Pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein: Was steckt dahinter?
Die Bezeichnung „pauschale Beihilfe“ wird für verschiedene Landesmodelle verwendet. In Schleswig-Holstein geht es zunächst um den gesetzlich geregelten Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder. Dafür wird ein Teil des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags übernommen. Bei der individuellen Beihilfe werden dagegen einzelne anerkannte Gesundheitsaufwendungen anteilig erstattet.
Diese Unterscheidung bestimmt Ihre nächsten Schritte: Für den Zuschuss sind Zugang, Antrag, Beitragsnachweis und Verzicht entscheidend. Für die individuelle Beihilfe zählen persönliche Quote und die Anerkennung der jeweiligen Rechnung. Der überregionale Überblick zur pauschalen Beihilfe erklärt das Prinzip; die besonderen Schleswig-Holsteiner Voraussetzungen folgen hier.
Mit Beginn des Zuschusses entfällt die individuelle Beihilfe für allgemeine Aufwendungen dauerhaft, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Pflegeaufwendungen bleiben davon getrennt. Einen Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag gewährt § 80a nicht. Der Besitz einer privaten Vollversicherung allein eröffnet keinen allgemeinen Erstantrag auf diesen GKV-Zuschuss.
Wer kann den GKV-Zuschuss beantragen?
Der Grundfall erfasst beihilfeberechtigte Beamte und Versorgungsempfänger, die freiwillig gesetzlich versichert sind und für die der Wechsel in eine PKV im Rahmen des Basistarifs aufgrund ihrer Lebensumstände finanziell nachteilig oder nicht möglich ist. Für diese Prüfung benötigen Sie passende Nachweise, etwa Beitragsunterlagen und ein einschlägiges PKV-Angebot beziehungsweise eine Ablehnung.
§ 80a unterscheidet darüber hinaus weitere Zugangsfälle. Nicht jede Person muss deshalb allein den finanziellen Nachteil nach Absatz 1 nachweisen:
| Fallgruppe | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Grundfall nach Absatz 1 | Freiwillige GKV und nachteiliger oder unmöglicher Wechsel in den PKV-Basistarif |
| Versetzung oder unmittelbare Anschlussernennung | Durch den Wechsel geht ein bisheriger beamtenrechtlicher Zuschuss oder eine entsprechende Pauschale verloren |
| Beamte auf Zeit oder auf Widerruf | Eigener Zugang nach Absatz 3 auf Antrag |
| Bereits am 30. November 2023 freiwillig gesetzlich versichert | Altgruppe nach Absatz 4; seit 18. April 2026 ausdrücklich auch Versorgungsempfänger |
Bei aktiven Landesbeamten geht der ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen an den Fachbereich Besoldung des DLZP, im Ruhestand an den Fachbereich Versorgung. Der Zuschuss beginnt frühestens mit dem Antragseingang. Eine aus einem anderen Land übernommene Folgemonatsregel oder eine frei angenommene Jahresfrist wäre hier falsch.
Grundsätzlich wird die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags gewährt; Leistungen Dritter werden angerechnet. Antrag und Verzicht sind grundsätzlich bindend. Eine erneute Entscheidung ist bei Beamten auf Widerruf möglich, wenn nach Ausbildungsende ein neues Beamtenverhältnis auf Probe beginnt. Planen Sie diese Statusgrenze bei der Krankenversicherung im Vorbereitungsdienst mit ein.
Ein späterer zulässiger Wechsel von der GKV in die PKV ist gesondert zu prüfen: Absatz 6 begrenzt den fortgeführten Zuschuss auf höchstens die zuvor gewährte Höhe. Diese Fortführungsregel schafft keine allgemeine PKV-Pauschalwahl für erstmalige Antragsteller. Wenn Sie Heilfürsorge statt Beihilfe erhalten, muss zunächst dieser eigene Versorgungsweg geklärt werden.

Welche Entscheidung trägt auch bei Familie und Ruhestand?
Bevor Sie GKV und PKV als Beamter vergleichen, lassen Sie den tatsächlichen Zugang zu beiden Systemen klären. Die landesrechtliche Zuschussberechtigung ersetzt keine freiwillige GKV-Mitgliedschaft nach Bundesrecht. Auch eine beitragsfreie Familienversicherung richtet sich eigenständig nach § 10 SGB V und folgt nicht aus der Beihilfe-Einkünftegrenze.
