Für wen gelten die Bremer Beihilferegeln?
Ihr Dienstherr bestimmt das Beihilferecht. Ein Wohnsitz in Bremen macht einen Bundesbeamten deshalb nicht zum Empfänger bremischer Landesbeihilfe. Die Bremische Beihilfeverordnung erfasst unter anderem die Freie Hansestadt Bremen, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie die ihr unterstehenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Klären Sie Ihre konkrete Zuordnung anhand von Ernennungsunterlagen und Beihilfebescheid.
§ 80 Bremisches Beamtengesetz unterscheidet Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge, Versorgungsempfänger und versorgungsberechtigte Hinterbliebene. Auch bestimmte frühere Beamte mit Übergangsgeld oder Unterhaltsbeitrag können dazugehören. Ehrenbeamte sind dagegen nicht allgemein anspruchsberechtigt; für kurz befristete Dienstverhältnisse gelten zusätzliche Grenzen. Angehörige erhalten keine beliebig übertragbare Familienquote: Ihre Berücksichtigungsfähigkeit und ein möglicher eigener Anspruch werden gesondert geprüft.
Die Beihilfe ergänzt Ihre Eigenvorsorge. Zunächst entscheidet die Festsetzungsstelle, welche Kosten medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Erst danach wird der persönliche Satz angewendet. Das Grundprinzip der Beihilfe hilft, diesen Ablauf auch bei einer gekürzten Rechnung nachzuvollziehen. Ein privater Versicherungsvertrag ist eine weitere, eigenständige Leistungsgrundlage.
Welche Quote gilt für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder?
Für aktive Beamte hängt die eigene Quote insbesondere von der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder ab. Der Satz für eine Rechnung Ihres Kindes ist davon zu unterscheiden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, nicht allein die Zahl der Personen im Haushalt.
| Person | Regulärer Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Beamter mit keinem oder einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 Prozent |
| Aktiver Beamter ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines aktiven Beamten | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiges Kind oder Empfänger von Waisengeld | 80 Prozent |
Für nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner darf der nachzuweisende Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag 12.000 Euro nicht übersteigen. Dazu können auch vergleichbare ausländische Einkünfte gehören. Bei einem Antrag im Jahr 2026 geht es somit grundsätzlich um 2025. Gemeint ist eine steuerrechtliche Größe, nicht das monatliche Netto und auch nicht das Vorvorkalenderjahr. Ein eigener Beihilfeanspruch des Partners hat Vorrang.
Bei Kindern richtet sich die Berücksichtigung nach dem einschlägigen Familienzuschlagsrecht. Eine Änderung kann sowohl den Anspruch des Kindes als auch Ihren eigenen Satz beeinflussen. Die Beihilfe für Familienangehörige vertieft die Zuordnung je Person. Die beitragsfreie GKV-Familienversicherung ist eine andere Prüfung nach § 10 SGB V. Gerade bei unterschiedlich versicherten Eltern kann ein Kind davon ausgeschlossen sein; eine Beihilfeberechtigung beantwortet diese Frage nicht.
Warum Pensionäre in Bremen nicht pauschal 70 Prozent erhalten
Bei Versorgung aus dem eigenen Dienstverhältnis beginnt der Krankenbeihilfesatz bei 60 Prozent. Für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen kommen fünf Prozentpunkte hinzu: bei einem Angehörigen 65, bei zwei 70, bei drei 75 und ab vier 80 Prozent. Ein Ehepartner mit eigenem Anspruch oder zu hohen maßgeblichen Einkünften zählt dafür nicht mit.
Als vereinfachtes Familienbeispiel erhält ein Versorgungsempfänger ohne berücksichtigungsfähige Angehörige 60 Prozent. Ist nur sein Ehepartner berücksichtigungsfähig, sind es für seine eigenen anerkannten Aufwendungen 65 Prozent. Für die Rechnung des Partners gilt eine eigene Staffel: ebenfalls zunächst 65 Prozent, mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 70, mit zwei 75 und ab drei 80 Prozent.
