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Zurück zur HeilfürsorgeFreie Heilfürsorge Polizei

Freie Heilfürsorge der Polizei:
stark – aber nicht lückenlos.

Die freie Heilfürsorge übernimmt für Polizeibeamte die Krankheitskosten als Sachleistung des Dienstherrn – weder gesetzlich noch privat versichert, sondern auf Basis der Fürsorgepflicht. Doch sie gilt nur für den Beamten selbst, endet meist mit dem Dienst und deckt Wahlleistungen wie hochwertigen Zahnersatz nicht ab. Wo Ihre echten Lücken liegen, prüfen wir frei und kostenlos.

Sachleistung ohne EigenanteilFamilie braucht eigene AbsicherungAnwartschaft für die Zeit danach
Definition

Was ist die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte?

Die freie Heilfürsorge der Polizei ist eine Sachleistung, die der Dienstherr seinen aktiven Polizeivollzugsbeamten auf Grundlage der Fürsorgepflicht gewährt. Sie übernimmt die notwendigen und angemessenen Krankheitskosten, die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit erforderlich sind – ohne Beiträge und ohne klassische Eigenbeteiligung.

Wichtig für das Verständnis: Die Heilfürsorge ist weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung, sondern ein sonstiger Kostenträger des Dienstherrn. Polizeibeamte mit Heilfürsorge sind also keine Privatversicherten. Der Leistungsumfang orientiert sich grundsätzlich am SGB V und damit am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Genau aus dieser Konstruktion ergeben sich die zentralen Fragen dieser Seite: Wer hat überhaupt Anspruch, was zahlt die Heilfürsorge konkret – und wo bleiben trotz freier Heilfürsorge Lücken, die Sie selbst absichern müssen? Eine allgemeine Einordnung bietet unsere Übersicht zur freien Heilfürsorge.

Lücken kostenlos prüfen lassen

Heilfürsorge auf einen Blick

Sonstiger Kostenträger

Leistung des Dienstherrn aus der Fürsorgepflicht – nicht GKV, nicht PKV.

Beitragsfreie Sachleistung

Keine monatlichen Beiträge, Abrechnung direkt über die Abrechnungsstelle.

Niveau wie SGB V

Leistungsumfang grundsätzlich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nur für den Beamten

Keine Familienversicherung – Partner und Kinder brauchen eigene Absicherung.

Gut zu wissen

Die freie Heilfürsorge zählt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG und kann gesetzlich geändert werden. Soldaten der Bundeswehr erhalten übrigens keine klassische Heilfürsorge, sondern die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach § 69a BBesG – beides darf man nicht verwechseln.

Anspruch

Wer hat Anspruch? Bund vs. Länder im Überblick

Anspruch auf freie Heilfürsorge haben grundsätzlich nur aktive Polizeivollzugsbeamte – und auch das hängt davon ab, ob der Bund oder ein Land der Dienstherr ist.

Bundespolizei

Beamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG – soweit sie sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden haben. Hier besteht also ein Wahlrecht, das gut überlegt sein will.

Landespolizeien

Die Landespolizeien sind landesrechtlich geregelt – über die jeweiligen Landesbeamtengesetze und Heilfürsorge-Verordnungen. Ob und in welchem Umfang freie Heilfürsorge gewährt wird, unterscheidet sich daher von Land zu Land.

Nur Vollzugsbeamte

Der Anspruch besteht ausschließlich für aktive Polizeivollzugsbeamte. Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte der Polizei haben keine Heilfürsorge und sichern sich über Beihilfe + PKV oder die GKV ab.

Ob Sie als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter konkret Anspruch auf freie Heilfürsorge haben und welche Regelung für Ihren Dienstherrn gilt, klären wir verbindlich im kostenlosen Gespräch – bundesweit und unabhängig vom Bundesland.

Bund vs. Länder

Freie Heilfürsorge je Bundesland: große Unterschiede

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Manche Länder gewähren ihren Polizisten freie Heilfürsorge, andere setzen auf Beihilfe + PKV, teils bestehen Wahlrechte oder Auslaufmodelle.

Mit Heilfürsorge

Länder mit freier Heilfürsorge

In einer Reihe von Bundesländern erhalten Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge. Ein bekanntes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen mit Anspruch aus § 112 LBG NRW und Details in der FHVOPol NRW – ohne Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten.

Beihilfe + PKV

Länder mit Beihilfe-Lösung

Andere Länder gewähren ihren Polizisten statt oder neben der Heilfürsorge die klassische Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für andere Beamte.

Regions- und stichtagsabhängig

Die Regelungen ändern sich und sind je Land unterschiedlich. Eine feststehende Vollliste wäre schnell veraltet – deshalb gilt: individuell prüfen, am besten für Ihren konkreten Status und Ihr Land.