Erfassen Sie für beide Wege dieselben Personen und Lebensphasen: heutiges Einkommen und weitere Einkünfte, Kinder, mögliche Teilzeit, Elternzeit, Gesundheitsangaben, gewünschte Leistungen und Ruhestand. Halten Sie den tatsächlich verfügbaren Schutz und die selbst zu tragenden Kosten fest. Ein Vergleich mit unterschiedlichen Familienannahmen beantwortet Ihre Entscheidung nicht.
In Elternzeit kann der individuelle Beihilfeanspruch fortbestehen; eine anschließende Beurlaubung kann anders zu beurteilen sein. Die Krankenversicherung während der Elternzeit benötigt deshalb eine eigene Prüfung von Anspruch und Beitrag. Ein automatischer persönlicher Satz von 70 Prozent allein wegen Elternzeit folgt aus den hier beschriebenen Schleswig-Holsteiner Regeln nicht.
Für Versorgungsempfänger beträgt die individuelle Quote regelmäßig 70 Prozent. Der Beitragszuschuss wird dadurch nicht zu einer Erstattung von 70 oder 90 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags. Bei bestehendem privatem Schutz gehört die Anpassung der PKV im Ruhestand zum Vergleich. Eine pauschale Sparquote lässt sich aus diesen unterschiedlichen Berechnungswegen nicht ableiten.
Die Sätze der individuellen Beihilfe
Der Bemessungssatz wird auf die anerkannten Aufwendungen angewendet. Bei aktiven Beamten liegt er grundsätzlich bei 50 Prozent. Mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder können den persönlichen Satz auf 70 Prozent erhöhen. Sind beide Eltern eigenständig beihilfeberechtigt, erklären sie gemeinsam im persönlichen Beiblatt, wer den erhöhten Satz erhalten soll.
Die Erhöhung für den berechtigten Elternteil gilt sowohl für allgemeine als auch für pflegebedingte Aufwendungen. Im Ruhestand gelten regelmäßig 70 Prozent; bei entpflichteten Hochschullehrern bleiben es grundsätzlich 50 Prozent. Teilzeit oder Altersteilzeit führen nicht zu einer proportionalen Kürzung des Beihilfeanspruchs.
Eine Quote von 70 Prozent bedeutet trotzdem nicht 70 Prozent jeder Rechnung. Nicht notwendige Leistungen, Höchstgrenzen und Ausschlüsse bestimmen zunächst die Grundlage. Erst danach folgen Quote und gegebenenfalls der jährliche Selbstbehalt.
Partner und größere Familien: Allgemeine Kosten und Pflege trennen
Ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann berücksichtigt werden, wenn kein eigener Beihilfeanspruch besteht und der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorvorkalenderjahr vor Antragstellung 20.000 Euro nicht übersteigt. Bei Antragstellung 2026 ist also grundsätzlich 2024 das Bezugsjahr. Prüfen Sie den steuerlichen Einkünftebegriff anhand des passenden Nachweises.
| Berücksichtigungsfähige Person | Allgemeine Aufwendungen | Pflegeaufwendungen |
|---|---|---|
| Partner, weniger als zwei berücksichtigungsfähige Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent |
| Partner, mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder | 90 Prozent | 70 Prozent |
| Kinder, weniger als drei berücksichtigungsfähige Kinder | 80 Prozent | 80 Prozent |
| Alle Kinder bei mindestens drei berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 Prozent | 80 Prozent |
Entfällt die erforderliche Kinderberücksichtigung, sinken die erhöhten Sätze wieder. Beim aktiven Elternteil kann der Rückfall auf 50 Prozent erfolgen, beim Partner auf 70 Prozent, bei den Kindern auf 80 Prozent. Die Pflegequoten von Partner und Kindern steigen zuvor nicht mit auf 90 Prozent und fallen deshalb auch nicht entsprechend zurück.