Empfänger von Witwen- oder Witwergeld beginnen dagegen bei 70 Prozent, auch mit einem Kind. Ab zwei Kindern steigt ihr Satz in Fünferschritten bis 85 Prozent bei mindestens vier Kindern. Eigene Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenversorgung sind daher sorgfältig zu unterscheiden. Eine zusätzliche gesetzliche Witwenrente allein verschiebt einen eigenen Versorgungsanspruch nicht in diese Staffel. Prüfen Sie vor dem Pensionseintritt die festgestellte Quote und Ihre Krankenversicherung im Ruhestand zusammen.
Die pauschale Beihilfe verändert den gesamten Versicherungsweg
Die pauschale Beihilfe beteiligt den Dienstherrn am Krankenversicherungsbeitrag, während Sie auf ergänzende individuelle Krankenbeihilfe verzichten. Voraussetzung ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine entsprechende private Krankenvollversicherung. Eine private Restkostenversicherung allein reicht für diesen Weg nicht aus.
Nach § 80 Absatz 7 BremBG beträgt die Pauschale die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Bei privater Versicherung ist sie auf den hälftigen Basistarifbeitrag begrenzt. Beiträge für Angehörige und Zuschüsse anderer Stellen unterliegen eigenen Anrechnungsregeln. Antrag, Vollversicherungsnachweis und schriftliche Verzichtserklärung gehen an die zuständigen Beihilfe- und Bezügestellen. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich; die Zahlung beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach der Antragstellung.
Die Landeswahl verschafft Ihnen keinen neuen GKV-Zugang. Ob eine freiwillige Mitgliedschaft möglich ist und welche Frist gilt, richtet sich weiterhin nach dem SGB V. Lassen Sie das vor einer Versicherungsentscheidung von der Krankenkasse klären. Ein Vergleich von GKV und PKV für Beamte sollte anschließend heutigen Eigenbeitrag, Leistungsumfang, Gesundheit, Familienversicherung und mögliche zusätzliche Einkünfte einbeziehen.
Für Pflegeleistungen bleibt es bei einer gesonderten Betrachtung: Sie sind von der Krankenversicherungspauschale nicht umfasst. Ebenso steigt der Beitragszuschuss im Ruhestand nicht automatisch auf Ihren dortigen individuellen Krankenbeihilfesatz. Beitragsänderungen und Prämienrückzahlungen müssen Sie unverzüglich melden; Rückzahlungen können anteilig auszugleichen sein. Beim Wechsel zwischen GKV und PKV oder verändertem Versicherungsumfang begrenzt das Gesetz die Pauschale auf die zuvor gewährte Höhe.
Planen Sie einen Dienstherrnwechsel, prüfen Sie vorher die dortigen Regeln. Ein Umzug allein ist kein solcher Wechsel. Der Vergleich der Beihilfesätze zeigt, weshalb ein heutiger Beitragszuschuss oder eine Quote nicht ohne Weiteres für die gesamte Laufbahn feststeht.
48 Euro jährlich werden vor der persönlichen Quote abgezogen
§ 80 Absatz 6 BremBG mindert die beihilfefähigen Aufwendungen grundsätzlich um 48 Euro je Kalenderjahr. Das ist weder ein Abzug von jeder Rechnung noch automatisch eine um 48 Euro geringere Auszahlung. Auf die nach diesem Jahresselbstbehalt verbleibende Basis wird erst Ihr Bemessungssatz angewendet. Weitere aufwendungsbezogene Abzüge, etwa bei Arzneimitteln, und eine vertragliche PKV-Selbstbeteiligung sind davon getrennt.
Das folgende Modell setzt 1.000 Euro bereits anerkannte Aufwendungen nach sonstigen leistungsbezogenen Abzügen voraus. Der volle Jahresselbstbehalt sei noch offen, eine Ausnahme greife nicht und die persönliche Quote betrage 50 Prozent. Dann verbleiben 952 Euro als Basis; daraus ergeben sich 476 Euro Beihilfe. Wie viel der Versicherer zusätzlich zahlt, bestimmt sein Vertrag. Das Modell berechnet keine gesamte Rechnungserstattung.

