsorge-Check für Bundespolizisten – kostenlos & unverbindlich

Seit 1993 beraten wir als freier Versicherungsmakler aus Mannheim Beamtinnen und Beamte – auch Vollzugsbeamte der Bundespolizei. Wir prüfen, welche Ergänzungen sich für Sie wirklich lohnen, vergleichen Anwartschafts- und Zusatztarife aus über 40 Versicherern und sagen ebenso klar, worauf Sie verzichten können. Mit persönlichem Ansprechpartner statt Hotline.

So läuft der Check ab

Im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation: Dienstjahre, Familienstand, geplante Laufbahn und vorhandene Verträge. Daraus entsteht eine ehrliche Prioritätenliste – von der Anwartschaft über Ergänzungstarife bis zum Einkommensschutz.

Sie erhalten konkrete Tarifvorschläge mit nachvollziehbarer Begründung und entscheiden in Ruhe. Kostenlos, unverbindlich und frei – wir sind keinem Versicherer verpflichtet, sondern Ihnen.

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Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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