Halten Sie für jedes Familienmitglied Anspruch, Quote und Vertrag getrennt fest. Die Beihilfe für Familienangehörige hilft bei dieser personengenauen Vorbereitung. Das DLZP passt die beihilferechtlichen Sätze nach den gespeicherten Familienverhältnissen an; Ihre private Versicherung müssen Sie selbst passend ändern lassen und den geänderten Versicherungsnachweis vorlegen.
Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt?
Schleswig-Holstein kürzt die Beihilfe grundsätzlich um einen kalenderjährlichen Selbstbehalt. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Die vom DLZP aktuell ausgewiesenen Beträge wurden 2025 erhöht:
| Besoldungsgruppen | Ausgangsbetrag |
|---|---|
| A 10 bis A 11 | 160 Euro |
| A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 | 250 Euro |
| A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3 | 400 Euro |
| B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 | 550 Euro |
| Höhere Besoldungsgruppen | 710 Euro |
Es zählen die Verhältnisse am 1. Januar des betreffenden Jahres. Wird im Jahresverlauf innerhalb des Geltungsbereichs der BhVO ein Beamtenverhältnis neu begründet, auch durch Versetzung aus einem anderen Bundesland, zählen stattdessen die Verhältnisse an diesem Tag. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind vermindert sich der Betrag um 25 Euro, aber nur bei dem Elternteil, dem der Familienzuschlag gezahlt wird. Teilzeit mindert den Selbstbehalt entsprechend. Ein Mindestselbstbehalt von 50 Euro gilt außer für Waisen; hinzu kommt die Grenze von einem Prozent des jährlichen Grundgehalts beziehungsweise jährlichen Ruhegehalts. Die Begrenzung gehört zur Jahresberechnung, nicht zu einem monatlichen PKV-Selbstbehalt.
A 2 bis einschließlich A 9 sind seit 2022 vom Selbstbehalt befreit. Das DLZP nennt außerdem Anwärter, Alleinerziehende bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Elternteile in beschäftigungsfreier Elternzeit. Dauernde Pflegebedürftigkeit, Vorsorge und durch Dritte verursachte Schäden unterliegen den dort beschriebenen Ausnahmen. Das bedeutet keine beliebige Befreiung aller anderen Rechnungen.
Ein vereinfachtes Modell verdeutlicht die Reihenfolge: 1.000 Euro vollständig anerkannte allgemeine Aufwendungen ergeben bei angenommenen 50 Prozent zunächst 500 Euro Beihilfe. Ist ein bereits berechneter Jahresselbstbehalt von 160 Euro noch vollständig offen und auf diese Aufwendungen anzuwenden, verbleiben 340 Euro. Das ist keine monatliche Kürzung und keine Aussage zur Leistung Ihrer PKV. Das Modell unterstellt, dass persönliche Minderungen, Grenzen und Ausnahmen bereits geprüft sind.
Arzt, Arzneimittel und Heilmittel: Was ist anerkennungsfähig?
Eine Leistung muss notwendig, angemessen und wissenschaftlich anerkannt sein. Für ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Rechnungen wird der Gebührenrahmen der GOÄ, GOZ beziehungsweise GOP herangezogen. Die Festsetzungsstelle prüft Notwendigkeit und Höhe; eine private Honorarvereinbarung garantiert keine entsprechende Beihilfe.
Seit dem 8. Februar 2025 sind Heilpraktikerleistungen generell ausgeschlossen. Das betrifft auch Medikamente, die Heilpraktiker verordnen; für Arzneimittel ist dabei das Kaufdatum maßgeblich. Ältere Übersichten mit einer pauschalen Heilpraktikererstattung beschreiben die heutige SH-Regel nicht.
Bei Medikamenten gelten weitere Ausschlüsse, etwa für Nahrungsergänzungsmittel, gewöhnliche Alltagsprodukte, Mittel zur Raucherentwöhnung und Gewichtsreduzierung. Erkältungsmittel sind bei Erwachsenen nur unter den beschriebenen medizinischen Ausnahmen anerkennungsfähig. Für bestimmte Arzneimittelgruppen, beispielsweise Abführmittel oder Mund- und Rachentherapeutika, ist das zugrunde liegende Krankheitsbild ärztlich zu belegen.