§ 12a Absatz 2 BremBVO nennt personengenaue Ausnahmen. Dazu gehören gesetzlich Krankenversicherte, Heilfürsorgeberechtigte, aktive Beamte mit Dienstbezügen aus A 5 bis A 9 sowie Versorgungsempfänger, deren Bezüge sich aus diesen Gruppen berechnen. Bei Anwärtern betrifft die Ausnahme Einstiegsämter in A 6 bis A 9. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige dieser Besoldungs-, Versorgungs- und Anwärtergruppen sowie Aufwendungen bei andauernder Pflegebedürftigkeit werden erfasst. Eine Befreiung aller Anwärter lässt sich daraus nicht ableiten.
Ambulante Leistungen: welche Kosten werden anerkannt?
Für Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Rechnungen sind Notwendigkeit, Angemessenheit und Gebührenordnung maßgeblich. Ohne begründete besondere Umstände ist regelmäßig nur eine Gebühr bis zum jeweiligen Schwellenwert angemessen. Ein auf der Rechnung verwendeter höherer Steigerungssatz ist deshalb keine Erstattungszusage. Bei Psychotherapie kommen die besonderen Voraussetzungen der Anlage 1 hinzu.
Heilpraktische Behandlungen schließt § 80 Absatz 3 BremBG ausdrücklich aus. Verwechseln Sie diesen Ausschluss nicht mit einer medizinischen Bewertung oder einer möglichen privaten Vertragsleistung. Auch ein hoher persönlicher Beihilfesatz hebt ihn nicht auf.
| Leistungsart | Was Sie vor der Einreichung prüfen |
|---|---|
| Arznei- und Verbandmittel | Grundsätzlich ärztlich oder zahnärztlich verbraucht beziehungsweise schriftlich verordnet; Ausschlüsse beachten. Regelabzug: 6 Euro je verordnetem Mittel, höchstens dessen Kosten. |
| Heilmittel, etwa verordnete Physiotherapie | Verordnung und die Voraussetzungen sowie Höchstbeträge der Anlagen 3a und 3b; der Rechnungsbetrag ist nicht automatisch die anerkannte Basis. |
| Hilfsmittel | Schriftliche ärztliche Verordnung und Anlage 4; je Hilfsmittel können Anerkennung, Höchstbetrag und Ersatzbeschaffung unterschiedlich geregelt sein. |
| Beförderung zur Behandlung | Notwendigkeit und zulässige Kosten. Höhere Kosten sind etwa bei Rettungsfahrten oder medizinisch unvermeidbarer anderer Beförderung möglich; ein gewöhnlicher Taxiwunsch genügt nicht. |
Vom Arzneimittelabzug ausgenommen sind unter anderem Personen unter 18 Jahren und Versorgungsempfänger mit Bezügen bis zur Höhe des Mindestruhegehalts. Für Erwachsene bestehen darüber hinaus bestimmte Arzneimittelausschlüsse. Die GKV-Regel einer Zuzahlung von fünf bis zehn Euro lässt sich nicht auf die Bremer Beihilfe übertragen. Legen Sie Rezepte und erforderliche Verordnungen vollständig bei.
Brillen und Kontaktlinsen haben eigene Voraussetzungen
Sehhilfen sind für Kinder unter 18 und für Erwachsene mit bestimmten Indikationen anerkennungsfähig. Dazu zählen schwere Sehbeeinträchtigungen sowie ein Korrekturausgleich bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise mehr als 4 Dioptrien Astigmatismus. Erwachsene sind somit nicht generell ausgeschlossen. Eine erstmalige Beschaffung erfordert die augenärztliche Verordnung.
Für Brillengläser gelten Höchstbeträge; die normale Fassung gehört nicht dazu. Für Schulkinder gibt es eine besondere Sportbrillenregel. Kontaktlinsen-Mehrkosten setzen einen medizinisch zwingenden Ausnahmefall voraus; andernfalls sind nur vergleichbare Brillenglaskosten maßgeblich. Anerkennung, zulässiger Höchstbetrag und persönliche Quote bleiben auch hier drei getrennte Schritte.