Für einzelne Länder gibt es eigene Spezialseiten mit den dortigen Details. Den wichtigen Sonderfall behandeln wir ausführlich auf unserer Seite zur freien Heilfürsorge der Polizei in NRW. Eine erste neutrale Orientierung zur Rechtslage liefert außerdem der Artikel zur Heilfürsorge bei Wikipedia.

Leistungsumfang

Was die Heilfürsorge bezahlt – und was nicht

Die freie Heilfürsorge übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung grundsätzlich im Umfang des SGB V – also auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie die notwendige Zahnbehandlung.

Geleistet wird als Sachleistung: Abgerechnet wird in der Regel direkt zwischen Leistungserbringer und Abrechnungsstelle, ohne dass der Beamte in Vorleistung treten muss. Eine Kostenerstattung gibt es nur in Ausnahmen – etwa bei Behandlungen im Ausland oder teils bei Fahrtkosten. Bei bestimmten Leistungen kann der Polizeiärztliche Dienst eine vorherige Genehmigung verlangen.

Entscheidend ist aber, was nicht selbstverständlich enthalten ist: Alles, was über das GKV-Niveau hinausgeht – Chefarztbehandlung, das Ein-Bett-Zimmer, hochwertiger Zahnersatz oder die Brille – ist in der Regel nicht abgedeckt. Genau hier entstehen die Restkostenlücken, um die es im nächsten Abschnitt geht.

Leistungsumfang besprechen

Das übernimmt die Heilfürsorge in der Regel

Ambulante & stationäre Behandlung

Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und notwendige Heilbehandlungen werden grundsätzlich im Umfang des SGB V – also auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung – übernommen.

Arznei-, Heil- & Hilfsmittel

Verordnete Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie sowie notwendige Hilfsmittel gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang – nach den jeweils geltenden Regelungen.

Sachleistung ohne Eigenanteil

Abgerechnet wird in der Regel direkt zwischen Leistungserbringer und Abrechnungsstelle. Eine Kostenerstattung gibt es nur in Ausnahmen, etwa im Ausland oder teils bei Fahrtkosten.

Grundprinzip. Der genaue Umfang richtet sich nach der jeweiligen Heilfürsorge-Regelung des Dienstherrn.

Wichtig

„Grundsätzlich im Umfang SGB V" bedeutet nicht „alles zu 100 Prozent". Wahlleistungen und Komfort über dem GKV-Standard müssen Sie selbst absichern – darauf zielt die Restkostenanalyse.

Restkostenlücken

Wo die freie Heilfürsorge nicht reicht

Die Heilfürsorge ist eine starke Grundabsicherung – aber sie deckt nur das GKV-Niveau. Genau dort, wo Sie sich bessere oder zusätzliche Leistungen wünschen, bleiben Lücken.

Typische Lücken

Was die Heilfürsorge meist nicht zahlt

  • Hochwertiger Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Wahlleistungen
  • Sehhilfen – Brille und Kontaktlinsen werden über das GKV-Niveau hinaus meist nicht erstattet
  • Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden
  • Stationäre Wahlleistungen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer
  • Auslandsreise-Krankenschutz über die Sachleistung hinaus
  • Pflegeleistungen sowie Absicherung für die Zeit nach dem aktiven Dienst
Die Lösung

So schließen Sie die Lücken

Für genau diese Lücken gibt es spezielle Zusatzbausteine – oft als Heilfürsorge-Ergänzungstarif oder Polizei-Zusatzversicherung bezeichnet. Sie setzen dort an, wo das GKV-Niveau endet: beim Zahnersatz, bei stationären Wahlleistungen, bei der Sehhilfe oder beim Heilpraktiker.

Welche Bausteine Sie wirklich brauchen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – nicht jeder benötigt alles. Konkrete Fixpreise nennen wir bewusst nicht: Der Beitrag hängt von Alter, gewünschtem Leistungsumfang und Tarif ab. Zur Einordnung dienen ausschließlich ehrliche Beispielspannen, die eine individuelle Berechnung nicht ersetzen.

Unser Ansatz

Statt einen Tarif zu verkaufen, prüfen wir zuerst Ihre tatsächlichen Lücken – und empfehlen nur die Bausteine, die für Sie sinnvoll sind.

Neben der reinen Krankenabsicherung sollten Polizeibeamte auch an das Risiko denken, vorzeitig dienstunfähig zu werden – gerade im Vollzugsdienst. Wie Sie sich davor schützen, lesen Sie auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten.

Familie absichern: Ehepartner und Kinder

Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Die freie Heilfürsorge ist keine Familienversicherung. Sie gilt ausschließlich für den aktiven Polizeibeamten selbst. Ehepartner und Kinder sind über die Heilfürsorge nicht mitversichert und brauchen eine eigene Krankenabsicherung.