Krankengymnastik, Massagen und andere Heilmittel benötigen eine schriftliche ärztliche Anordnung und bleiben auf die einschlägigen Höchstbeträge begrenzt. Für Schutzimpfungen kommt es auf die öffentliche Empfehlung in Schleswig-Holstein an. Eine Leistungsübersicht eines anderen Landes ersetzt diese Prüfung nicht.
Bei einem E-Rezept reichen Privatversicherte den Apotheken-„Ausdruck für Privatversicherte zur Abrechnung Ihres E-Rezeptes“ ein. Der Einlöseausdruck ist dafür nicht das richtige Dokument; eine zusätzliche ärztliche Verordnung benötigt das DLZP in diesem Verfahren nicht.
Brille, Kontaktlinsen und Hörgerät: Höchstbetrag vor Quote
Für Brillen oder Kontaktlinsen benötigen Sie eine augenärztliche Verordnung oder die Refraktionsbestimmung eines Optikers. Bei gleichbleibender Sehschärfe gilt für eine neue Brille regelmäßig ein Abstand von drei Jahren, für weiche Kontaktlinsen von zwei Jahren. Geänderte Werte, Verlust oder Unbrauchbarkeit und bei Kindern eine veränderte Kopfform können Ausnahmen begründen; lassen Sie den Anlass bescheinigen.
Die Gläserhöchstbeträge unterscheiden sich nach Art und Stärke. Für Einstärkengläser bis einschließlich sechs Dioptrien nennt das aktuelle DLZP-FAQ 36 Euro je Glas, für Mehrstärkengläser in diesem Bereich 83 Euro. Die Fassung ist seit dem 8. Februar 2025 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit bis zu 60 Euro anerkennungsfähig. Für Erwachsene darf diese Rahmenleistung nicht aus alten Tabellen übernommen werden. Kontaktlinsen setzen bestimmte Indikationen voraus.
Ärztlich verordnete Hörgeräte sind einschließlich Nebenkosten grundsätzlich bis zu 1.100 Euro je Ohr beihilfefähig. Im ausdrücklich vereinfachten Modell mit einer Rechnung oberhalb dieser Grenze und einer persönlichen Quote von 70 Prozent werden daraus 770 Euro Beihilfe je Ohr, vor einem gegebenenfalls noch anzuwendenden Selbstbehalt. Die 1.100 Euro sind keine zugesagte Auszahlung. Für Ersatzgeräte gilt grundsätzlich ein Fünfjahresabstand mit medizinischen oder technischen Ausnahmen.
Krankenhauswahlleistungen sind in SH ausgeschlossen
Allgemeine vollstationäre sowie vor-, nach- und teilstationäre Krankenhausleistungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt ist keine vorherige Anerkennung nötig. Klären Sie allerdings, ob die geplante Einrichtung tatsächlich als Krankenhaus oder als Reha- beziehungsweise Kureinrichtung abzurechnen ist.
Gesondert berechnete Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und besondere Verpflegung sind nicht beihilfefähig. Es gibt dafür keine übertragbare SH-Regel nach dem Muster „Zweibettzimmer abzüglich eines täglichen Eigenanteils“. Wenn Sie diese Leistungen wünschen, müssen die konkreten privaten Tarifbedingungen den gewünschten Umfang tragen. Beihilfequote und Zimmerwunsch allein beantworten das nicht.
Reha, Heilkur und Anschlussheilbehandlung haben eigene Verfahren
Eine Anschlussheilbehandlung folgt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende eines Krankenhausaufenthalts. Sie zählt hier zu den stationären Krankenhausleistungen und benötigt nach der DLZP-Auskunft keine vorherige Zustimmung.
Eine Heilkur benötigt dagegen vorab die Anerkennung der Festsetzungsstelle. Die ärztliche Bescheinigung muss den medizinischen Anlass, die fehlende gleich geeignete örtliche Alternative sowie Kurort und gegebenenfalls Einrichtung erkennen lassen. Beginnen Sie die Kur innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Anerkennung. Der vorgesehene Rahmen umfasst höchstens 22 Übernachtungen; Nachkuren sind ausgeschlossen. Eltern-Kind-Kuren werden den Heilkuren zugeordnet.