Krankenhaus, Reha und Kur brauchen unterschiedliche Prüfungen
Allgemeine Krankenhausleistungen gehören im gesetzlichen Rahmen zur Beihilfe. Das kann auch eine aus medizinischen Gründen notwendige Begleitperson umfassen. Für nicht nach den üblichen Entgeltregeln abrechnende Häuser sieht die Verordnung einen Kostenvergleich vor. Klären Sie eine geplante Privatklinikbehandlung deshalb vorab.
Stationäre Wahlleistungen sind in Bremen ausgeschlossen. Eine gesonderte Chefarztrechnung oder das Zweibettzimmer wird daher nicht durch die normale Quote zu einer beihilfefähigen Leistung. Soll Ihr Versicherungsschutz solche Extras umfassen, muss dies im privaten Vertrag stehen. Eine bloße Restkostenquote beantwortet diese Frage nicht.
Rehabilitation und Kuren vor der Buchung einordnen
Eine Anschlussheilbehandlung im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt unterscheidet sich von einer sonstigen stationären Rehabilitation und einer Kur. Für die Reha müssen Art und Dauer medizinisch notwendig sein; ambulante Möglichkeiten dürfen nicht ausreichen. Eine vorherige Anerkennung ist bei sonstiger stationärer Rehabilitation erforderlich, bei einer Anschlussheilbehandlung nach § 5 erst für eine Dauer über 28 Tage. Der Beginn muss innerhalb von vier Monaten nach Anerkennung liegen.
Eine ambulante Heilkur nach § 6 Absatz 4 BremBVO dient der Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit. Die Heilbehandlungen müssen einem ärztlich erstellten Kurplan folgen und in einem Heilkurort stattfinden, der im Heilkurorteverzeichnis des Senators für Finanzen oder des Bundes aufgeführt ist. Die Unterkunft muss ortsgebunden im Heilkurgebiet liegen; ein Wohnwagen oder Campingplatz genügt nicht. Eine Kur mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung ist in § 6 Absatz 2 gesondert geregelt und von einer stationären Rehabilitation nach § 5 zu unterscheiden.
Bei Kuren nach § 6 zählen etwa die Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit, der ärztliche Kurplan und der geeignete Kurort beziehungsweise die Einrichtung. Die Festsetzungsstelle muss vor Beginn anerkennen; anschließend gilt ebenfalls eine Viermonatsfrist. Die Verordnung enthält eine anfängliche Wartezeit sowie Regeln für vorangegangene Kuren und Rehabilitationsbehandlungen. Medizinische Ausnahmen sind möglich. Auch Unterkunft und Verpflegung sind begrenzt. Lassen Sie daher Maßnahme, Termin und Kostenplan prüfen, statt von einem automatischen Anspruch alle vier Jahre auszugehen.
Zahnersatz: 60 Prozent Kostenanerkennung sind keine Auszahlungsquote
Bei bestimmten zahntechnischen Leistungen einschließlich Material und Labor erkennt Anlage 2 BremBVO 60 Prozent der Kosten an. Auf diese Basis kommt erst der persönliche Satz. Als vereinfachtes Teilmodell werden von 1.000 Euro solcher vollständig unter die Regel fallenden Kosten 600 Euro anerkannt; bei 50 Prozent Quote ergeben sich daraus 300 Euro vor weiteren einschlägigen Abzügen. Die private Erstattung ist damit noch nicht berechnet.
Für die in § 7 bezeichneten besonderen zahnärztlichen Leistungen kommt es außerdem auf die Dienstzeit und einen bevorstehenden Austritt an. Regelmäßig sind mindestens ein Jahr ununterbrochener oder insgesamt zehn Jahre öffentlicher Dienst erforderlich; Ausnahmen gelten unter anderem für Versorgungsberechtigte. Das ist keine allgemeine Wartezeit für jede Zahnbehandlung.