Für die Familie kommt – je nach Beihilfeanspruch, Einkommen und Situation – meist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Welche Lösung passt, hängt vom Einzelfall ab. Wie die private Krankenversicherung für Beamte funktioniert und worauf Sie bei der Familienabsicherung achten sollten, erklären wir ausführlich – und beziehen es in Ihre persönliche Beratung mit ein.

Nach der Dienstzeit

Heilfürsorge endet: Anwartschaft & PKV rechtzeitig sichern

Die freie Heilfürsorge ist an den aktiven Dienst gebunden. In der Regel endet sie mit dem Eintritt in den Ruhestand oder dem Ausscheiden aus dem Polizeidienst – landesrechtliche Sonderfälle sind möglich. Danach gilt für Polizeibeamte üblicherweise Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung.

Das Problem dabei: Wer erst zum Dienstende eine PKV abschließen will, muss dann eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Bei zwischenzeitlich aufgetretenen Vorerkrankungen drohen Risikozuschläge oder im ungünstigsten Fall sogar eine Ablehnung.

Die Lösung ist eine rechtzeitige Anwartschaftsversicherung: Sie sichert Ihnen schon während der Heilfürsorge-Zeit den Gesundheitszustand und die späteren Konditionen in der PKV. Wer früh handelt, vermeidet böse Überraschungen am Ende des Berufslebens.

Anwartschaft frühzeitig sichern

Warum frühzeitig handeln?

Gesundheitsprüfung umgehen

Die Anwartschaft friert Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren PKV-Eintritt ein.

Risikozuschläge vermeiden

Ohne Anwartschaft können neu aufgetretene Erkrankungen den PKV-Beitrag dauerhaft verteuern.

Ablehnung ausschließen

Die Anwartschaft sichert den Zugang zur PKV – unabhängig vom Gesundheitszustand zum Dienstende.

Gut zu wissen

Die Beitragshöhe einer Anwartschaft hängt von Alter und Variante ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Wir rechnen Ihre persönliche Lösung im Beratungsgespräch konkret durch.

Der Vergleich

Freie Heilfürsorge vs. Beihilfe + PKV: der ehrliche Vergleich

Sachleistung oder Kostenerstattung? Beide Wege haben eigene Stärken – gerade wo ein Wahlrecht besteht, lohnt sich der nüchterne Blick statt des Bauchgefühls.

Freie Heilfürsorge

Sachleistung des Dienstherrn

  • Sachleistung des Dienstherrn – keine Beiträge, keine Eigenbeteiligung
  • Leistungsumfang grundsätzlich auf GKV-Niveau (SGB V)
  • Gilt nur für den aktiven Polizeibeamten selbst
  • Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) meist nicht enthalten
  • Endet in der Regel mit dem aktiven Dienst
Beihilfe + PKV

Kostenerstattung mit Wahlfreiheit

  • Kostenerstattung: Beihilfe vom Dienstherrn + ergänzende PKV
  • Mehr Wahlfreiheit und oft höheres Leistungsniveau möglich
  • Familie kann beihilfekonform mit abgesichert werden
  • Privatpatienten-Leistungen wie Chefarzt wählbar
  • Bleibt auch im Ruhestand bestehen (Beihilfe + PKV)

Wo Sie zwischen beiden Wegen wählen können – etwa als Bundespolizist nach § 70 Abs. 2 BBesG – ist die Entscheidung oft unwiderruflich. Eine ehrliche Gegenüberstellung beider Varianten, inklusive Familien- und Pensionsperspektive, finden Sie auch in unserer Übersicht zur freien Heilfürsorge. Wir rechnen beide Wege durch, ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ergebnis.

Persönliche Beratung

Freie Beratung für Polizeibeamte – seit 1993

Wir sind ein freier Versicherungsmakler aus Mannheim und seit 1993 auf die Absicherung des öffentlichen Dienstes spezialisiert. Für Polizeibeamte heißt das: Wir kennen die Besonderheiten der freien Heilfürsorge, die typischen Restkostenlücken und die Fallstricke beim Übergang in den Ruhestand.

Als freier Makler arbeiten wir mit über 40 Tarifen und sind keinem Versicherer verpflichtet. Wir verkaufen Ihnen nichts, was Sie nicht brauchen – sondern prüfen in einer kostenlosen Bedarfsanalyse, wo Ihre echte Restkostenlücke liegt und wie Sie die Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst sichern.