Auch die Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung ist grundsätzlich vorher anzuerkennen und mit ärztlicher Notwendigkeit zu begründen. Sie muss binnen sechs Monaten nach Anerkennung beginnen. Für Unterkunft, Verpflegung und Pflege ist der niedrigste Tagessatz der Einrichtung maßgeblich; den Nachweis kann ein Hausprospekt liefern.
Für Kur und stationäre Reha werden frühere anerkannte Maßnahmen im laufenden und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren geprüft. Es bestehen medizinische Ausnahmen, etwa bei schweren chronischen Erkrankungen. Bei einer sofort notwendigen Reha-Einlieferung kann eine unverzügliche nachträgliche Anerkennung erforderlich sein. Ein pauschales Versprechen „alle vier Jahre jede Reha“ würde diese Bedingungen übergehen.
Zahnersatz und Implantate: Was bedeuten 60 Prozent?
Bei Zahnersatz sind zahntechnische Leistungen, Edelmetalle und Keramik grundsätzlich nur zu 60 Prozent anerkennungsfähig. Auf diese Grundlage wird die persönliche Quote angewendet. Ein gekennzeichnetes Modell mit 1.000 Euro entsprechenden Kosten und 50 Prozent Bemessungssatz ergibt deshalb 300 Euro Beihilfe vor einem noch anzuwendenden Jahresselbstbehalt.
Implantologische Maßnahmen setzen medizinische Notwendigkeit voraus. Auch das zugehörige Material und Labor wird nur zu 60 Prozent als Grundlage anerkannt. Begleitleistungen und die Implantatkrone beziehungsweise -brücke können separat geprüft werden. Eine allgemeine Implantatpauschale eines anderen Landes gehört nicht in diese Berechnung.
Normale Zahnbehandlung ist nicht generell vorab genehmigungspflichtig. Für geplante Kieferorthopädie bei Erwachsenen sollte die Stelle den Heil- und Kostenplan jedoch vor Behandlungsbeginn prüfen.
Im Vorbereitungsdienst auf Widerruf sind unter anderem prothetische Leistungen, Inlays, Kronen und Implantate einschließlich der genannten weiteren aufwendigen Zahnleistungen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für einen Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder eine zuvor mindestens dreijährige ununterbrochene Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Zahnerhaltende Behandlungen bleiben möglich. Lassen Sie einen Zweifelsfall vor Beginn anhand des Plans einordnen; die Ausbildung allein ist keine dreijährige allgemeine Wartezeit für jede Zahnleistung.
Pflegeleistungen beantragen und eigene Kosten erkennen
Beantragen Sie die Feststellung des Pflegegrades und die Leistungen zuerst bei der Pflegeversicherung. Leiten Sie eine Kopie des Einstufungsbescheids an die Beihilfe weiter. Benötigt wird der Bescheid, nicht das medizinische Gutachten. Pflegeaufwendungen werden mit dem gesonderten Pflegeantrag geltend gemacht.
Bei Pflege durch Angehörige kommt Pflegegeld in Betracht, beim professionellen Pflegedienst die entsprechende Sachleistung. Kombinationspflege verbindet beide Bereiche. Tages- oder Nachtpflege ergänzen die häusliche Versorgung. Kurzzeitpflege überbrückt einen vorübergehenden stationären Bedarf; Verhinderungspflege ersetzt eine ausgefallene Pflegeperson. Dauerhafte Heimversorgung wird wiederum nach eigenen Regeln abgerechnet. Jede Leistungsform hat Voraussetzungen und Grenzen.
Ausgewiesene Pflegehöchstbeträge beschreiben grundsätzlich die Gesamtbasis der anteiligen Leistungen von Versicherung und Beihilfe. Sie kommen nicht zusätzlich in voller Höhe zur Versicherungsleistung hinzu. Die Familienanhebungen auf 90 Prozent für allgemeine Aufwendungen ändern die Pflegequoten für Partner und Kinder nicht.