Implantologische Leistungen sind grundsätzlich bis zu zwei Implantaten pro Kiefer beihilfefähig. Bei den geregelten Einzelzahnlücken oder besonders begründeter Fixierung einer Totalprothese sind bis zu vier möglich. Bereits vorhandene Implantate zählen mit. Kieferorthopädie muss grundsätzlich vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen; schwere Kieferanomalien mit kombinierter kieferchirurgischer und kieferorthopädischer Behandlung bilden eine Ausnahme. Heil- und Kostenplan sowie Anerkennung vor Beginn sind erforderlich. Bei größeren Vorhaben gehören diese Unterlagen vor den Behandlungsstart.
Pflegebeihilfe und Pflegeversicherung gemeinsam planen
Pflegebedürftigkeit wird gesondert nach Pflegegrad und Versorgungsform geprüft. Die Krankenbeihilfequote allein beschreibt Ihre Leistungen im Pflegefall nicht. Die Pflegepflichtversicherung für Beamte erläutert das Zusammenspiel mit der Beihilfe; eine freiwillige Zusatzversicherung ist davon zu unterscheiden.
Bei häuslicher Pflege durch geeignete professionelle Pflegekräfte richtet sich die anerkannte Basis nach den einschlägigen SGB-XI-Sätzen. Pflegen Angehörige oder andere nicht unter diese Regel fallende Personen, kommt eine Pauschalbeihilfe mit Anrechnung des zustehenden Pflegegelds infrage. Werden beide Formen kombiniert, wird die Pauschale entsprechend anteilig berechnet.
Tages- oder Nachtpflege kann die häusliche Versorgung ergänzen oder stärken; dabei kann auch die notwendige Beförderung erfasst sein. Kurzzeitpflege ist wiederum ein eigener Fall bei vorübergehend unzureichender häuslicher und teilstationärer Versorgung. Für eine stationäre Pflegeeinrichtung sind Pflegeaufwendungen und mögliche Leistungszuschläge von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu trennen.
Eine zusätzliche Anerkennung ungedeckter Pflegekosten und der Pflegenebenkosten richtet sich nach § 80 Absatz 10 BremBG und § 4j BremBVO. Dafür werden auf Antrag die maßgeblichen Einnahmen und die gesetzlich zu belassenden Beträge geprüft. Daraus folgt keine vollständige Finanzierung jedes Heimplatzes. Lassen Sie einen konkreten Heimkostenplan mit beiden Kostenträgern abgleichen; eine mögliche private Zusatzdeckung hängt von deren Bedingungen ab.
Auslandsbehandlung: der Bremer Kostenvergleich bleibt wichtig
Nach § 10 BremBVO sind im Ausland entstandene Aufwendungen grundsätzlich nur bis zu der in Bremen anerkennungsfähigen Höhe beihilfefähig. Das kann bei hohen ausländischen Behandlungspreisen eine Lücke hinterlassen. Eine allgemeine Befreiung vom Kostenvergleich für jede Behandlung in EU, EWR oder Schweiz ist daraus nicht abzuleiten.
Ausnahmen betreffen unter anderem unaufschiebbare Behandlungen auf einer Auslandsdienstreise sowie dringend notwendige Auslandsbehandlungen mit Gutachten und schriftlicher Anerkennung vor Reisebeginn. Für Reha und Kuren bestehen weitere Voraussetzungen. Einen Rücktransport von einer privaten Reise sollten Sie gesondert absichern beziehungsweise im Vertrag prüfen; aus einer Beihilfezusage für Behandlungskosten folgt seine Deckung nicht.
Anträge rechtzeitig und über den passenden Weg einreichen
Nutzen Sie die aktuellen amtlichen Formulare und ordnen Sie jede vollständige Rechnung, Verordnung und gegebenenfalls Laborabrechnung der richtigen Person zu. Beim ersten Antrag und bei Änderungen des Versicherungsverhältnisses benötigt die Festsetzungsstelle einen aktuellen Versicherungsnachweis. Eine Mahnung ersetzt keine prüffähige Rechnung.