Warum Polizeibeamte mit uns arbeiten

  • Freier Makler – keinem Versicherer verpflichtet, über 40 Tarife im Vergleich
  • Seit 1993 spezialisiert auf Beamte und den öffentlichen Dienst
  • Ehrliche Restkostenanalyse statt Produktverkauf
  • Anwartschaft und Übergang in den Ruhestand mitgedacht
  • Familienabsicherung von Anfang an einbezogen
  • Persönlich, kostenlos und unverbindlich – aus Mannheim, bundesweit

Unser Versprechen

Wir nennen keine erfundenen Pauschalpreise. Was eine sinnvolle Absicherung kostet, rechnen wir individuell für Ihre Situation aus – transparent und nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Fragen zur freien Heilfürsorge der Polizei

01Welche Polizei hat freie Heilfürsorge?

Heilfürsorge erhalten Bundespolizisten nach § 70 Abs. 2 BBesG – soweit sie sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden haben – sowie Polizeivollzugsbeamte in mehreren Bundesländern. Ob ein Land freie Heilfürsorge gewährt, ist landesrechtlich geregelt und unterscheidet sich erheblich: Einige Länder bieten stattdessen oder zusätzlich Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Eine feststehende, tagesaktuelle Vollliste nennen wir hier bewusst nicht, weil sich die Regelungen je Land und Stichtag ändern. Für Details zu einzelnen Ländern verweisen wir auf unsere Spezialseiten – etwa zur Heilfürsorge der Polizei in NRW – und auf die individuelle Prüfung.

02Was umfasst die freie Heilfürsorge bei der Polizei?

Die Heilfürsorge übernimmt die notwendigen und angemessenen Krankheitskosten, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit erforderlich sind – grundsätzlich im Leistungsumfang des SGB V, also auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Geleistet wird als Sachleistung. Über das GKV-Niveau hinausgehende Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, hochwertiger Zahnersatz oder das Ein-Bett-Zimmer sind in der Regel nicht enthalten. Genau hier entstehen die typischen Restkostenlücken.

03Ist die freie Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Nein. Die freie Heilfürsorge ist weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung, sondern ein sonstiger Kostenträger des Dienstherrn auf Grundlage der Fürsorgepflicht. Polizeibeamte mit Heilfürsorge sind also keine Privatversicherten. Die Leistung ist an das SGB V angelehnt, folgt aber eigenen beamtenrechtlichen Regeln.

04Sind Ehepartner und Kinder über die Heilfürsorge mitversichert?

Nein. Die freie Heilfürsorge ist keine Familienversicherung – der Anspruch besteht ausschließlich für den aktiven Polizeibeamten selbst. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenabsicherung, häufig eine beihilfekonforme private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung. Welche Lösung für Ihre Familie passt, hängt von Beihilfeanspruch, Einkommen und individueller Situation ab.

05Was passiert mit der Heilfürsorge im Ruhestand oder nach dem Dienst?

Die freie Heilfürsorge endet in der Regel mit dem aktiven Dienst – also mit Pensionierung oder Ausscheiden; landesrechtliche Sonderfälle sind möglich. Anschließend gilt für Polizeibeamte üblicherweise Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Wer keine rechtzeitige Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, riskiert beim späteren Wechsel in die PKV eine erneute Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder im ungünstigen Fall eine Ablehnung. Deshalb empfehlen wir, sich frühzeitig um die Anwartschaft zu kümmern.

06Welche Zusatzversicherung ist bei freier Heilfürsorge für Polizisten sinnvoll?

Sinnvoll sind Bausteine, die genau die typischen Lücken der Heilfürsorge schließen: hochwertiger Zahnersatz und Implantate, Sehhilfen, Heilpraktiker, stationäre Wahlleistungen wie Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer, Auslandsreise-Krankenschutz sowie Pflege. Hinzu kommt die Anwartschaft für die Zeit nach dem aktiven Dienst. Pauschale Fixpreise nennen wir bewusst nicht – der Beitrag hängt von Alter, gewünschtem Leistungsumfang und Tarif ab. Welche Bausteine Sie wirklich brauchen, klären wir in einer kostenlosen Bedarfsanalyse.

07Heilfürsorge oder Beihilfe – was ist besser für Polizeibeamte?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wo ein Wahlrecht besteht – etwa bei der Bundespolizei – ist die Entscheidung oft unwiderruflich und sollte gut durchdacht sein. Die Heilfürsorge punktet als beitragsfreie Sachleistung ohne Eigenbeteiligung; Beihilfe plus private Krankenversicherung bieten dafür mehr Wahlfreiheit, ein potenziell höheres Leistungsniveau und die Möglichkeit, die Familie mit abzusichern – und bleiben auch nach dem Dienst bestehen. Als freier Versicherungsmakler stellen wir beide Wege neutral gegenüber, ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ergebnis.

Weiterführende, neutrale Informationen zur Heilfürsorge der Polizei bietet etwa das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW. Eine sinnvolle Ergänzung zur Krankenabsicherung von Polizeibeamten ist außerdem die private Krankenversicherung für Beamte.

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