Für ein Pflegeheim sind beim ersten Antrag insbesondere Einstufungsbescheid, Preisliste beziehungsweise Pflegesatzvereinbarung und Einkommensnachweise nötig. Eine weitere Beihilfe zum Schutz des Existenzminimums wird einkommensabhängig geprüft. Das bedeutet keine vollständige Übernahme sämtlicher Heimkosten. Stimmen Sie die Leistungen mit der Pflegepflichtversicherung für Beamte ab und halten Sie Änderungen bei Pflegegrad, Versorgung oder Einkommen aktuell.
Nach der Geburt: Familienzuschlag und Kinderversicherung klären
Zum Schleswig-Holsteiner Rahmen gehören insbesondere Schwangerschaftsüberwachung, Hebammenleistungen und unter den vorgesehenen Bedingungen eine Haus- und Wochenpflegekraft bei häuslicher oder ambulanter Entbindung. Eine Ausstattungspauschale aus Rheinland-Pfalz oder einem anderen Land lässt sich daraus nicht ableiten. Für die spätere Abrechnung des Kindes sind zunächst die eigenen persönlichen Angaben zu ergänzen.
Reichen Sie das geänderte persönliche Beiblatt und den Nachweis über Art und Umfang der Krankenversicherung des Kindes ein. Wenden Sie sich zugleich an die Besoldungsstelle wegen des Familienzuschlags. Erst wenn die Berücksichtigung dort eingepflegt ist, kann die Beihilfestelle die Kinderaufwendungen bearbeiten.
Bei privater Versicherung eines Elternteils kann die Kindernachversicherung nach § 198 VVG helfen. Das Neugeborene ist innerhalb von zwei Monaten rückwirkend anzumelden; der Schutz darf den des Elternteils nicht übersteigen. Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer des Elternteils darf höchstens drei Monate betragen. Bei erfüllten Voraussetzungen entfallen Risikozuschläge und Wartezeiten, die Versicherung ist deshalb aber nicht beitragsfrei.
Auslandsbehandlung: EU und andere Staaten unterscheiden
Innerhalb der EU werden Aufwendungen grundsätzlich wie im Inland behandelt. Außerhalb der EU sind sie grundsätzlich auf den beihilfefähigen Inlandsrahmen begrenzt; für Notfallbehandlungen gilt diese Kostenbegrenzung nach der DLZP-Auskunft nicht. Schweiz und Norwegen gehören in dieser Unterscheidung nicht zur EU.
Rechnen Sie Fremdwährungsbeträge in Euro um und fügen Sie nötige Übersetzungen bei. Übersetzungskosten und ein Rücktransport aus dem Ausland sind nicht beihilfefähig. Reichen Sie Aufwendungen zuerst bei einer vorhandenen Auslandsreisekrankenversicherung ein und legen Sie deren Leistungsmitteilung zusammen mit den Rechnungen der Beihilfe vor. Prüfen Sie den Reiseschutz einschließlich Rücktransport daher vor Reisebeginn.
Individuelle Beihilfe beantragen: Frist, Betrag und Belege
Nutzen Sie für allgemeine Leistungen und Pflege die jeweils vorgesehenen Anträge. Beim ersten Antrag kommen das vollständig ausgefüllte persönliche Beiblatt und ein Nachweis zu Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung hinzu. Später sind diese Unterlagen bei Änderungen erneut erforderlich.
Die Aufwendungen müssen grundsätzlich mehr als 100 Euro betragen. Erreichen Aufwendungen aus zehn Monaten einen Betrag von mehr als 15 Euro, kommt die Ausnahme zum Tragen. „Mindestens 100 Euro“ beschreibt die amtlich formulierte Überschreitungsgrenze deshalb nicht genau.
Für die Einreichung gilt eine zweijährige Ausschlussfrist ab Rechnungsdatum beziehungsweise Kaufdatum des Medikaments. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags. Warten Sie mit älteren Belegen nicht auf die nächste Sammelrechnung, wenn dadurch die Frist gefährdet wird.
Das DLZP verlangt lesbare Kopien oder Duplikate statt Originalen. Kopieren Sie alle Seiten einschließlich bedruckter Rückseiten und Anlagen; jeder Beleg gehört auf eine eigene Seite. Bewahren Sie eine eigene Fassung auf, um später den Bescheid mit Rechnung, anerkannter Grundlage und Quote abzugleichen. Die Einreichfrist ist keine allgemeine Aufbewahrungsfrist. Klären Sie beim Dienstherrn, ob das DLZP Ihre konkrete Festsetzungsstelle ist.