Die Frist beträgt nach § 13 BremBVO grundsätzlich ein Jahr nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach der ersten Rechnungsausstellung. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang. Für einzelne Leistungen bestehen besondere Anknüpfungspunkte. Bei privater Versicherung müssen die geltend gemachten beihilfefähigen Aufwendungen regelmäßig insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Erreichen Aufwendungen aus sechs Monaten diesen Betrag nicht, ist auch dafür Beihilfe zu gewähren. Lassen Sie beim Sammeln keinesfalls die Jahresfrist verstreichen.
Beihilfe und Krankenversicherung rechnen getrennt ab. Vergleichen Sie danach Rechnung, anerkannten Betrag, Abzüge, Quote und beide Leistungsbescheide. So erkennen Sie, ob eine offene Summe aus einer Anerkennungsgrenze, der Beihilfequote oder Ihrem Versicherungsvertrag stammt.
dBeihilfePlus hat klare Nutzungsgrenzen
Die aktuelle Bremer App heißt dBeihilfePlus. Sie steht laut Performa Nord aktiven Beihilfeberechtigten ohne pauschale Beihilfe zur Verfügung. Dafür registrieren Sie sich neu mit einer privaten E-Mail-Adresse; die alten Zugangsdaten von „Meine Arztrechnung“ gelten nicht weiter. Die Authenticator-App bleibt für die Zwei-Faktor-Anmeldung erforderlich. Der Beihilfebescheid kommt nach der amtlichen Information in Papierform.
Erstanträge, Änderungen persönlicher oder versicherungsbezogener Verhältnisse, Pflegegeldpauschalen, Dienstunfälle und Unfallfälle mit Schadensersatzansprüchen sind vom normalen App-Verfahren ausgenommen. Auch Widersprüche und Anfragen gehören nicht dorthin. Eine App-Übermittlung ersetzt weder die Einreichung bei der PKV noch garantiert sie eine bevorzugte Bearbeitung.
Performa Nord: Formularwegweiser und zuständige Festsetzung
Das amtliche Performa-Nord-Verzeichnis „Beihilfe / Heilfürsorge“ führt aktuelle Formulare und Merkblätter. Prüfen Sie anhand Ihrer Dienstunterlagen, ob Performa Nord Ihren Bereich tatsächlich betreut. Für eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand nutzen Sie die vorgesehenen amtlichen Kontaktwege; technische App-Probleme gehören zum App-Support. Eine feste Bearbeitungsdauer lässt sich daraus nicht zusagen. Bei einer dringenden Finanzierungssituation ist eine konkrete Rücksprache hilfreicher als eine angenommene allgemeine Wochenfrist.
Den Versicherungsschutz an Quote und Leistungsgrenzen ausrichten
Bei individueller Beihilfe muss die private Krankenversicherung für Beamte zum verbleibenden Bedarf passen. Prüfen Sie zuerst die prozentuale Restdeckung. Danach folgen die Kosten, die wegen Ausschlüssen oder Höchstbeträgen gar nicht in der Beihilfebasis stehen. Ein Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte Lücken abdecken; entscheidend sind seine konkreten Leistungen und Grenzen.
Bereiten Sie Gesundheitsangaben anhand vorhandener Unterlagen vollständig vor. Eine anonyme Risikovoranfrage kann vor einem verbindlichen Antrag mögliche Annahmebedingungen klären. Für berechtigte Personengruppen bietet die PKV-Öffnungsaktion unter festgelegten Fristen einen besonderen Zugang. Der Risikozuschlag ist beim begünstigten Schutz auf höchstens 30 Prozent begrenzt; Beihilfeergänzungstarife gehören nicht dazu. Die Wahl der pauschalen Beihilfe schließt die betreffende Öffnung für Beamtenanfänger nach der Verbandsbroschüre aus.
Ändert sich Ihr Beihilfesatz oder entfällt der Anspruch, gibt § 199 Absatz 2 VVG einen Anpassungsanspruch beim bestehenden Versicherer im Rahmen seiner vorhandenen Krankheitskostentarife. Bei Antrag innerhalb von sechs Monaten erfolgt die gesetzlich erfasste Anpassung ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten. Die Regel gilt nicht für den Basistarif und ist keine allgemeine Aufnahmegarantie bei einem anderen Unternehmen.
Vorbereitungsdienst, Elternzeit und Polizeilaufbahn getrennt klären
Bei der Krankenversicherung für Beamtenanwärter gehören das Ende des Widerrufsverhältnisses und die spätere Ernennung in die Planung. Für die Krankenversicherung während der Elternzeit sind Fortbestand des Anspruchs und Beitragshöhe gesonderte Fragen. Eine Elternzeit allein begründet in Bremen keine pauschale Erhöhung auf 70 Prozent.
In einer Polizeilaufbahn kann statt des normalen eigenen Beihilfewegs Heilfürsorge maßgeblich sein. Lassen Sie den konkreten Status vom Dienstherrn bestätigen. Pflegepflichtversicherung, Angehörigenversorgung und eine Anwartschaft für einen späteren Übergang sind dann gesonderte Prüfpunkte. Ein Produkt lässt sich nicht allein aus der Berufsbezeichnung ableiten.
Vier Angaben machen eine Beratung konkret
Für eine Beratung zu Beihilfe und Krankenversicherung halten Sie Dienstherr und Status, die zu prüfenden Familienpersonen, Ihre aktuelle Versicherung sowie anstehende Leistungs- oder Wechselpläne bereit. Einkommensnachweise und der letzte Bescheid helfen bei der Einordnung. Versicherungsberatung kann diese Angaben zusammenführen; über die Beihilfe entscheidet weiterhin die zuständige Festsetzungsstelle.
Quellen und Rechtsstand
Stand: 22. Oktober 2026. Grundlage sind insbesondere § 80 Bremisches Beamtengesetz, die einschlägigen Vorschriften und Anlagen der Bremischen Beihilfeverordnung, die Performa-Nord-Informationen zu Bemessungssätzen, Anträgen und dBeihilfePlus sowie § 199 VVG, §§ 6, 9 und 10 SGB V und die PKV-Verbandsbroschüre „Öffnungsaktionen“ vom Januar 2026. Maßgeblich für einen Einzelfall sind die geltenden Vorschriften und die zuständige Festsetzung.
Vier Restfragen zur praktischen Abwicklung
Kann ich bei hohen Rechnungen einen Abschlag beantragen?
Ja. Nach § 13 Absatz 4 BremBVO kann die Festsetzungsstelle auf Antrag Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Beihilfe leisten. Stellen Sie Ihre konkrete Rechnungssituation dar. Eine automatische Bewilligung oder bevorzugte Bearbeitung folgt daraus nicht.
Was gilt, wenn die Einkünfte meines Partners erst im Antragsjahr sinken?
Sie können eine Neuberechnung anhand der nachgewiesenen reduzierten Einkünfte schriftlich beantragen. Nach § 80 Absatz 2 BremBG und § 3 Absatz 6 BremBVO muss der Antrag spätestens drei Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gestellt werden. Legen Sie die erforderlichen Einkommensnachweise bei.
Wie reiche ich eine fehlende oder unlesbare Rechnung nach?
Nach dem Performa-Nord-Merkblatt reichen Sie die angeforderte Rechnung mit einem neuen Antrag ein und vermerken, dass sie bereits vorlag beziehungsweise nun vervollständigt wird. Neu entstandene Aufwendungen gehören ebenfalls in einen neuen Antrag; sie werden einem bereits eingereichten Antrag nicht einfach hinzugefügt.
Wie lange muss ich zurückgegebene Belege aufbewahren?
§ 13 Absatz 5 BremBVO verlangt die Aufbewahrung noch drei Jahre nach Empfang der Beihilfe und die Vorlage auf Anforderung. Das gilt insoweit nicht, als die Belege bei einer Versicherung bleiben.
Beamtenberatung24 ist eine private Versicherungsberatung. Über Ihren Beihilfeantrag entscheidet die zuständige Festsetzungsstelle.