Digital einreichen: dBeihilfePlus ist die aktuelle App
Seit dem 15. Oktober 2025 steht „dBeihilfePlus“ für die elektronische Antragstellung bereit. Die frühere App „Meine Arztrechnung“ wurde nach dem 31. Dezember 2025 abgeschaltet. Sie ist kein aktueller Einreichungsweg mehr.
Die App können Sie erst nutzen, nachdem Sie Ihren ersten Beihilfebescheid vom DLZP erhalten haben. Der Erstantrag erfolgt daher über einen zulässigen anderen Weg, insbesondere Post oder die vom DLZP ausdrücklich angebotene E-Mail-Einreichung.
Beim E-Mail-Verfahren gehören Antrag und sämtliche Belege als Anlagen in eine gemeinsame Nachricht; im Betreff sind Name und Personalnummer anzugeben. Dieser Weg ist unverschlüsselt. Das DLZP verweist für eine verschlüsselte Einreichung auf die App und rät vom Faxen ab. Wägen Sie den Übermittlungsweg bewusst ab und achten Sie auf gut lesbare Dateien. Ein digitaler Eingang begründet keinen garantierten Bearbeitungstermin und keine zugesagte Bevorzugung.
Was ändert sich bei einem anderen Dienstherrn?
Ein Umzug verändert den Dienstherrn nicht automatisch. Bei Versetzung oder einem neuen Beamtenverhältnis kann dagegen ein anderes Beihilferecht gelten. Für den Zuzug nach Schleswig-Holstein ist insbesondere der Zugang nach § 80a Absatz 2 zu prüfen, wenn ein bisheriger entsprechender Zuschuss durch den Wechsel entfällt.
Beim späteren Wegzug entscheidet das Recht des neuen Dienstherrn über dessen Leistungen. Übernehmen Sie keine Berliner Zahlungstermine oder Bundesregeln allein deshalb, weil sie in einem bundesweiten Ratgeber stehen. Der bestehende Vergleich der Beihilfesätze der Dienstherren ordnet die Unterschiede ein; die konkrete Anschlussversicherung ist zusätzlich zu klären.
Welcher Vertrag ergänzt die individuelle Beihilfe?
Bei der individuellen Beihilfe sollten Sie zuerst die heutige Quote und dann die tatsächlichen Rechnungslücken erfassen. Eine private Krankenversicherung für Beamte prüft nach ihren eigenen Vertragsbedingungen. Selbstbehalt, begrenzte Laborbasis und ausgeschlossene Wahlleistungen werden nicht schon durch eine passende Restkostenquote ausgeglichen.
Ob ein Beihilfeergänzungstarif oder ein bestimmter Wahlleistungsbaustein diese Lücken erfasst, muss im jeweiligen Bedingungstext stehen. Vergleichen Sie Höchstbeträge, Voraussetzungen und Leistungsumfang auf derselben Grundlage. Die Landesverordnung ist keine Zusage Ihres privaten Versicherers.
Unklare Gesundheitsangaben lassen sich vor einem verbindlichen Antrag mit einer strukturierten anonymen Risikovoranfrage vorbereiten. Stimmen Sie Datenweg, Empfänger und Prüfumfang ab. Eine positive Rückmeldung ersetzt weder den Antrag noch dessen Annahme.
Wenn Vorerkrankungen den Einstieg erschweren, prüfen Sie rechtzeitig die PKV-Öffnungsaktion. Sie gilt für geregelte Personenkreise, insbesondere berechtigte Widerrufsbeamte und Beamtenanfänger, mit grundsätzlich sechsmonatiger Antragsfrist ab dem maßgeblichen Beamtenbeginn. Im begünstigten Umfang gibt es keine risikobedingte Ablehnung oder Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Ergänzungstarife sind ausgenommen. Weil SH-Wahlleistungen nicht beihilfefähig sind, sind sie auch nicht automatisch Teil des erleichterten Aktionsschutzes.
Bei einer späteren Änderung der Quote oder dem Wegfall der Beihilfe besteht nach § 199 VVG ein Anpassungsanspruch beim bisherigen Versicherer. Beantragen Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, damit sie im gesetzlichen Rahmen ohne neue Risikoprüfung oder Wartezeiten erfolgt; der Basistarif ist ausgenommen. Eine Öffnungsfrist wird durch eine Risikovoranfrage nicht gewahrt.
Welche Unterlagen helfen bei der persönlichen Prüfung?
Stellen Sie Dienstherr, Status, bestehende Versicherung, eine mögliche §-80a-Fallgruppe und alle Familienpersonen zusammen. Ergänzen Sie Einkünfte, Nachweise zum Familienzuschlag, bisherige Zuschüsse und absehbare Statusänderungen. So lässt sich klären, welche Fragen zur Festsetzungs- oder Besoldungsstelle und welche zum Versicherer gehören.
Die amtliche Anspruchsentscheidung und die Prüfung privater Bedingungen bleiben verschiedene Aufgaben. Für deren Abstimmung können Sie eine Beratung zu Beihilfe und Krankenversicherung anfragen. Beschreiben Sie zunächst Ihre Ausgangslage; sensible Dokumente übermitteln Sie über einen anschließend vereinbarten Weg.
Quellen und aktueller Stand
Geprüft am 22. Oktober 2026: DLZP Schleswig-Holstein, FAQ zu Beihilfeanspruch, Antragsverfahren, ambulanten Leistungen, Arznei- und Hilfsmitteln, Krankenhaus und Kur, Zahnbehandlungen, Pflege und Ausland; amtliche Zuschussformulare mit § 80a LBG; Gesetz vom 25. März 2026, verkündet am 17. April 2026; Landesinformation zum Beihilferecht und einschlägige Abschnitte des VAK-Merkblatts vom Februar 2025. Für Pflege wurden die Verfahrenshinweise des DLZP-Merkblatts vom Dezember 2024 genutzt, nicht dessen alten App- und Budgetangaben. Ergänzend: §§ 198 und 199 VVG, §§ 6, 9 und 10 SGB V und PKV-Verbandsbroschüre zur Öffnungsaktion vom Januar 2026.
Vier weitere Fragen für Ihre Unterlagen
Wann kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
Das DLZP nennt zwei Voraussetzungen: Eine einzelne Aufwendung beträgt mindestens 2.600 Euro, oder Sie weisen nach, dass der Arzt ohne Voraus- beziehungsweise Abschlagszahlung nicht behandelt. Beantragen Sie den Abschlag schriftlich mit dem vorgesehenen Vordruck. Die Stelle prüft den Antrag; die Rechnungshöhe allein bewirkt keine automatische Zahlung.
Warum kann der GKV-Zuschuss ab Mai ausbleiben?
Sie müssen zum Jahresbeginn unaufgefordert die aktuelle Beitragsbescheinigung der Krankenkasse bei der zuständigen Besoldungs- beziehungsweise Versorgungsstelle einreichen. Fehlt dieser Nachweis, wird die Zuschusszahlung nach den amtlichen Erläuterungen ab dem 1. Mai eingestellt. Melden Sie daneben Beitragsänderungen, Kassenwechsel und Leistungen Dritter umgehend.
Wer reicht Kinderbelege ein, wenn beide Eltern beihilfeberechtigt sind?
Der Elternteil, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird, reicht dessen Belege ein. Das gilt unabhängig davon, wem der erhöhte persönliche Bemessungssatz zugeordnet wurde. Prüfen Sie deshalb die Familienzuschlagszuordnung vor dem Einreichen, statt allein die höhere Elternquote als Kriterium zu verwenden.
Brauche ich für eine Vertretung zwingend das amtliche Vollmachtsformular?
Das DLZP stellt einen Vollmachtsvordruck bereit, lässt aber auch eine formlose Vollmacht zu. Halten Sie fest, wer Sie vertreten darf und welche Angelegenheiten die Vollmacht umfasst.
Beamtenberatung24 ist eine private Versicherungsberatung. Über Ihren Beihilfeantrag entscheidet die zuständige Festsetzungsstelle.
